23.12.2017 Aufrufe

Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

Sie noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze auf 45 Versicherungsjahre<br />

kommen und damit <strong>als</strong> besonders langjährig Versicherter <strong>gelten</strong>.<br />

130<br />

Optimale Beratung über Ausgleich von <strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

Wenn langjährig Versicherte wegen des Rückkaufs von <strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

<strong>die</strong> örtliche Beratungsstelle der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

aufsuchen, hören sie nicht selten „Das lohnt sich doch nicht“. Diese Aussage<br />

der Berater ist höchst fragwürdig und mit Blick auf vergleichbare<br />

Angebote in der privaten <strong>Rente</strong>nversicherung oder Rürup-<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung in aller Regel auch objektiv f<strong>als</strong>ch.<br />

Sicherlich kommen Sie an der besonderen <strong>Rente</strong>nauskunft und der<br />

Berechnung des Ausgleichsbetrags durch <strong>die</strong> Deutsche <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

nicht vorbei. Dies wird auch jeder Sachbearbeiter in den örtlichen<br />

Beratungsstellen kostenlos für Sie erledigen. Ob sich <strong>die</strong> Zahlung des<br />

Ausgleichsbetrags für Sie wirtschaftlich und steuerlich lohnt, sollten Sie<br />

jedoch von anderen Fachleuten wie <strong>Rente</strong>nberatern und Steuerberatern<br />

beurteilen lassen.<br />

Einen <strong>Rente</strong>nberater in Ihrer Nähe finden Sie über<br />

www.rentenberater.de, <strong>die</strong> Homepage des Bundesverbandes der <strong>Rente</strong>nberater.<br />

Klicken Sie dort „So finden Sie einen <strong>Rente</strong>nberater“ an und<br />

geben Sie Postleitzahl oder Wohnort ein. Sie können dort auch <strong>die</strong> Gesamtmitgliederliste,<br />

<strong>die</strong> nach Postleitzahlen geordnet ist, einsehen. Sprechen<br />

Sie <strong>die</strong> Kosten einer <strong>Rente</strong>nberatung bereits am Telefon ohne Scheu<br />

an. Meist handelt es sich um ein Pauschalhonorar oder ein Honorar, das<br />

sich nach Stunden bemisst. Die meist geringen Kosten zahlen sich bei einer<br />

professionellen Beratung schnell wieder aus.<br />

Auch der Gang zum Steuerberater zahlt sich aus. Er wird Ihnen anhand<br />

Ihrer Steuersituation und seiner genauen Kenntnis des Paragrafen<br />

10 Einkommensteuergesetz sagen können, wie Sie den Ausgleichsbetrag<br />

steuerlich am besten auf <strong>die</strong> nächsten <strong>Jahre</strong> verteilen. Von der Zahlung<br />

eines hohen Ausgleichsbetrags auf einen Schlag wird er Ihnen zu Recht<br />

abraten, wenn Sie erst in einigen <strong>Jahre</strong>n vorzeitig in <strong>Rente</strong> gehen wollen.<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Nur wenn Ihre geplante Frührente mit beispielsweise 63 <strong>Jahre</strong>n unmittelbar<br />

bevorsteht, kommen Sie an einer Einmalzahlung wohl nicht<br />

vorbei. Sofern damit aber der steuerliche Höchstbetrag überschritten<br />

würde, empfiehlt sich ein späterer <strong>Rente</strong>nbeginn oder ein teilweiser<br />

Rückkauf von beispielsweise der Hälfte des <strong>Rente</strong>nabschlags. Auf <strong>die</strong>se<br />

Weise reduziert sich dann auch Ihr Ausgleichsbetrag.<br />

Die Entscheidung, ob Sie den Ausgleichsbetrag auf einen Schlag zahlen<br />

oder in <strong>Jahre</strong>s- oder Halbjahresraten, will <strong>als</strong>o gerade auch aus steuerlicher<br />

Sicht gut überdacht sein.<br />

Arbeitgeber beteiligt sich finanziell am Ausgleichsbetrag<br />

Sofern sich der Arbeitgeber finanziell an der Zahlung des Ausgleichsbetrags<br />

beteiligt, kann er <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> Hälfte des Ausgleichsbetrags in<br />

vollem Umfang steuer- und beitragsfrei leisten (siehe § 3 Nr. 28 EStG 37 in<br />

Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV 38 ).<br />

Vorteil für Angestellte, wenn der Arbeitgeber <strong>die</strong> Hälfte des Ausgleichsbetrags<br />

direkt an <strong>die</strong> Deutsche <strong>Rente</strong>nversicherung zahlt: Er selbst<br />

zahlt nur <strong>die</strong> andere Hälfte und kann <strong>die</strong>se dann zum größeren Teil steuerlich<br />

absetzen, in 2018 beispielsweise zu 86 Prozent.<br />

So ungewöhnlich wie <strong>die</strong>se finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers<br />

klingen mag, ist sie gar nicht. Oft ist der Arbeitgeber an einer Frühverrentung<br />

interessiert, um Personal und damit Kosten einzusparen.<br />

Im Rahmen einer Abfindungsregelung kann sich der Arbeitgeber sogar<br />

<strong>zur</strong> vollen Zahlung des Ausgleichsbetrags bereit erklären. Diese beitragsfreie<br />

Zahlung zu 100 Prozent setzt voraus, dass der Abfindungsbetrag<br />

wegen Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für <strong>die</strong> Zahlung<br />

des Ausgleichsbetrags verwandt wird.<br />

VERTRAULICH<br />

37 https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html<br />

38 https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html<br />

131

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