Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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Schleswig Flensburg hat sich auf die rechnerische Ermittlung des Bedarfs<br />
für die Kinder <strong>von</strong> 3 Jahren bis zum Schuleintritt beschränkt.<br />
• Die Festlegung des ermittelten Bedarfs beschränkt sich im Kreis<br />
Plön und im Kreis Steinburg auf allgemeine Angaben wie z. B. „Bedarf<br />
erkennbar, zusätzlicher Bedarf angemeldet oder Überkapazitäten“, in<br />
den Kreisen Ostholstein und Schleswig-Flensburg auf die Kinder <strong>von</strong><br />
3 Jahren bis zum Schuleintritt und im Kreis Rendsburg-Eckernförde auf<br />
die Aussage, dass im Kindergartenbereich in Zukunft Überkapazitäten<br />
entstehen. Der Bedarf nach Zahl und Art der Plätze kann lediglich<br />
6 Bedarfsplänen entnommen werden.<br />
Weitergehende Angaben zur Ausgestaltung des Bedarfs finden sich nur<br />
in den Kreisen Segeberg und Stormarn. So hat der Kreis Segeberg den<br />
zeitlichen Umfang des Bedarfs und der Kreis Stormarn zumindest in<br />
einigen Bereichen den Träger angegeben.<br />
• Soweit erforderliche Maßnahmen zur Verwirklichung eines bedarfsgerechten<br />
Angebots aufgenommen wurden, erfolgen bezüglich der zeitlichen<br />
Reihenfolge bzw. des Zeitpunkts der Umsetzung Festlegungen<br />
i. d. R. nur dann, wenn bereits konkrete Planungen der Standortgemeinden<br />
vorliegen.<br />
• Obgleich es unwahrscheinlich erscheint, dass Bestand und Bedarf seit<br />
Erstellung der Bedarfspläne unverändert sind, wurden mit Ausnahme<br />
des Kreises Schleswig-Flensburg keine Fortschreibungen vorgenommen.<br />
Die vorliegenden Bedarfspläne geben jeweils den Stand der Datenerhebung<br />
wieder, welche z. T. bereits im Jahr 2000 erfolgte.<br />
• Kriterien für die Anerkennung des individuellen Bedarfs an Plätzen<br />
für Kinder unter 3 Jahren, Kinder im schulpflichtigen Alter und Ganztagsplätzen<br />
haben nur 3 Kreise im Bedarfsplan festgelegt. Dabei gehen<br />
die Regelungen im Kreis Pinneberg über die in § 24 Abs. 3 SGB VIII<br />
aufgenommenen Bedarfskriterien für Kinder unter 3 Jahren hinaus,<br />
während sie im Kreis Rendsburg-Eckernförde dahinter zurückbleiben.<br />
• In verschiedenen Bedarfsplänen finden sich zusätzliche Informationen,<br />
die im KiTaG nicht normiert sind, wie z. B.:<br />
− Anzahl der nicht deutschsprachigen Kinder,<br />
− Betriebskosten der Einrichtungen,