Perspektiven2018Stahl
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Rechtsgrundlagen und Wirkungsweise<br />
Grundlage für die Einführung eines Antidumping- und/oder Ausgleichszolls sind die sogenannte Grundverordnungen,<br />
in denen die jeweiligen grundsätzlichen Regelungen zur Einführung, Berechnung und<br />
Erhebung der Zölle festgelegt sind, Antidumping-Grundverordnung VO (EU) 2016/1036 und Antisubventions-Grundverordnung<br />
VO (EU) 2016/1037. Die einzelnen Maßnahmen gegenüber bestimmten Waren bzw.<br />
Warengruppen werden dann in individuellen Verordnungen festgelegt aus denen sich die entsprechenden<br />
Einzelheiten, Bedingungen und die anzuwenden Zollsätze ergeben (Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 2016/1036 -<br />
Antidumpingzölle- bzw. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 2016/1037 Ausgleichszölle.<br />
Die EU leitet unter folgenden Voraussetzungen Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen ein:<br />
- Die Wareneinfuhren in die Gemeinschaft sind gedumpt oder unzulässig subventioniert.<br />
- Es wird eine bedeutende Schädigung der Gemeinschaftsindustrie festgestellt; zwischen dem Dumping bzw. der<br />
unzulässigen Subvention und der Schädigung besteht ein ursächlicher Zusammenhang und<br />
- ein Eingreifen liegt im Interesse der EU.<br />
Im Einzelfall geht die EU von einer gedumpten (oder suventionierten) Einfuhr aus, wenn die Regierung des<br />
Ursprungs- oder Ausfuhrlandes für die Herstellung, die Ausfuhr oder die Beförderung einer Ware eine<br />
unzulässige finanzielle Beihilfe gewährt.<br />
In diesem Fall erhebt die EU auf die gedumpten (oder unzulässigerweise subventionierten) Produkte<br />
zusätzlich zum Regelzollsatz einen Antidumpingzoll bzw. einen Ausgleichszoll. Dadurch wird der ungerechtfertigte<br />
Preisvorteil im Vergleich zu Waren des Marktes der Gemeinschaft ausgeglichen. Diese<br />
Maßnahmen werden erst nach Einleitung eines genau geregelten Untersuchungsverfahrens durch die<br />
Europäische Kommission beschlossen. Die Einleitung dieses Verfahrens setzt in der Regel wiederum den<br />
Antrag eines Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft voraus. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die<br />
Wirkungsweise er Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen:<br />
Quelle: Zoll<br />
Kurz- und mittelfristige Perspektiven für das Stahlgeschäft | Seite 35