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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

Fazit: Ab 1961 geborene Ost-Versicherte profitieren von einem Kostenvorteil,<br />

da sie für <strong>die</strong> gleiche Zusatzrente rund 11 Prozent weniger aufbringen<br />

müssen. Allerdings schwindet <strong>die</strong>ser Kostenvorteil bei Teilzahlungen<br />

in den <strong>Jahre</strong>n 2019 <strong>bis</strong> <strong>2023</strong>. In 2019 sind es noch 6,5 Prozent, in<br />

2020 noch 5,3 Prozent und in 2021 nur 4 Prozent. In den <strong>Jahre</strong>n 2022 und<br />

<strong>2023</strong> sinkt der Kostenvorteil auf 2,7 und 1,4 Prozent.<br />

Es lohnt sich <strong>als</strong>o, den größeren Teil des Ausgleichsbetrags auf das<br />

Jahr 2018 zu konzentrieren. Da eine auf das Jahr <strong>2017</strong> rückwirkende Teilzahlung<br />

noch <strong>bis</strong> zum 3.4.2018 möglich ist, sollte man auch <strong>die</strong>se Möglichkeit<br />

nutzen. Schließlich macht der Kostenvorteil auch für <strong>die</strong>se Teilzahlung<br />

11 Prozent aus. Am besten fahren rentennahe Ost-Versicherte,<br />

wenn sie den gesamten Ausgleichsbetrag oder zumindest den größeren<br />

Teil davon in den <strong>Jahre</strong>n <strong>2017</strong> und 2018 zahlen.<br />

Ein Musterbeispiel für einen am 1.7.1961 geborenen Ost-Versicherten,<br />

der am 1.7.2024 mit 63 <strong>Jahre</strong>n, dann erreichbaren 40 Entgeltpunkten und<br />

einem <strong>Rente</strong>nabschlag von 12,6 Prozent gehen will, mag den Unterschied<br />

zu einem am gleichen Tag geborenen West-Versicherten mit ebenfalls 40<br />

Entgeltpunkten erläutern.<br />

Der West-Versicherte zahlt im Jahr 2018 einen Ausgleichsbetrag von<br />

40.622,04 Euro (siehe Tabelle 16 in Kapitel 4.3). Da für den Ausgleichsbetrag<br />

Ost wegen des geringeren Durchschnittsentgelts Ost (33.671 statt<br />

37.873 Euro in 2018) ein niedrigerer Berechnungsfaktor von 6.262,806 (=<br />

33.671 x 0,186) gilt, errechnet sich ein Ausgleichsbetrag Ost von 36.115,04<br />

Euro. Dies sind 11,1 Prozent weniger im Vergleich zum Ausgleichsbetrag<br />

West.<br />

Bei einem Gutver<strong>die</strong>ner mit 60 erreichbaren Entgeltpunkten läge der<br />

Ausgleichsbetrag Ost im Jahr 2018 bei 54.172,55 Euro und bei 80 erreichbaren<br />

Entgeltpunkten sogar bei 72.230,07 Euro. Auch in <strong>die</strong>sen beiden<br />

Fällen für Gutver<strong>die</strong>ner und Spitzenver<strong>die</strong>ner läge der Kostenvorteil im<br />

Vergleich zum Ausgleichsbetrag West bei rund 11 Prozent.<br />

134<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Steuerlich optimale Teilzahlungen für ledige<br />

Höchstbeitragszahler Ost<br />

Den Ausgleichsbetrag Ost von 72.230 Euro auf einen Schlag im Jahr<br />

2018 einzuzahlen, macht jedoch auch für einen Höchstbeitragszahler keinen<br />

Sinn. Sofern er ledig ist, kann er im Jahr 2018 beispielsweise nur den<br />

steuerlichen Höchstbetrag von 23.712 Euro minus dem Höchstbeitrag Ost<br />

von 12.946 Euro in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung (= 18,6 Prozent<br />

von 69.600 Euro) nutzen. Sofern er für das Jahr <strong>2017</strong> rückwirkend noch<br />

eine steuerlich optimale Teilzahlung von 10.571 Euro <strong>bis</strong> zum 3.4.2018<br />

leistet, hat er lediglich 21.337 Euro und somit nur rund 30 Prozent des<br />

Ausgleichsbetrags von 72.230 Euro gezahlt.<br />

Tabelle 19: Teilzahlungsplan für ledigen Höchstbeitragszahler Ost<br />

Jahr Höchstbetrag*<br />

GRV-<br />

steuerl.<br />

Teilzahlung***<br />

Beitrag**<br />

abziehbar****<br />

<strong>2017</strong> 23.362 € 12.791 € 10.571 € 8.880 €<br />

2018 23.712 € 12.946 € 10.766 € 9.259 €<br />

2019 24.305 € 13.969 € 10.336 € 9.096 €<br />

2020 25.046 € 14.447 € 10.599 € 9.539 €<br />

2021 25.639 € 15.085 € 10.554 € 9.710 €<br />

2022 26.380 € 15.736 € 10.644 € 10.005 €<br />

<strong>2023</strong> 27.379 € 16.475 € 10.904 € 10.468 €<br />

2024 29.824 € 8.732 € 21.092 € 20.670 €<br />

Summe 95.466 €<br />

*) steuerlicher Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG (steht nur für <strong>2017</strong> und 2018<br />

fest, ab 2019 Hochrechnung laut Werten im <strong>Rente</strong>nversicherungsbericht <strong>2017</strong> der<br />

Bundesregierung)<br />

**) Höchstbeitrag in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung in Abhängigkeit von<br />

der Beitragsbemessungsgrenze Ost (steht nur für <strong>2017</strong> und 2018 fest, ab 2019 laut<br />

Werten für Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze Ost im <strong>Rente</strong>nversicherungsbericht<br />

<strong>2017</strong>)<br />

VERTRAULICH<br />

***) steuerlich optimale Teilzahlung = steuerlicher Höchstbetrag minus GRV-<br />

Beitrag<br />

****) steuerlich abziehbarer Betrag = 84 <strong>bis</strong> 98 % der Teilzahlung<br />

135

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