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Mehrdimensionale Diskriminierung – Begriffe, Theorien und ...

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„Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung gleichzeitig mit Maßnahmen zur<br />

Bekämpfung von <strong>Diskriminierung</strong>en wegen anderer in Artikel 13 EGV festgehaltenen Gründen<br />

durchzuführen. Diese Tendenz zeigt sich insbesondere bei rechtlichen Maßnahmen <strong>und</strong> der<br />

Einsetzung von einer einzigen Gleichstellungsstelle, die sich mit den verschiedenen <strong>Diskriminierung</strong>sgründen<br />

auf nationaler Ebene befasst. Mit der Entwicklung eines integrierten Ansatzes<br />

soll insbesondere der Problematik von Mehrfachdiskriminierungen begegnet werden. Außerdem<br />

will man auf diese Weise den Forderungen nach wirksamen Vorgehensweisen bei der<br />

Förderung der Gleichbehandlung entsprechen. Die Kommission ist sich bewusst, dass zahlreiche<br />

Arbeitgeber dazu übergehen, sich mit diesen Fragen in Zusammenhang mit ihren Strategien<br />

zur Förderung der Vielfalt <strong>und</strong> zur Bekämpfung von <strong>Diskriminierung</strong>en zu befassen.“ 191<br />

Auch Deutschland gehört mit der ADS, die mit dem horizontalen Ansatz arbeitet, zu diesen<br />

von der Kommission gelobten Ländern.<br />

Im Jahr 2007 taucht das Thema „Mehrfachdiskriminierung“ im „Beschluss des Europäischen<br />

Parlaments <strong>und</strong> des Rates zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit<br />

für alle (2007)“ 192 bereits an mehreren Stellen auf. Zwar liegt weiter ein besonderes<br />

Augenmerk auf dem Zusammentreffen von Sexismus <strong>und</strong> Rassismus: So sollen<br />

geschlechtsspezifische Unterschiede im Hinblick auf „<strong>Diskriminierung</strong> aus Gründen der<br />

Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung,<br />

des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ berücksichtigt werden. 193 Aber gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

soll, so die Begründung (14),<br />

„im Rahmen des Europäischen Jahres [...] auch das Problem der Mehrfachdiskriminierung,<br />

d. h. der <strong>Diskriminierung</strong> aufgr<strong>und</strong> von zwei oder mehreren der Gründe, die in Artikel 13 des<br />

Vertrags aufgeführt sind, aufgegriffen werden. Damit soll auch eine ausgewogene Vorgehensweise<br />

gegen alle dort genannten Gründe gefördert werden.“ 194<br />

Weiterhin sei eine zentrale Zielsetzung des Europäischen Jahres, „für das Recht auf Gleichbehandlung<br />

<strong>und</strong> Nichtdiskriminierung sowie für das Problem der Mehrfachdiskriminierung<br />

[zu] sensibilisieren“ <strong>und</strong> die Botschaft des Rechts auf Gleichbehandlung zu verbreiten.<br />

195 <strong>Mehrdimensionale</strong> <strong>Diskriminierung</strong> wird hier als zentrales Thema von<br />

Antidiskriminierungsmaßnahmen gesehen.<br />

Der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Bericht „Bekämpfung von<br />

Mehrfachdiskriminierung“ 196 hat ebenfalls mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> im Fokus.<br />

Zunächst wird in dem Bericht eine Begriffsklärung <strong>und</strong> Systematisierung der unterschiedlichen<br />

Ansätze zu mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> sowie eine Analyse der Europäischen<br />

Union im Vergleich zu internationaler Rechtsprechung vorgenommen. Weiterhin<br />

wird aufgezeigt, wer von mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> betroffen sein kann <strong>und</strong><br />

wie diese sich auf die von ihr betroffenen Menschen auswirkt. Außerdem gibt der Bericht<br />

Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Themenfelder: Es sollten beispielsweise<br />

Defiziten in Forschung <strong>und</strong> Datenerhebung zu mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> ent-<br />

191 KOM(2004) 379, 25.<br />

192 Vom 17.05.2006, ABl. L 146 v. 31.05.2006, 1 ff.<br />

193 Art. 4, ABl. L 146 v. 31.05.2006, 3.<br />

194 ABl. L 146 vom 31.05.2006, 2.<br />

195 Art. 2 a), ABl. L 146 vom 31.05.2006, 3.<br />

196 Europäische Kommission (2007).<br />

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