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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE IM ÜBERBLICK<br />

Die geringe und <strong>bis</strong> 2015 sogar sinkende Anzahl von freiwillig Versicherten<br />

überrascht. Immerhin liegt das Potenzial der Nicht-<br />

Pflichtversicherten, <strong>die</strong> sich freiwillig versichern könnten, bei rund 8<br />

Millionen. Darunter sind außer den 1,9 Mio. Beamten und rund 1 Mio.<br />

Freiberuflern mit berufsständischer Versorgung (z.B. Ärzte, Apotheker,<br />

Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater) auch 4,7 Mio. Selbstständige<br />

(meist Gewerbetreibende), <strong>die</strong> keine Pflichtbeiträge in <strong>die</strong> gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung einzahlen. Nur 294.000 Selbstständige waren in 2015<br />

pflichtversichert. Unter den 4,7 Mio. nicht pflichtversicherten Selbstständigen<br />

sind allein 2,7 Mio. Solo-Selbstständige, <strong>die</strong> keine Arbeitnehmer<br />

beschäftigt haben.<br />

Oft nehmen versicherungsfreie Beamte und von der Versicherungspflicht<br />

befreite Freiberufler irrtümlich an, dass sie sich in der <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>nversicherung gar nicht freiwillig versichern dürften. Bis zum<br />

10.8.2010 galt <strong>die</strong>s für alle Beamten und Freiberufler, <strong>die</strong> mit Pflichtbeiträgen<br />

noch nicht <strong>die</strong> allgemeine Wartezeit von fünf <strong>Jahre</strong>n erfüllt hatten,<br />

auch tatsächlich. Der <strong>bis</strong> zum 10.8.2010 <strong>gelten</strong>de Paragraf lautete: „Personen,<br />

<strong>die</strong> versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind,<br />

können sich nur dann freiwillig versichern, wenn sie <strong>die</strong> allgemeine Wartezeit<br />

erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, <strong>die</strong> wegen Geringfügigkeit<br />

einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind“.<br />

Diese alte Fassung benachteiligte insbesondere Beamte und Freiberufler,<br />

<strong>die</strong> beispielsweise nur drei oder vier <strong>Jahre</strong> <strong>als</strong> Arbeitnehmer tätig<br />

waren. Sie durften keine freiwilligen Beiträge zahlen und bekamen mangels<br />

<strong>Rente</strong>nanspruch nur ihre selbst gezahlten Arbeitnehmer-<br />

Pflichtbeiträge <strong>zur</strong>ückerstattet.<br />

Der Gesetzgeber hat <strong>die</strong>se Benachteiligung durch ersatzlosen Wegfall<br />

<strong>die</strong>ses Paragrafen beseitigt. Es handelt sich <strong>als</strong>o keinesfalls um eine Privilegierung<br />

von nicht pflichtversicherten Beamten oder Freiberuflern,<br />

wenn sich <strong>die</strong>se ab dem 11.8.2010 auch bei weniger <strong>als</strong> fünf Pflichtbeitragsjahren<br />

freiwillig versichern können. Davon, dass Beamte und Freiberufler<br />

über <strong>die</strong> freiwillige Versicherung „<strong>die</strong> <strong>Rente</strong>nkasse plündern“<br />

und der Gesetzgeber <strong>die</strong>s verhindern müsse, kann keine Rede sein.<br />

30<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Auch der Vorwurf, dass privat krankenversicherte Beamte und Freiberufler<br />

noch einen Zuschuss <strong>zur</strong> privaten Krankenversicherung in Höhe<br />

von 7,3 Prozent ihrer späteren Bruttorente erhalten, geht fehl. Auch<br />

ehem<strong>als</strong> pflichtversicherte Arbeitnehmer erhalten <strong>als</strong> Rentner <strong>die</strong>sen Zuschuss<br />

zu ihrer <strong>gesetzlichen</strong> Krankenversicherung. Allerdings wird er<br />

von der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung direkt einbehalten vom Gesamtbeitrag<br />

<strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> Krankenversicherung.<br />

Fakt ist: Ab dem 11.8.2010 kann sich nach Wegfall des früheren Paragrafen<br />

jeder in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung freiwillig versichern,<br />

sofern er nicht pflichtversichert ist.<br />

Freiwillige Beiträge leisten Beamte – wenn überhaupt – meist für eine<br />

Riester-<strong>Rente</strong>. Freiberufler und Selbstständige bevorzugen <strong>die</strong> Rürup-<br />

<strong>Rente</strong>, da ihnen der direkte Weg <strong>zur</strong> Riester-<strong>Rente</strong> verschlossen bleibt.<br />

Jeder – ob Arbeitnehmer, Beamter, Freiberufler oder selbstständiger Unternehmer<br />

- kann sich darüber hinaus für eine Privatrente aus der privaten<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung entscheiden.<br />

Die gesetzliche <strong>Rente</strong> aus freiwilligen Beiträgen fristet hingegen <strong>zur</strong>zeit<br />

noch ein stiefmütterliches Dasein. Hartnäckig hält sich das Gerücht,<br />

dass <strong>die</strong> kapitalgedeckte Privatrente (Riester-<strong>Rente</strong>, Rürup-<strong>Rente</strong> oder<br />

<strong>Rente</strong> aus der privaten <strong>Rente</strong>nversicherung) der umlagefinanzierten <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> überlegen sei. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase<br />

gilt aber für privat krankenversicherte, mindestens 50-jährige Beamte<br />

und Freiberufler uneingeschränkt <strong>die</strong> Regel „Gesetzliche <strong>Rente</strong><br />

schlägt Rürup-<strong>Rente</strong>“.<br />

Dazu zwei Beispiele:<br />

Wer <strong>als</strong> Beamter oder Freiberufler heute 55 <strong>Jahre</strong> alt ist und freiwillige<br />

Beiträge von jährlich 3.000 Euro über insgesamt 12 <strong>Jahre</strong> einzahlt,<br />

kommt auf eine Beitragssumme von 36.000 Euro. Die garantierte gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong> liegt bei monatlich 158 Euro inkl. 7,3 Prozent Zuschuss <strong>zur</strong><br />

privaten Krankenversicherung und <strong>die</strong> mögliche gesetzliche <strong>Rente</strong> bei<br />

184 Euro. Die garantierte bzw. mögliche Rürup-<strong>Rente</strong> (inkl. Hinterbliebenenabsicherung)<br />

bei dem kostengünstigsten Direktversicherer beträgt<br />

VERTRAULICH<br />

31

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