Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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9.6 Ausblick: „Beitragsfreie Kindergartenjahre“<br />
Derzeit wird über beitragsfreie Kindergartenjahre und deren <strong>Finanzierung</strong><br />
diskutiert. Dabei werden nur Teilbereiche des Kindergartenbetreuungsangebots<br />
in die Diskussion einbezogen; Krippen- und Hortbereich sind bisher<br />
gänzlich ausgeschlossen. Angesichts der - in dieser sowie in der<br />
Querschnittsprüfung zu den Sozialstaffelregelungen aufgezeigten - heterogenen<br />
und komplexen <strong>Finanzierung</strong>sstruktur <strong>von</strong> KiTa und der Vielzahl<br />
<strong>von</strong> Zuständigkeiten im KiTa-Bereich in Schleswig-Holstein stellt ein solcher<br />
Teileingriff in einen der bestehenden <strong>Finanzierung</strong>santeile eine große<br />
Herausforderung dar.<br />
Aufgrund der Vielfalt <strong>von</strong> Elternbeiträgen, die aus den individuellen Festsetzungen<br />
der dafür zuständigen Träger, den uneinheitlichen <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen<br />
mit den Standortkommunen und aus den unterschiedlichen<br />
Sozialstaffelregelungen der örtlichen Jugendhilfeträger<br />
resultieren, ist es nahezu unmöglich, die durch fehlende Elternbeiträge<br />
(einschließlich Sozialstaffelausgleich) entstehenden Einnahmeausfälle zu<br />
ermitteln. Erschwerend kommt hinzu, dass Elternbeiträge i. d. R. keine<br />
Festbeträge sind, sondern an die sich jährlich ändernden Kosten angepasst<br />
werden. Daher lässt sich immer nur eine „Momentaufnahme“ ermitteln.<br />
Zudem ist der KiTa-Bereich ständig im Umbruch, um sich den jeweiligen<br />
Bedarfen (z. B. Ganz- oder Halbtagsbetreuung) und gesetzlichen<br />
Regelungen (z. B. Erfüllen des Rechtsanspruchs oder der Aufgaben nach<br />
SGB II) anzupassen. Daraus ergibt sich eine ständig unterschiedliche Zahl<br />
<strong>von</strong> betreuten Kindern mit jeweils verschiedener Betreuungsdauer.<br />
Soweit das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in diese Überlegungen einbezogen<br />
werden soll, ist zu bedenken, dass für die eigentliche Zielgruppe<br />
dieses Projekts wegen des häufig fehlenden individuellen Bedarfs i. d. R.<br />
nur Anspruch auf den Betreuungsumfang im Rahmen des Rechtsanspruchs<br />
(Betreuung an 4 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche) besteht.<br />
Dieser Betreuungsumfang umfasst regelmäßig keine Teilnahme am<br />
Mittagessen. Soweit das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ auch im beitragsfreien<br />
Kindergartenjahr ermöglicht werden soll, wären die derzeitigen<br />
Betreuungszeiten entsprechend auszubauen. Längere Betreuungszeiten<br />
verursachen höhere Betriebskosten und damit höhere Elternbeiträge,<br />
sodass sich die Einnahmeausfälle bzw. der dafür zu erstattende Betrag<br />
ebenfalls entsprechend vergrößern würden.