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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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9.6 Ausblick: „Beitragsfreie Kindergartenjahre“<br />

Derzeit wird über beitragsfreie Kindergartenjahre und deren <strong>Finanzierung</strong><br />

diskutiert. Dabei werden nur Teilbereiche des Kindergartenbetreuungsangebots<br />

in die Diskussion einbezogen; Krippen- und Hortbereich sind bisher<br />

gänzlich ausgeschlossen. Angesichts der - in dieser sowie in der<br />

Querschnittsprüfung zu den Sozialstaffelregelungen aufgezeigten - heterogenen<br />

und komplexen <strong>Finanzierung</strong>sstruktur <strong>von</strong> KiTa und der Vielzahl<br />

<strong>von</strong> Zuständigkeiten im KiTa-Bereich in Schleswig-Holstein stellt ein solcher<br />

Teileingriff in einen der bestehenden <strong>Finanzierung</strong>santeile eine große<br />

Herausforderung dar.<br />

Aufgrund der Vielfalt <strong>von</strong> Elternbeiträgen, die aus den individuellen Festsetzungen<br />

der dafür zuständigen Träger, den uneinheitlichen <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen<br />

mit den Standortkommunen und aus den unterschiedlichen<br />

Sozialstaffelregelungen der örtlichen Jugendhilfeträger<br />

resultieren, ist es nahezu unmöglich, die durch fehlende Elternbeiträge<br />

(einschließlich Sozialstaffelausgleich) entstehenden Einnahmeausfälle zu<br />

ermitteln. Erschwerend kommt hinzu, dass Elternbeiträge i. d. R. keine<br />

Festbeträge sind, sondern an die sich jährlich ändernden Kosten angepasst<br />

werden. Daher lässt sich immer nur eine „Momentaufnahme“ ermitteln.<br />

Zudem ist der KiTa-Bereich ständig im Umbruch, um sich den jeweiligen<br />

Bedarfen (z. B. Ganz- oder Halbtagsbetreuung) und gesetzlichen<br />

Regelungen (z. B. Erfüllen des Rechtsanspruchs oder der Aufgaben nach<br />

SGB II) anzupassen. Daraus ergibt sich eine ständig unterschiedliche Zahl<br />

<strong>von</strong> betreuten Kindern mit jeweils verschiedener Betreuungsdauer.<br />

Soweit das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in diese Überlegungen einbezogen<br />

werden soll, ist zu bedenken, dass für die eigentliche Zielgruppe<br />

dieses Projekts wegen des häufig fehlenden individuellen Bedarfs i. d. R.<br />

nur Anspruch auf den Betreuungsumfang im Rahmen des Rechtsanspruchs<br />

(Betreuung an 4 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche) besteht.<br />

Dieser Betreuungsumfang umfasst regelmäßig keine Teilnahme am<br />

Mittagessen. Soweit das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ auch im beitragsfreien<br />

Kindergartenjahr ermöglicht werden soll, wären die derzeitigen<br />

Betreuungszeiten entsprechend auszubauen. Längere Betreuungszeiten<br />

verursachen höhere Betriebskosten und damit höhere Elternbeiträge,<br />

sodass sich die Einnahmeausfälle bzw. der dafür zu erstattende Betrag<br />

ebenfalls entsprechend vergrößern würden.

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