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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE IM ÜBERBLICK<br />

hingegen nur 131 bzw. 154 Euro. Die gesetzliche <strong>Rente</strong> inkl. 7,3 Prozent<br />

Zuschuss liegt somit rund 20 Prozent über der Rürup-<strong>Rente</strong>.<br />

Heute 60-jährige Beamte oder Freiberufler, <strong>die</strong> noch 6 <strong>Jahre</strong>sbeiträge<br />

à 6.000 Euro einzahlen und damit ebenfalls eine Beitragssumme von<br />

36.000 € erreichen, können mit einer garantierten bzw. möglichen <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> von 168 bzw. 181 Euro rechnen. Im Vergleich dazu liegt<br />

<strong>die</strong> Rürup-<strong>Rente</strong> bei nur 126 bzw. 135 Euro. In <strong>die</strong>sem Fall liegt <strong>die</strong> gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong> sogar um ein Drittel über der Rürup-<strong>Rente</strong>.<br />

Wer sich in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung freiwillig versichern<br />

will, sollte mit dem Formular V 060 einen Antrag auf Beitragszahlung<br />

für eine freiwillige Versicherung stellen. Erläuterungen zum Ausfüllen<br />

<strong>die</strong>ses Formulars gibt es unter V 061.<br />

Freiwillig Versicherte können <strong>die</strong> Höhe des freiwilligen Beitrags zwischen<br />

monatlich 84,15 bzw. 83,70 Euro (Mindestbeitrag in <strong>2017</strong> bzw. 2018)<br />

und 1.187,45 bzw. 1.209,80 Euro (Höchstbeitrag West in <strong>2017</strong> bzw. 2018)<br />

frei wählen. Bis zum 3.4.2018 können sie den Beitrag für das Jahr <strong>2017</strong><br />

auch noch rückwirkend zahlen. 6<br />

Für <strong>die</strong> rückwirkende Zahlung wird der freiwillige Beitrag zwar aufgrund<br />

des Beitragssatzes von 18,6 Prozent und des in 2018 höheren<br />

Durchschnittsentgeltes in Entgeltpunkte umgerechnet. Steuerlich wirkt<br />

sich <strong>die</strong>se für das Vorjahr <strong>2017</strong> <strong>gelten</strong>de Zahlung wegen des Abflussprinzips<br />

im Steuerrecht jedoch erst für das Jahr 2018 aus.<br />

Meist lassen freiwillig Versicherte <strong>die</strong> Beiträge monatlich abbuchen.<br />

Es ist jedoch jederzeit möglich und oft auch sinnvoll, den <strong>Jahre</strong>sbeitrag<br />

auf einen Schlag im Dezember eines <strong>Jahre</strong>s zu zahlen oder spätestens <strong>bis</strong><br />

zum 31. März des Folgejahres (Ausnahme: 3. April 2018 wegen Ostern)<br />

mit Wirkung für das vergangene Jahr.<br />

Ab 1.1.<strong>2017</strong> können auch nicht pflichtversicherte Frührentner freiwillige<br />

Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> <strong>bis</strong> zum Erreichen der Regelalters-<br />

6 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__197.html<br />

32<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

grenze zahlen. Dies ermöglicht das neue Flexirentengesetz. Wer beispielsweise<br />

in 1955 geboren ist und im Jahr 2018 mit 63 <strong>Jahre</strong>n vorzeitig<br />

in <strong>Rente</strong> gegangen ist, erreicht seine Regelaltersgrenze erst mit 65 <strong>Jahre</strong>n<br />

und 9 Monaten. Er kann <strong>als</strong>o für insgesamt 32 Monate noch freiwillige<br />

Beiträge zahlen.<br />

Entsprechende Entgeltpunkte für <strong>die</strong> freiwilligen Beiträge werden<br />

nach Erreichen der Regelaltersgrenze gutgeschrieben. Die <strong>Rente</strong> erhöht<br />

sich dann ab dem darauf folgenden 1. Juli.<br />

2.2.2. Ausgleichsbeträge für Angestellte ab 50 <strong>Jahre</strong>n<br />

Pflichtversicherte Arbeitnehmer können in ganz bestimmten Ausnahmefällen<br />

Einmalzahlungen oder Teilzahlungen in <strong>die</strong> gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung leisten, um eine höhere <strong>Rente</strong> zu bekommen. Dies<br />

ist beispielsweise möglich zum Ausgleich von <strong>Rente</strong>nabschlägen bei vorzeitiger<br />

Altersrente. 7<br />

Dieser Ausgleichsbetrag <strong>zur</strong> Abwendung eines <strong>Rente</strong>nabschlags<br />

ab 50 <strong>Jahre</strong>n bei langjährig Versicherten, <strong>die</strong> mit 63 nach 35 Versicherungsjahren<br />

abschlagspflichtig in <strong>Rente</strong> gehen und <strong>die</strong> abschlagsfreie<br />

<strong>Rente</strong> ab 63 wegen der für sie nicht erreichbaren 45 Versicherungsjahre<br />

(z.B. bei Akademikern) nicht nutzen können, kann eine Überlegung wert<br />

sein.<br />

Wer beispielsweise in 1955 geboren ist und im Jahr 2018 nach Vollendung<br />

des 63. Lebensjahres und nach beispielsweise 35 Pflichtbeitragsjahren<br />

vorzeitig in <strong>Rente</strong> geht, könnte vor <strong>Rente</strong>nabschlag mit einer <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> in Höhe von 2.100 Euro monatlich brutto rechnen, sofern<br />

sein Ver<strong>die</strong>nst nach Studium und Berufsbeginn immer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung gelegen<br />

hat und er immer im Westen pflichtversichert war.<br />

VERTRAULICH<br />

7 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187a.html<br />

33

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