23.12.2017 Aufrufe

Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

von 14,4 Prozent bei <strong>Rente</strong>nbeginn in 2033 auf seinen Antrag hin problemlos<br />

von der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung erhalten hat.<br />

Teilzeitbeschäftigte Mütter im Alter von beispielsweise 48 oder 49<br />

<strong>Jahre</strong>n könnten ihr berechtigtes Interesse damit begründen, dass ihnen<br />

von ihrem Arbeitgeber derzeit <strong>die</strong> Rückkehr <strong>zur</strong> Vollzeitbeschäftigung<br />

verwehrt wird und sie somit in <strong>die</strong> berüchtigte Teilzeitfalle geraten. Damit<br />

ihre künftige Frührente wegen des hohen <strong>Rente</strong>nabschlags aber nicht<br />

zu niedrig ausfällt, bestünde schon jetzt ein Interesse am Rückkauf <strong>die</strong>ser<br />

Abschläge. Kaum denkbar, dass sich <strong>die</strong> Deutsche <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

<strong>die</strong>sem Interesse an einer höheren Altersrente für Frauen verweigern<br />

würde. Schließlich ist <strong>die</strong> frühere Frauenaltersrente ab 60 <strong>Jahre</strong>n für alle<br />

ab 1952 geborenen Frauen ausgelaufen.<br />

Abgesehen von den geschilderten Sonderfällen gilt aber grundsätzlich:<br />

Wer ab 1.7.<strong>2017</strong> <strong>Rente</strong>nabschläge <strong>zur</strong>ückkaufen und damit kompensieren<br />

will, muss mindestens 50 <strong>Jahre</strong> alt sein (<strong>als</strong>o beispielsweise Geburtsjahrgänge<br />

<strong>bis</strong> 1968 bei Antragstellung im Jahr 2018), in der <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>nversicherung versichert sein und mindestens 35 Versicherungsjahre<br />

<strong>bis</strong> zum geplanten <strong>Rente</strong>nbeginn mit frühestens 63 <strong>Jahre</strong>n erreichen<br />

können.<br />

Liegen <strong>die</strong>se beiden persönlichen Voraussetzungen für einen Rückkauf<br />

von Abschlägen bei einer vorzeitigen Altersrente vor, muss der Versicherte<br />

eine besondere <strong>Rente</strong>nauskunft 30 bei der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

(DRV) anfordern und das im Internet verfügbare Formular<br />

V 0210 „Antrag auf Auskunft über <strong>die</strong> Höhe der Beitragszahlung zum<br />

Ausgleich einer <strong>Rente</strong>nminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer<br />

<strong>Rente</strong> wegen Alters“ ausfüllen.<br />

Sofern der Versicherte und Antragsteller <strong>die</strong> Wartezeit von 35 <strong>Jahre</strong>n<br />

für <strong>die</strong> beabsichtigte Frührente mit zum Beispiel 63 <strong>Jahre</strong>n erfüllen kann,<br />

erhält er von der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung dann eine besondere<br />

30 § 109 Abs. 4 SGB VI, NEU ab 1.7.<strong>2017</strong>, siehe https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_6/__109.html<br />

106<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

<strong>Rente</strong>nauskunft mit Berechnung des Ausgleichsbetrages. Erst nach Erhalt<br />

<strong>die</strong>ser Berechnung entscheidet er, ob er den Ausgleichsbetrag zahlt<br />

oder nicht.<br />

Er geht mit <strong>die</strong>ser sehr bürokratisch anmutenden Methode überhaupt<br />

kein Risiko ein. Erst mit Zahlung des Ausgleichsbetrags auf einen Schlag<br />

oder in Raten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Berechnung<br />

hat er seine endgültige Entscheidung zum Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

getroffen. Selbstverständlich ist das gesamte Verfahren gebührenfrei.<br />

Ihr Antrag auf Zahlung eines Ausgleichsbeitrags zum Ausgleich von<br />

Abschlägen bei einer vorzeitigen Altersrente 31 wird immer dann akzeptiert,<br />

wenn Sie <strong>die</strong> für eine Frührente erforderliche 35-jährige Wartezeit<br />

mit rentenrechtlichen Zeiten erreichen können, aber höchstwahrscheinlich<br />

nicht <strong>die</strong> für eine abschlagsfreie <strong>Rente</strong> ab 63 erforderlichen 45 Versicherungsjahre.<br />

Insbesondere Akademiker werden <strong>die</strong> 45 Versicherungsjahre<br />

nicht nachweisen können, da sie nach Abschluss ihres Studiums<br />

bestenfalls 40 Versicherungsjahre <strong>bis</strong> zum vorgezogenen <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

erreichen.<br />

Die weitaus meisten Versicherten werden allerdings <strong>die</strong> 35-jährige<br />

Wartezeit schaffen, da auf <strong>die</strong>se spezielle Wartezeit für langjährig Versicherte<br />

oder Schwerbehinderte sämtliche rentenrechtlichen Zeiten angerechnet<br />

werden können, <strong>als</strong>o außer den Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten<br />

mit freiwilligen Beiträgen sowie beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel<br />

Anrechnungszeiten <strong>bis</strong> zu acht <strong>Jahre</strong>n für <strong>die</strong> Schul- und Hochschulausbildung<br />

ab dem 17. Lebensjahr und Berücksichtigungszeiten <strong>bis</strong> zu <strong>sieben</strong><br />

bzw. acht <strong>Jahre</strong>n pro Kind für <strong>die</strong> Kindererziehung zusätzlich zu den drei<br />

bzw. zwei Pflichtbeitragsjahren.<br />

Es ist keineswegs so, dass nur pflichtversicherte Arbeitnehmer <strong>Rente</strong>nabschläge<br />

<strong>zur</strong>ückkaufen können. Auch freiwillig versicherte Selbstständige,<br />

Freiberufler, Beamte und nicht erwerbstätige Personen (zum<br />

VERTRAULICH<br />

31 § 187a SGB VI, NEU ab 1.7.<strong>2017</strong>, siehe https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_6/__187a.html<br />

107

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!