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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

bensjahr würden sie je nach Geburtsjahrgang sogar auf 47.000 <strong>bis</strong> 71.000<br />

Euro steigen. Dennoch können sie sich lohnen, wie im Folgenden gezeigt<br />

wird.<br />

Klar ist zunächst einmal, dass solch hohe Ausgleichsbeträge in aller<br />

Regel nur bei frei werdenden Geldern aus beispielsweise Kapital-<br />

Lebensversicherungen, Abfindungen des Arbeitgebers oder Erbschaften<br />

finanziell aufzubringen sind.<br />

Versicherte sollten aber nicht vorzeitig aufgeben, da sie den gesamten<br />

Ausgleichsbetrag auch in Form von Teilzahlungen leisten können. In der<br />

Regel wird es wohl eine Teilzahlung in <strong>Jahre</strong>sraten sein.<br />

Die jährliche Teilzahlung am Ende eines <strong>Jahre</strong>s empfiehlt sich gleich<br />

aus zwei Gründen: Erstens sind Teilzahlungen in den fünf <strong>guten</strong> <strong>Rente</strong>njahren<br />

von Anfang 2018 <strong>bis</strong> Ende 2022 wirtschaftlich sinnvoll, da der<br />

Beitragssatz mit 18,6 Prozent stabil bleibt und <strong>die</strong> aktuellen <strong>Rente</strong>nwerte<br />

sowie künftigen <strong>Rente</strong>n in etwa so steigen wie <strong>die</strong> Löhne. Daher bleibt<br />

auch das <strong>Rente</strong>nniveau in <strong>die</strong>sen <strong>Jahre</strong>n nahezu stabil.<br />

Drei, vier oder fünf Teilzahlungen empfehlen sich auch aus steuerlichen<br />

Gründen, da der Höchstbetrag für steuerlich abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen<br />

36 im Jahr 2018 bei 23.712 Euro für Alleinstehende<br />

oder 47.424 Euro für Verheiratete liegt und <strong>die</strong> Steuerprogression<br />

des Versicherten durch <strong>die</strong> Verteilung des Ausgleichsbetrages auf mehrere<br />

<strong>Jahre</strong> niedriger ausfällt.<br />

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern vermindert sich<br />

der genannte Höchstbetrag allerdings um den Gesamtbeitrag <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>nversicherung, der 18,6 Prozent des <strong>Jahre</strong>sbruttogehalts ausmacht.<br />

Ähnliches gilt für versicherungsfreie Beamte, bei denen ein fiktiver<br />

Gesamtbeitrag abgezogen wird.<br />

Spitzenver<strong>die</strong>ner mit Bruttogehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />

von 78.000 Euro in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

36 § 10 Abs. 3 EStG, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html<br />

126<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

West müssen im Jahr 2018 beispielsweise 14.508 Euro (= 18,6 Prozent von<br />

78.000 Euro) vom steuerlichen Höchstbetrag abziehen und kommen<br />

dann auf einen Restbetrag von 9.204 Euro bei Alleinstehenden oder<br />

32.916 Euro bei Verheirateten. Davon sind dann 86 Prozent in 2018 steuerlich<br />

abzugsfähig, <strong>als</strong>o 8.836 beziehungsweise 31.599 Euro. In den <strong>Jahre</strong>n<br />

2019 <strong>bis</strong> 2022 steigen <strong>die</strong> steuerlich abzugsfähigen Sätze auf 88 <strong>bis</strong> 94<br />

Prozent.<br />

Teilzahlungen in den <strong>Jahre</strong>n 2018 <strong>bis</strong> 2022 sind <strong>als</strong>o der Königsweg<br />

aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht, sofern der Beginn der 63er-<br />

<strong>Rente</strong> für den Jahrgang 1959 in 2022 erfolgt. Aber auch bei einem späteren<br />

Beginn der 63er-<strong>Rente</strong> wie beispielsweise in 2027 für Jahrgang 1964<br />

empfiehlt es sich, <strong>die</strong> Teilzahlungen auf <strong>die</strong> <strong>Jahre</strong> 2018 <strong>bis</strong> 2022 zu konzentrieren.<br />

Wer in 1968 geboren ist und in 2018 seinen 50. Geburtstag feiert, sollte<br />

ähnlich verfahren. Zwar sind theoretisch 26 Halbjahresraten (= 13 <strong>Jahre</strong><br />

x 2 Zahlungen im Jahr) möglich <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> vorgezogenen <strong>Rente</strong> mit 63 <strong>Jahre</strong>n.<br />

Teilzahlungen insbesondere ab dem Jahr 2024 sind aber eher ungünstig,<br />

da <strong>die</strong> Beitragssätze <strong>bis</strong> 2031 deutlich steigen und <strong>die</strong> <strong>Rente</strong>n<br />

weniger stark steigen <strong>als</strong> <strong>die</strong> Löhne, was das <strong>Rente</strong>nniveau nach unten<br />

drückt.<br />

Bei den angegebenen <strong>Jahre</strong>sbeträgen ist zu beachten, dass <strong>die</strong>se ab<br />

dem Jahr 2019 mit steigendem Durchschnittsentgelt ebenfalls steigen<br />

werden, <strong>als</strong>o dynamisch nach oben angepasst werden. Dies ist aber unproblematisch,<br />

da gleichzeitig auch <strong>die</strong> im Jahr 2018 berechneten <strong>Rente</strong>nabschläge<br />

entsprechend der jährlichen Erhöhung des aktuellen <strong>Rente</strong>nwerts<br />

dynamisiert werden. Steigende Teilzahlungsraten, <strong>die</strong> nur durch<br />

den Anstieg der Durchschnittsentgelte bedingt sind, führen <strong>als</strong>o letztlich<br />

auch zu höheren <strong>Rente</strong>n.<br />

Wenn <strong>die</strong> jährlichen Teilzahlungsbeträge <strong>die</strong> vorhandenen finanziellen<br />

Mittel übersteigen, gibt es noch einen weiteren Ausweg. Versicherte<br />

könnten bei der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung den Antrag stellen, <strong>die</strong><br />

Berechnung des Ausgleichsbetrages zum Beispiel auf drei Viertel, zwei<br />

Drittel oder <strong>die</strong> Hälfte des <strong>Rente</strong>nabschlags zu reduzieren. Beispiel:<br />

VERTRAULICH<br />

127

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