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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

120<br />

Ausgleichsbetrag<br />

= [(40 x 0,108) x (37.873 x 0,186)] : 0,892<br />

= [ 4,32 x 7.044,378 ] : 0,892 = 34.116,27 Euro<br />

Mit einer Einmalzahlung von 34.116,27 Euro könnte <strong>die</strong>ser in 1958 geborene<br />

Versicherte einen <strong>Rente</strong>nabschlag von 134,05 Euro (= 4,32 Entgeltpunkte<br />

x 31,03 Euro aktueller <strong>Rente</strong>nwert West am 1.7.<strong>2017</strong>) im Jahr<br />

2018 ausgleichen. Der jährliche <strong>Rente</strong>nabschlag von 1.608,60 Euro macht<br />

4,7 Prozent des Ausgleichsbetrags von 34.116 Euro aus.<br />

Diese 4,7 Prozent klingen wenig, aber mit einem gleich hohen Einmalbeitrag<br />

in einer klassischen Rürup-<strong>Rente</strong>nversicherung oder einer<br />

privaten <strong>Rente</strong>nversicherung kommt mit Sicherheit weniger heraus.<br />

Bedenken Sie auch, dass der kompensierte <strong>Rente</strong>nabschlag quasi zu<br />

einer höheren <strong>Rente</strong> bereits ab 63 <strong>Jahre</strong>n führt und jährliche <strong>Rente</strong>nsteigerungen<br />

noch gar nicht berücksichtigt sind. Bei einer <strong>Rente</strong>ndauer von<br />

22 <strong>Jahre</strong>n ab einem Alter von 63 <strong>Jahre</strong>n und einer jährlichen <strong>Rente</strong>nsteigerung<br />

von 2 Prozent läge <strong>die</strong> <strong>Rente</strong>nsumme immerhin bei 59.600 Euro<br />

brutto und damit rund 75 Prozent über dem Ausgleichsbetrag.<br />

In der Tabelle 16 werden für <strong>die</strong> Jahrgänge ab 1955 sowohl <strong>die</strong> Ausgleichsbeträge<br />

pro Entgeltpunkt <strong>als</strong> auch <strong>die</strong> Ausgleichsbeträge für<br />

Durchschnittsver<strong>die</strong>ner West mit erreichbaren 40 Entgeltpunkten zum<br />

63. Lebensjahr bei Einmalzahlung in 2018 angegeben. Hierbei wurden <strong>als</strong>o<br />

40 Pflichtbeitragsjahre mit durchschnittlich einem Entgeltpunkt pro<br />

Jahr unterstellt und somit 40 <strong>Jahre</strong> mit Durchschnittsver<strong>die</strong>nst.<br />

Der in 1964 <strong>bis</strong> 1967 geborene langjährig Versicherte West müsste im<br />

Jahr 2018 somit <strong>die</strong> stolze Summe von 47.401 Euro zahlen. Der jährlich<br />

ersparte <strong>Rente</strong>nabschlag von 2.144,76 Euro würde dann nur 4,5 Prozent<br />

<strong>die</strong>ses Ausgleichsbetrags ausmachen. Verständlich, dass angesichts einer<br />

solch hohen Summe viele spontan mit „Das lohnt sich doch nicht“ abwinken.<br />

Dies ist aber voreilig, wie <strong>die</strong> Überlegungen im nächsten Kapitel<br />

zeigen.<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Tabelle 16: Ausgleichsbeträge im Jahr 2018 für langjährig<br />

Versicherte West<br />

bei 40 erreichbaren Entgeltpunkten im Alter von 63 <strong>Jahre</strong>n<br />

<strong>Rente</strong>nabschlag<br />

in % und Euro<br />

Jahrgang<br />

Ausgleichsbetrag<br />

pro<br />

EP*<br />

Entgeltpunkte<br />

Minderung**<br />

Ausgleichsbetrag<br />

insgesamt***<br />

1955 9,9% = 122,88 € 7.818,40€ 3,96 30.960,86 €<br />

1956 10,2% = 126,60 € 7.844,52 € 4,08 32.005,64 €<br />

1957 10,5% = 130,33 € 7.870,81 € 4,20 33.057,42 €<br />

1958 10,8% = 134,05 € 7.897,28 € 4,32 34.116,27 €<br />

1959 11,4% = 141,50 € 7.950,77 € 4,56 36.255,49 €<br />

1960 12,0% = 148,94 € 8.004,98 € 4,80 38.423,88 €<br />

1961 12,6% = 156,44 € 8.059,93 € 5,04 40.622,04 €<br />

1962 13,2 % = 163,84 € 8.115,64 € 5,28 42.850,59 €<br />

1963 13,8 % = 171,29 € 8.172,13 € 5,52 45.110,70 €<br />

1964f 14,4 % = 178,73 € 8.229,41 € 5,76 47.401,42 €<br />

*) Ausgleichsbetrag pro Entgeltpunkt (EP) = (Durchschnittsentgelt West 37.873<br />

Euro in 2018 x Beitragssatz 0,186) : Zugangsfaktor<br />

**) Entgeltpunkte-Minderung = 40 Entgeltpunkte x <strong>Rente</strong>nabschlag<br />

***) Ausgleichsbetrag insgesamt = Ausgleichsbetrag pro Entgeltpunkt x Entgeltpunkte-Minderung<br />

VERTRAULICH<br />

121

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