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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

Ab 1.7.<strong>2017</strong> sind auch jährliche oder halbjährliche Teilzahlungen zulässig.<br />

Der fast immer fünfstellige Ausgleichsbetrag muss <strong>als</strong>o nicht auf<br />

einen Schlag in einer Summe gezahlt, sondern kann auch in <strong>Jahre</strong>s- oder<br />

Halbjahresraten geleistet werden. Allerdings müssen für jede Teilzahlung<br />

neue Berechnungen vorgenommen werden, da sich <strong>die</strong> Rechengrößen<br />

wie Durchschnittsentgelt und Beitragssatz in späteren <strong>Jahre</strong>n in aller Regel<br />

ändern. Der Ausgleichsbetrag wird dann quasi über einige <strong>Jahre</strong> „abgestottert“.<br />

Monatliche Teilzahlungen sind allerdings nicht erlaubt.<br />

Es besteht auch <strong>die</strong> Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag auf nur einen<br />

Teil des <strong>Rente</strong>nabschlags zu beschränken. Somit gibt es sowohl für <strong>die</strong><br />

Art der Zahlung (Einmal- oder Teilzahlung) <strong>als</strong> auch für <strong>die</strong> Höhe der<br />

Zahlung (voller oder nur teilweiser Rückkauf der <strong>Rente</strong>nabschläge) volle<br />

Flexibilität. Sogar eine Kombination von zeitlicher Streckung durch Teilzahlungen<br />

und betragsmäßiger Kürzung durch teilweisen Abschlagsrückkauf<br />

ist erlaubt.<br />

Außerdem kann der <strong>Rente</strong>nabschlag und damit der Ausgleichsbetrag<br />

dadurch reduziert werden, dass <strong>die</strong> Frührente nicht mit 63 <strong>Jahre</strong>n, sondern<br />

beispielsweise ein Jahr später eingeplant wird. In <strong>die</strong>sem Fall des<br />

Aufschiebens um ein Jahr wird der <strong>Rente</strong>nabschlag um 3,6 Prozentpunkte<br />

gemindert. Bei einer Frührente mit 65 <strong>Jahre</strong>n sind <strong>die</strong>s bereits 7,2 Prozentpunkte<br />

weniger.<br />

Der Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen kann <strong>als</strong>o sehr flexibel eingesetzt<br />

werden. Nur eins ist ausgeschlossen: Sie können sich den gezahlten<br />

Ausgleichsbetrag nicht wieder von der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

erstatten lassen, wenn Sie das Geld für andere Zwecke benötigen. Daher<br />

muss der Rückkauf schon gut überlegt sein.<br />

Leider ist der Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen nicht nur weitgehend<br />

unbekannt, sondern auch recht kompliziert und erfordert hohe an <strong>die</strong><br />

Deutsche <strong>Rente</strong>nversicherung zu zahlende Ausgleichsbeträge. Aus <strong>die</strong>sen<br />

Gründen führt er im Bereich der <strong>gesetzlichen</strong> Altersvorsorge <strong>bis</strong>her<br />

noch ein stiefmütterliches Dasein.<br />

Weniger <strong>als</strong> 1.000 Personen pro Jahr haben <strong>die</strong>sen Weg in den letzten<br />

<strong>Jahre</strong>n beschritten. Dabei ist <strong>die</strong> „Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger<br />

110<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Inanspruchnahme einer <strong>Rente</strong> wegen Alters“, wie <strong>die</strong>ser Weg im Gesetz<br />

genannt wird 33 , genau beschrieben. Allerdings erfolgt <strong>die</strong>s in einem für<br />

Laien unverständlichen Juristendeutsch. Manche Arbeitnehmer nehmen<br />

zudem irrtümlich an, sie müssten das Formular V0210 ihrem Arbeitgeber<br />

vorlegen, damit <strong>die</strong>ser eine entsprechende Entgeltbescheinigung erteilt.<br />

Vorausbescheinigung des Arbeitgebers nicht erforderlich<br />

Arbeitnehmer müssen indes keine Vorausbescheinigung ihres Arbeitgebers<br />

über „das gegenwärtige beitragspflichtige Arbeitsentgelt aufgrund<br />

der <strong>bis</strong>herigen Beschäftigung und der <strong>bis</strong>herigen Arbeitszeit“ vorlegen,<br />

wie <strong>die</strong>s im entsprechenden Paragrafen unter Absatz 1 Satz 4 heißt.<br />

Denn der darauf unmittelbar folgende Satz 5 stellt klar: „Soweit eine Vorausbescheinigung<br />

nicht vorliegt, ist von den durchschnittlichen monatlichen<br />

Entgeltpunkten der Beitragszeiten des Kalenderjahres auszugehen,<br />

für dass zuletzt Entgeltpunkte ermittelt werden können“.<br />

Sie können sich <strong>als</strong>o das Ausfüllen der Seiten 3 und 4 des Vordrucks<br />

V0210 und damit den Gang zu Ihrem Arbeitgeber sparen. Vorausbescheinigungen<br />

des Arbeitgebers einzuholen, ist schlicht überflüssig. Es ist sogar<br />

kontraproduktiv, wenn beispielsweise ein 58-jähriger Arbeitnehmer<br />

mit dem Wunsch an seinen Arbeitgeber herantritt, <strong>die</strong>se beiden Seiten<br />

auszufüllen.<br />

Dadurch erfährt der Arbeitgeber aus erster Hand, dass sein Mitarbeiter<br />

<strong>die</strong> Firma beispielsweise schon mit 63 <strong>Jahre</strong>n verlassen will, und<br />

denkt sich seinen Teil. Manchmal führt <strong>die</strong>s zu einer mittleren Tragö<strong>die</strong><br />

und Katastrophe, wenn der Arbeitnehmer mit dem Vordruck V0210 zu<br />

seinem Chef oder dem Leiter der Personalabteilung geht. Beispiel: Unter<br />

„Zeitpunkt des beabsichtigten <strong>Rente</strong>nbeginns“ trägt der Mitarbeiter ein<br />

Datum ein, mit dem niemand im Betrieb gerechnet hat. Und dann soll der<br />

Arbeitgeber auch noch eine Entgeltbescheinigung bzw. das Arbeitsentgelt<br />

„<strong>bis</strong> zum beabsichtigten <strong>Rente</strong>nbeginn“ eintragen?<br />

VERTRAULICH<br />

33 § 187a SGB VI, NEU ab 1.7.<strong>2017</strong>, siehe a.a.O.<br />

111

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