Mehrdimensionale Diskriminierung – Begriffe, Theorien und ...
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Dagegen fordert der Rat der Europäischen Union in seinen Schlussfolgerungen zur Welt-<br />
konferenz, dass<br />
„auch die Behandlung <strong>und</strong> Einbeziehung der Personen, die den am stärksten betroffenen<br />
Gruppen angehören <strong>und</strong>/oder vielfältigen <strong>Diskriminierung</strong>en ausgesetzt sind, sowie die<br />
Einbeziehung des Gleichstellungsaspektes in die Politiken <strong>und</strong> Maßnahmen zur Rassismusbekämpfung<br />
thematisiert werden“. 183<br />
Noch etwas breiter formuliert das „Aktionsprogramm Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />
Männern (2001<strong>–</strong>2005)“. Dort steht zwar die geschlechtsspezifische Gleichstellung im Vordergr<strong>und</strong>,<br />
doch wird eine „nach wie vor bestehende strukturelle <strong>Diskriminierung</strong> wegen<br />
des Geschlechts“ <strong>und</strong> insbesondere „die doppelte <strong>–</strong> <strong>und</strong> oft mehrfache <strong>–</strong> <strong>Diskriminierung</strong>,<br />
die zahlreiche Frauen trifft“ benannt. 184 Eines der erklärten Ziele des Programms ist die<br />
Förderung eines besseren Verständnisses der Gleichstellungsfragen „einschließlich (…)<br />
mehrfacher <strong>Diskriminierung</strong> gegenüber Frauen, durch Prüfung der Wirksamkeit der<br />
Politiken <strong>und</strong> Praktiken anhand einer Vorabanalyse, einer Überwachung ihrer Durchführung<br />
<strong>und</strong> einer Bewertung ihrer Folgen“. 185<br />
Der hieran anschließende EU-Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />
(2006<strong>–</strong>2010) 186 erklärt dann wieder nur mit Bezug auf zwei Kategorisierungen, dass er die<br />
„Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen <strong>und</strong> weiblichen<br />
Angehörigen ethnischer Minderheiten“ zum Ziel hat, denn „bei benachteiligten<br />
Gruppen ist die Situation für Frauen häufig noch schlechter als für Männer“. 187 Zur Erreichung<br />
der Ziele des Fahrplans werden allerdings dann auch Indikatoren genannt, die bei<br />
der Umsetzung berücksichtigt werden sollen. Sie verweisen auf das Alter als eine weitere<br />
relevante Kategorisierung neben dem Migrationshintergr<strong>und</strong>. So sollen Daten zu den<br />
Beschäftigungsraten nicht nur gr<strong>und</strong>sätzlich nach Männern <strong>und</strong> Frauen differenziert<br />
werden, sondern beispielsweise auch innerhalb der Gruppe der älteren Beschäftigten nach<br />
Männern <strong>und</strong> Frauen oder nach Geschlecht <strong>und</strong> EU- oder Nicht-EU-Bürgerschaft, wobei<br />
Letztere scheinbar noch ausgearbeitet werden müssen. 188<br />
Ganz breit <strong>und</strong> allgemein stellt die Kommission dann 2004 im „Grünbuch Gleichstellung<br />
sowie Bekämpfung von <strong>Diskriminierung</strong>en in einer erweiterten EU“ 189 fest, dass die Verabschiedung<br />
von Artikel 13 EGV Ausdruck der zunehmenden Erkenntnis gewesen sei, dass im<br />
Kampf gegen <strong>Diskriminierung</strong>en eine kohärente <strong>und</strong> integrierte Vorgehensweise gef<strong>und</strong>en<br />
werden musste, um hiermit u. a. auch Mehrfachdiskriminierung wirksam in Angriff<br />
nehmen zu können. 190 Die Kommission nehme in einigen Mitgliedstaaten auf nationaler<br />
Ebene eine wachsende Tendenz wahr,<br />
183 Pressemitteilung der 2367. Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) am 16. Juli 2001<br />
(http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/gena/10609.d1.html#_Toc521140723,<br />
Zugang am 04.05.2010).<br />
184 ABl L 17 v. 19.01.2001, 22.<br />
185 Art. 3 b), ABl L 17 v. 19.01.2001, 24.<br />
186 KOM (2006) 92.<br />
187 KOM (2006) 92, 4.<br />
188 „to be further developed“, KOM (2006) 92, 16.<br />
189 KOM(2004) 379.<br />
190 KOM(2004) 379, 7.<br />
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