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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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Schleswig Flensburg hat sich auf die rechnerische Ermittlung des Bedarfs<br />

für die Kinder <strong>von</strong> 3 Jahren bis zum Schuleintritt beschränkt.<br />

• Die Festlegung des ermittelten Bedarfs beschränkt sich im Kreis<br />

Plön und im Kreis Steinburg auf allgemeine Angaben wie z. B. „Bedarf<br />

erkennbar, zusätzlicher Bedarf angemeldet oder Überkapazitäten“, in<br />

den Kreisen Ostholstein und Schleswig-Flensburg auf die Kinder <strong>von</strong><br />

3 Jahren bis zum Schuleintritt und im Kreis Rendsburg-Eckernförde auf<br />

die Aussage, dass im Kindergartenbereich in Zukunft Überkapazitäten<br />

entstehen. Der Bedarf nach Zahl und Art der Plätze kann lediglich<br />

6 Bedarfsplänen entnommen werden.<br />

Weitergehende Angaben zur Ausgestaltung des Bedarfs finden sich nur<br />

in den Kreisen Segeberg und Stormarn. So hat der Kreis Segeberg den<br />

zeitlichen Umfang des Bedarfs und der Kreis Stormarn zumindest in<br />

einigen Bereichen den Träger angegeben.<br />

• Soweit erforderliche Maßnahmen zur Verwirklichung eines bedarfsgerechten<br />

Angebots aufgenommen wurden, erfolgen bezüglich der zeitlichen<br />

Reihenfolge bzw. des Zeitpunkts der Umsetzung Festlegungen<br />

i. d. R. nur dann, wenn bereits konkrete Planungen der Standortgemeinden<br />

vorliegen.<br />

• Obgleich es unwahrscheinlich erscheint, dass Bestand und Bedarf seit<br />

Erstellung der Bedarfspläne unverändert sind, wurden mit Ausnahme<br />

des Kreises Schleswig-Flensburg keine Fortschreibungen vorgenommen.<br />

Die vorliegenden Bedarfspläne geben jeweils den Stand der Datenerhebung<br />

wieder, welche z. T. bereits im Jahr 2000 erfolgte.<br />

• Kriterien für die Anerkennung des individuellen Bedarfs an Plätzen<br />

für Kinder unter 3 Jahren, Kinder im schulpflichtigen Alter und Ganztagsplätzen<br />

haben nur 3 Kreise im Bedarfsplan festgelegt. Dabei gehen<br />

die Regelungen im Kreis Pinneberg über die in § 24 Abs. 3 SGB VIII<br />

aufgenommenen Bedarfskriterien für Kinder unter 3 Jahren hinaus,<br />

während sie im Kreis Rendsburg-Eckernförde dahinter zurückbleiben.<br />

• In verschiedenen Bedarfsplänen finden sich zusätzliche Informationen,<br />

die im KiTaG nicht normiert sind, wie z. B.:<br />

− Anzahl der nicht deutschsprachigen Kinder,<br />

− Betriebskosten der Einrichtungen,

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