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GesteinsPerspektiven 02/18

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4<br />

WIRTSCHAFT<br />

I-vista/pixelio.de<br />

Zehn wichtige<br />

Steueränderungen 20<strong>18</strong><br />

Im laufenden Jahr müssen sich Steuerzahler<br />

wie üblich mit zahlreichen<br />

Steueränderungen herumschlagen.<br />

Doch viele davon bringen diesmal<br />

sogar tatsächlich Steuererleichterungen.<br />

Hier die wichtigsten Veränderungen<br />

im Überblick.<br />

1. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

(GWG)<br />

Seit 1. Januar 20<strong>18</strong> gelten in Sachen Sofortabzug<br />

neue Steuerspielregeln. Erwirbt<br />

ein Unternehmen Gegenstände für<br />

das Anlagevermögen, die selbständig<br />

nutzungsfähig sind – das heißt sie müssen<br />

ohne weitere Geräte funktionieren –,<br />

winkt bis zu Nettoanschaffungskosten<br />

von 250 Euro der Sofortabzug vom Gewinn<br />

(bisher: 150 Euro). Bei Gegenständen,<br />

die mehr als 250 Euro kosten, haben<br />

Unternehmen ein Wahlrecht. Entweder<br />

nutzen sie bis zu Nettoanschaffungskosten<br />

von 800 Euro auch den Sofortabzug<br />

(bisher: 400 Euro) oder sie entscheiden<br />

sich für Gegenstände bis 1000 Euro<br />

netto für die Sammelpostenabschreibung.<br />

Beim Sammelposten werden die<br />

Gegenstände auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben.<br />

Die neuen Steuerregeln 20<strong>18</strong> zu geringwertigen<br />

Wirtschaftsgütern gelten<br />

auch für Arbeitnehmer. Erwerben sie<br />

Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone,<br />

Bürostuhl oder Aktentasche bis zu einem<br />

Nettopreis von 800 Euro, kann dieser<br />

Betrag 20<strong>18</strong> in voller Höhe als Werbungskosten<br />

abgezogen werden. Diese<br />

neue GWG-Regelung gilt 1:1 auch für<br />

Vermieter.<br />

Beispiel: Arbeitnehmerin Huber kauft<br />

sich 20<strong>18</strong> ein Smartphone, um Kundenanfragen<br />

zeitnah auch von unterwegs<br />

beantworten zu können. Kosten: 799<br />

Euro plus 151,81 Euro Umsatzsteuer.<br />

Folge: Da der Nettopreis nicht über 800<br />

Euro liegt, darf die Arbeitnehmerin in<br />

20<strong>18</strong> Werbungskosten in Höhe von<br />

950,81 Euro abziehen.<br />

Praxis-Tipp: Damit Unternehmen von<br />

den höheren Abschreibungsgrenzen<br />

20<strong>18</strong> für GWG profitieren, muss die<br />

Buchhaltungssoftware angepasst werden.<br />

Das heißt, es müssen neue Kostenstellen<br />

angelegt werden: „GWG bis 250<br />

Euro“ und „GWG bis 800 Euro.<br />

2. Unangekündigte<br />

Kassen-Nachschau<br />

Nutzt ein Unternehmen eine offene Ladenkasse<br />

oder eine elektronische Registrierkasse,<br />

kann es seit 1. Januar 20<strong>18</strong><br />

tatsächlich passieren, dass ein Prüfer<br />

des Finanzamts unangekündigt vor der<br />

Tür steht und die Kassendaten von Ihnen<br />

zur Auswertung anfordert. Hier handelt<br />

es sich um die neue Kassen-Nachschau.<br />

Praxis-Tipp: Sollte tatsächlich ein ungebetener<br />

Besuch des Finanzamts erfolgen,<br />

empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:<br />

Lassen Sie sich den Prüferausweis<br />

zeigen und notieren Sie Namen, Telefonnummer<br />

und Finanzamt.<br />

Rufen Sie Ihren Steuerberater an und<br />

bitten Sie ihn, die Kassen-Nachschau<br />

zu betreuen.<br />

Erst wenn der Berater vor Ort ist, sollten<br />

dem Prüfer die Kassendaten ausgehändigt<br />

werden.<br />

GESTEINS PERSPEKTIVEN 2/20<strong>18</strong>

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