Mehrdimensionale Diskriminierung – Begriffe, Theorien und ...
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nis, dass eine einheitliche Adressierung von mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> im<br />
EU-Recht <strong>und</strong> dessen einheitliche Umsetzung durch die Struktur der EU mit ihren einzelnen<br />
Mitgliedstaaten <strong>und</strong> deren jeweils eigenen Rechtssystemen bislang Probleme aufweisen.<br />
In der Rechtsprechung des EuGH werde die mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> von<br />
Frauen bisher nicht anerkannt 206 , in einigen nationalstaatlichen Entscheidungen auf unterschiedliche<br />
Weise thematisiert, allerdings auch oft nicht anerkannt. 207 Die größten Hürden<br />
der Rechtsmobilisierung liegen laut Bericht in dem generellen Nichtwissen über mehrdimensionale<br />
<strong>Diskriminierung</strong> <strong>und</strong> im Zwang zur Vergleichsgruppenbildung bezüglich<br />
jeder einzelnen Kategorisierung. Praktische Auswirkungen hätte die Anerkennung von<br />
mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> in einigen Staaten auf die Höhe der Entschädigungssumme<br />
<strong>und</strong> die Beweislastprobleme, die sich für Betroffene mehrdimen sionaler Diskrimi-<br />
nierung ergeben können. Allerdings sei es jedenfalls nicht hilfreich, spezifische Gruppen<br />
zu identifizieren, die von mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> betroffen sind. 208 Hier<br />
identifizieren Burri <strong>und</strong> Schiek einen Forschungsbedarf, der sozialwissenschaftliche <strong>und</strong><br />
juristische Herangehensweisen verknüpft. Sie empfehlen zudem eine Veränderung der<br />
EU-Vorgaben hinsichtlich der Rechtsdurchsetzungshürden, insbesondere bezüglich der<br />
Vergleichsgruppenbildung. Zudem wünschen sie sich eine Klarstellung in den Richtlinien,<br />
um mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> vom Verbot der <strong>Diskriminierung</strong> mit umfasst zu<br />
sehen. 209<br />
3.4 Regionale/globale Menschenrechte<br />
Die Menschenrechte adressieren sowohl auf globaler als auch auf regionaler <strong>–</strong> hier insbesondere<br />
europäischer <strong>–</strong> Ebene seit ihrer Entstehung ausdrücklich das <strong>Diskriminierung</strong>sverbot<br />
mit Blick auf bestimmte, historisch relevante Kategorisierungen. Teils wird menschenrechtlich<br />
auch die mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> adressiert.<br />
3.4.1 AEMR<br />
Art. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) fixiert<br />
eine offene Liste von <strong>Diskriminierung</strong>skategorisierungen, thematisiert daneben aber<br />
mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> nicht.<br />
3.4.2 VN-Konventionen<br />
Alle Konventionen der VN verbieten die <strong>Diskriminierung</strong> aufgr<strong>und</strong> bestimmter, wieder<br />
regelmäßig nicht abschließend gelisteter Kategorisierungen. Drei der spezifisch gegen<br />
<strong>Diskriminierung</strong> gerichteten VN-Konventionen nehmen dabei ausdrücklich oder doch<br />
nach Auffassung des mit der Durchsetzung befassten Ausschusses auch Bezug auf andere<br />
Ungleichheitskategorien als jene, denen sie gewidmet sind.<br />
206 Burri/Schiek (2009), 8.<br />
207 In der Studie sind die Berichte aus den jeweiligen Mitgliedstaaten mit den betreffenden Entscheidungen enthalten.<br />
208 Burri/Schiek (2009), 20.<br />
209 Vgl. auch zu den weiteren Schlussfolgerungen, Burri/Schiek (2009), 24.<br />
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