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Perspektiven2018Stahl

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Rechtsgrundlagen und Wirkungsweise<br />

Grundlage für die Einführung eines Antidumping- und/oder Ausgleichszolls sind die sogenannte Grundverordnungen,<br />

in denen die jeweiligen grundsätzlichen Regelungen zur Einführung, Berechnung und<br />

Erhebung der Zölle festgelegt sind, Antidumping-Grundverordnung VO (EU) 2016/1036 und Antisubventions-Grundverordnung<br />

VO (EU) 2016/1037. Die einzelnen Maßnahmen gegenüber bestimmten Waren bzw.<br />

Warengruppen werden dann in individuellen Verordnungen festgelegt aus denen sich die entsprechenden<br />

Einzelheiten, Bedingungen und die anzuwenden Zollsätze ergeben (Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 2016/1036 -<br />

Antidumpingzölle- bzw. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 2016/1037 Ausgleichszölle.<br />

Die EU leitet unter folgenden Voraussetzungen Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen ein:<br />

- Die Wareneinfuhren in die Gemeinschaft sind gedumpt oder unzulässig subventioniert.<br />

- Es wird eine bedeutende Schädigung der Gemeinschaftsindustrie festgestellt; zwischen dem Dumping bzw. der<br />

unzulässigen Subvention und der Schädigung besteht ein ursächlicher Zusammenhang und<br />

- ein Eingreifen liegt im Interesse der EU.<br />

Im Einzelfall geht die EU von einer gedumpten (oder suventionierten) Einfuhr aus, wenn die Regierung des<br />

Ursprungs- oder Ausfuhrlandes für die Herstellung, die Ausfuhr oder die Beförderung einer Ware eine<br />

unzulässige finanzielle Beihilfe gewährt.<br />

In diesem Fall erhebt die EU auf die gedumpten (oder unzulässigerweise subventionierten) Produkte<br />

zusätzlich zum Regelzollsatz einen Antidumpingzoll bzw. einen Ausgleichszoll. Dadurch wird der ungerechtfertigte<br />

Preisvorteil im Vergleich zu Waren des Marktes der Gemeinschaft ausgeglichen. Diese<br />

Maßnahmen werden erst nach Einleitung eines genau geregelten Untersuchungsverfahrens durch die<br />

Europäische Kommission beschlossen. Die Einleitung dieses Verfahrens setzt in der Regel wiederum den<br />

Antrag eines Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft voraus. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die<br />

Wirkungsweise er Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen:<br />

Quelle: Zoll<br />

Kurz- und mittelfristige Perspektiven für das Stahlgeschäft | Seite 35

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