Mehrdimensionale Diskriminierung – Begriffe, Theorien und ...
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ender Daten stark erschwert. Fraglich sei allerdings, welche Daten hier tatsächlich<br />
erforderlich wären. Unklar sei, ob die Regelung in § 4 AGG, welche besagt, dass bei einer<br />
Ungleichbehandlung wegen mehrerer Kategorisierungen die Ungleichbehandlung hinsichtlich<br />
jeder Kategorisierung gerechtfertigt sein müsse, dazu beitrage, dass die Kategorisierungen<br />
einzeln <strong>und</strong> nicht in der Spezifik ihres Zusammenwirkens betrachtet <strong>und</strong> abgehandelt<br />
würden. Dass sich der Blick durch die isolierte Betrachtung der einzelnen<br />
Kategorisierungen verengen könne, schien den Teilnehmenden plausibel. Andererseits<br />
plädiere auch die sozialwissenschaftliche Literatur zum Thema mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong><br />
für Differenzierungen, gerade um dem Phänomen gerecht zu werden. Differenzierung<br />
bedeute also nicht zwangsläufig Verengung des Blicks. Prozessual könne es auch<br />
vorteilhaft sein, mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> als solche im Prozess zu benennen.<br />
Die beklagte Person müsse für jede einzelne der möglichen <strong>Diskriminierung</strong> zugr<strong>und</strong>e<br />
liegende Kategorisierung sowie für deren spezifisches Zusammentreffen den Entlastungsbeweis<br />
erbringen, wenn Indizien im Sinne des § 22 AGG vorliegen. Sie müsse sich gemäß<br />
§ 4 AGG für jede der verbotenen Kategorisierungen rechtfertigen. Es sei denkbar, dass die<br />
immaterielle Entschädigung in Fällen von mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong>, die eine<br />
besonders schwere Persönlichkeitsverletzung bedeuten, höher ausfällt.<br />
Aus diesen „Filtern“ im AGG könne sich sowohl für die Beratung als auch für die Prozessführung<br />
ergeben, nur eine Kategorisierung zu thematisieren.<br />
3.2.5 Sichtbarkeit von mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> im Recht<br />
Die Fachr<strong>und</strong>e diskutierte dann die Bedeutung der Sichtbarkeit von mehrdimensionaler<br />
<strong>Diskriminierung</strong> im Recht.<br />
Zunächst müsse gesehen werden, dass die Fälle, an denen Crenshaw ihr Konzept der Intersektionalität<br />
entwickelte, in den USA damals schon Fehlurteile gewesen seien. Es habe<br />
<strong>Diskriminierung</strong> im Sinne des geltenden Rechts vorgelegen. Crenshaws Intervention bezog<br />
sich auf die Interpretation oder Auslegung, nicht auf die Normtexte. Auch im AGG könne in<br />
Fällen von Mehrfachdiskriminierung der Tatbestand der Benachteiligung problemlos<br />
erkannt werden; das Gesetz müsse nur richtig ausgelegt werden. Es ginge darum, dafür ein<br />
Verständnis von mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> zu schaffen; das sei die große<br />
Herausforderung.<br />
Recht habe auch eine symbolische Dimension. Es sei daher wünschenswert, mehrdimensionale<br />
<strong>Diskriminierung</strong> im Recht als solche abzubilden. Erfahrungen in einer Beratungsstelle<br />
mit vermittelnden Gesprächen zwischen Diskriminierenden <strong>und</strong> Betroffenen zeigten,<br />
dass Gesprächsparteien, die auf mehrdimensionale Weise diskriminieren, ihre Praxis<br />
häufig damit verteidigten, es handele sich dabei nicht um <strong>Diskriminierung</strong>. Zur Begründung<br />
diene eine isolierte Betrachtung der einzelnen <strong>Diskriminierung</strong>en: Nicht alle Menschen,<br />
die in derselben sozialen Lage seien, also alle Menschen mit Behinderung, alle<br />
Lesben, alle Muslime usw., würden diskriminiert. Dem müsse <strong>und</strong> könne das Recht entgegentreten.<br />
Dies ermögliche auch den Betroffenen eine rechtliche Anerkennung ihrer spezifischen<br />
Erfahrung. Es verhindere, dass Betroffene im Interesse ihrer Rechtsdurchsetzung<br />
eine verkürzte Darstellung ihrer Erfahrung vorbringen. Die Erkenntnis, dass es sich um<br />
rechtlich verbotene mehrdimensionale <strong>Diskriminierung</strong> handele, gegen die Betroffene<br />
Rechte mobilisieren könnten, wirke klärend, könne durch das strukturelle Verständnis<br />
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