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Mehrdimensionale Diskriminierung – Begriffe, Theorien und ...

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Gerichts nachgewiesen werden muss, sondern das Gericht von der Wahrscheinlichkeit der<br />

Indizien überzeugt werden muss. 273 Damit reagiert sie nach gemeinschaftsrechtlichen<br />

Vorgaben auf die Beweisprobleme der benachteiligten Person, weil für diese insbesondere<br />

die Gründe für eine Ungleichbehandlung nur schwer zu beweisen sind. 274<br />

Momentan lässt sich in der Rechtsprechung zu mehrdimensionaler <strong>Diskriminierung</strong> nicht<br />

erkennen, dass Gerichte flächendeckend kompetent mit dem AGG umzugehen wüssten.<br />

Dies mag auch mit der in den Medien weithin negativen Berichterstattung über das AGG<br />

zusammenhängen. Gründe liegen des Weiteren in den genannten Hürden der Rechtsdurchsetzung.<br />

Daraus ergeben sich Folgerungen für die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung von Juristinnen<br />

<strong>und</strong> Juristen wie auch für die politische Kommunikation, die dem Stellenwert des<br />

Antidiskriminierungsrechts deutlicher gerecht werden müssen.<br />

273 Schiek-Kocher, § 22 Rn. 14 ff.<br />

274 Rudolf/Mahlmann (2007), § 3 Rn. 130.<br />

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