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Mehrdimensionale Diskriminierung – Begriffe, Theorien und ...

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nis, dass eine einheitliche Adressierung von mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> im<br />

EU-Recht <strong>und</strong> dessen einheitliche Umsetzung durch die Struktur der EU mit ihren einzelnen<br />

Mitgliedstaaten <strong>und</strong> deren jeweils eigenen Rechtssystemen bislang Probleme aufweisen.<br />

In der Rechtsprechung des EuGH werde die mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> von<br />

Frauen bisher nicht anerkannt 206 , in einigen nationalstaatlichen Entscheidungen auf unterschiedliche<br />

Weise thematisiert, allerdings auch oft nicht anerkannt. 207 Die größten Hürden<br />

der Rechtsmobilisierung liegen laut Bericht in dem generellen Nichtwissen über mehrdimensionale<br />

<strong>Diskriminierung</strong> <strong>und</strong> im Zwang zur Vergleichsgruppenbildung bezüglich<br />

jeder einzelnen Kategorisierung. Praktische Auswirkungen hätte die Anerkennung von<br />

mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> in einigen Staaten auf die Höhe der Entschädigungssumme<br />

<strong>und</strong> die Beweislastprobleme, die sich für Betroffene mehrdimen sionaler Diskrimi-<br />

nierung ergeben können. Allerdings sei es jedenfalls nicht hilfreich, spezifische Gruppen<br />

zu identifizieren, die von mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> betroffen sind. 208 Hier<br />

identifizieren Burri <strong>und</strong> Schiek einen Forschungsbedarf, der sozialwissenschaftliche <strong>und</strong><br />

juristische Herangehensweisen verknüpft. Sie empfehlen zudem eine Veränderung der<br />

EU-Vorgaben hinsichtlich der Rechtsdurchsetzungshürden, insbesondere bezüglich der<br />

Vergleichsgruppenbildung. Zudem wünschen sie sich eine Klarstellung in den Richtlinien,<br />

um mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> vom Verbot der <strong>Diskriminierung</strong> mit umfasst zu<br />

sehen. 209<br />

3.4 Regionale/globale Menschenrechte<br />

Die Menschenrechte adressieren sowohl auf globaler als auch auf regionaler <strong>–</strong> hier insbesondere<br />

europäischer <strong>–</strong> Ebene seit ihrer Entstehung ausdrücklich das <strong>Diskriminierung</strong>sverbot<br />

mit Blick auf bestimmte, historisch relevante Kategorisierungen. Teils wird menschenrechtlich<br />

auch die mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> adressiert.<br />

3.4.1 AEMR<br />

Art. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) fixiert<br />

eine offene Liste von <strong>Diskriminierung</strong>skategorisierungen, thematisiert daneben aber<br />

mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> nicht.<br />

3.4.2 VN-Konventionen<br />

Alle Konventionen der VN verbieten die <strong>Diskriminierung</strong> aufgr<strong>und</strong> bestimmter, wieder<br />

regelmäßig nicht abschließend gelisteter Kategorisierungen. Drei der spezifisch gegen<br />

<strong>Diskriminierung</strong> gerichteten VN-Konventionen nehmen dabei ausdrücklich oder doch<br />

nach Auffassung des mit der Durchsetzung befassten Ausschusses auch Bezug auf andere<br />

Ungleichheitskategorien als jene, denen sie gewidmet sind.<br />

206 Burri/Schiek (2009), 8.<br />

207 In der Studie sind die Berichte aus den jeweiligen Mitgliedstaaten mit den betreffenden Entscheidungen enthalten.<br />

208 Burri/Schiek (2009), 20.<br />

209 Vgl. auch zu den weiteren Schlussfolgerungen, Burri/Schiek (2009), 24.<br />

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