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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

Zudem wird bei älteren Arbeitgebern, <strong>die</strong> gerade in Altersteilzeit gehen<br />

wollen, ein geringeres Entgelt bescheinigt. Dadurch sinkt der Ausgleichsbetrag,<br />

was dem künftigen Altersteilzeitler möglicherweise gar<br />

nicht recht ist. Ähnliches passiert bei teilzeitbeschäftigten Frauen, denen<br />

das Teilzeitentgelt bescheinigt wird, obwohl sie in einigen <strong>Jahre</strong>n voraussichtlich<br />

wieder vollzeitbeschäftigt sein werden.<br />

Die Einbindung des Arbeitgebers ist beispielsweise nur dann sinnvoll,<br />

wenn aktuell mehr Gehalt bezogen wird <strong>als</strong> im zuletzt gespeicherten Kalenderjahr.<br />

Eine Hochrechnung ohne Arbeitgeber-Bescheinigung ist immer<br />

bei regelmäßigen freiwilligen Beitragszahlern vorzunehmen und bei<br />

Solo-Selbstständigen, <strong>die</strong> praktisch ihre eigenen Arbeitgeber sind.<br />

So oder so: Eine Vorausbescheinigung des Arbeitgebers ist bei freiwilligen<br />

Beitragszahlern und pflichtversicherten Selbstständigen gar nicht<br />

möglich und bringt bei fast allen Arbeitnehmern mehr Nachteile <strong>als</strong> Nutzen.<br />

Sie sollten <strong>als</strong>o in aller Regel ganz darauf verzichten.<br />

4.2. Höhe der <strong>Rente</strong>nabschläge in Prozent<br />

112<br />

und Euro<br />

Im Jahr 2016 erhielten 198.000 Neurentner eine Altersrente mit Abschlag.<br />

Dies waren 23 Prozent der gesamten Neuzugänge an Altersrenten.<br />

Der <strong>Rente</strong>nabschlag betrug im Durchschnitt 83 Euro für rund 26 Abschlagmonate.<br />

Im Jahr zuvor gab es 205.000 neue Altersrentner mit einem<br />

<strong>Rente</strong>nabschlag von 79 Euro und in 2014 waren es 197.000 mit 76<br />

Euro für 23 Abschlagsmonate.<br />

In den <strong>Jahre</strong>n 2010 <strong>bis</strong> 2013 lag <strong>die</strong> Anzahl der abschlagspflichtigen<br />

Altersrenten mit 320.000 <strong>bis</strong> 238.000 deutlich höher. Sogar 113 Euro<br />

machte der <strong>Rente</strong>nabschlag für 38 Abschlagsmonate im Jahr 2010 aus,<br />

was insbesondere auf <strong>die</strong> dam<strong>als</strong> beliebten Frauenaltersrenten und Altersrenten<br />

wegen Altersteilzeit oder nach Arbeitslosigkeit für vor 1952<br />

geborene Versicherte <strong>zur</strong>ückzuführen ist.<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Der drastische Rückgang der abschlagspflichtigen Altersrenten in den<br />

<strong>Jahre</strong>n 2014 <strong>bis</strong> 2016 ist eindeutig auf <strong>die</strong> Einführung der abschlagsfreien<br />

Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 1.7.2014 <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />

Ab 2018 wird <strong>die</strong> Anzahl der abschlagspflichtigen Altersrenten aber<br />

wieder steigen, da <strong>die</strong> Altersrenten für Frauen und wegen Altersteilzeit<br />

bzw. nach Arbeitslosigkeit für vor 1952 geborene Versicherte spätestens<br />

Ende <strong>2017</strong> auslaufen.<br />

Auch <strong>die</strong> durchschnittlichen <strong>Rente</strong>nabschläge und <strong>die</strong> Zahl der Abschlagsmonate<br />

werden künftig deutlich steigen, da 63-jährige Frührentner<br />

in 2018 bereits auf 33 Abschlagsmonate kommen, wenn sie <strong>als</strong> langjährig<br />

Versicherte vorzeitig in <strong>Rente</strong> gehen. Bei einem Abschlagssatz von<br />

9,9 Prozent einer monatlichen Bruttorente von beispielsweise 1.500 Euro<br />

macht der monatliche <strong>Rente</strong>nabschlag bereits 148,50 Euro aus. Beim<br />

Jahrgang 1958, der in 2024 mit 63 <strong>Jahre</strong>n in <strong>Rente</strong> geht, sind es bereits 36<br />

Abschlagsmonate bzw. drei Abschlagsjahre mit einem <strong>Rente</strong>nabschlag<br />

von 10,8 Prozent.<br />

Noch schlechter sind <strong>die</strong> Jahrgänge ab 1964 dran, <strong>die</strong> <strong>als</strong> langjährig<br />

Versicherte ebenfalls mit 63 <strong>Jahre</strong>n vorzeitig in <strong>Rente</strong> gehen wollen.<br />

Dann fallen bereits 48 Abschlagsmonate bzw. vier Abschlagsjahre sowie<br />

ein <strong>Rente</strong>nabschlag in Höhe von 14,4 Prozent der monatlichen Bruttorente<br />

an.<br />

Grundsätzlich gilt: Langjährig Versicherte können bereits mit 63<br />

<strong>Jahre</strong>n vorzeitig in <strong>Rente</strong> gehen, sofern sie <strong>bis</strong> dahin <strong>die</strong> Wartezeit von 35<br />

<strong>Jahre</strong>n erfüllt haben. 34 Auf <strong>die</strong>se Wartezeit werden wie bei schwerbehinderten<br />

Menschen alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet, <strong>als</strong>o auch<br />

alle Zeiten mit freiwilligen Beiträgen und Ausbildungszeiten <strong>bis</strong> zu acht<br />

<strong>Jahre</strong>n nach dem vollendeten 17. Lebensjahr.<br />

Für heute 60-Jährige mit Geburtsjahr 1958 gilt beispielsweise <strong>die</strong> Regelaltersgrenze<br />

von exakt 66 <strong>Jahre</strong>n. Wenn Sie nun mit 63 <strong>Jahre</strong>n und<br />

VERTRAULICH<br />

34 § 36 Abs. 2 SGB VI, siehe https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_6/__36.html<br />

113

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