Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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Kreisfreie Städte<br />
33<br />
Durchschnittlicher<br />
Elternbeitrag je<br />
Betreuungsstunde<br />
im Jahr 2005<br />
€<br />
Durchschnittliche<br />
Betriebskosten je<br />
Betreuungsstunde<br />
im Jahr 2005<br />
€<br />
nicht ermittelt<br />
Durchschnittliche<br />
Kosten des päd.<br />
Personals je<br />
Betreuungsstunde<br />
im Jahr 2005 - €<br />
Kreise (128 KiTa)<br />
Kommunale Einrichtungen 1,06 3,37 2,38<br />
Kirchliche Einrichtungen 1,04 3,27 2,34<br />
Einrichtungen freier Träger 1,01 2,80 2,10<br />
Die Einrichtungen der freien Träger haben sowohl die geringsten durchschnittlichen<br />
Betriebskosten wie auch den niedrigsten Elternbeitrag je<br />
Betreuungsstunde. Gleichzeitig wird durch die Elternbeiträge mit rd. 36 %<br />
der durchschnittlichen Betriebskosten der höchste Kostendeckungsgrad<br />
erzielt. Die durchschnittlichen Betriebskosten der Einrichtungen der freien<br />
Träger liegen je Stunde um 0,57 € bzw. 0,47 € unter denen der kommunalen<br />
bzw. kirchlichen Einrichtungen. Die durchschnittlichen Kosten für das<br />
pädagogische Personal haben daran einen Anteil <strong>von</strong> rd. 50 % mit 0,28 €<br />
in den kommunalen und 0,24 € in den kirchlichen Einrichtungen. Darüber<br />
hinaus resultieren die höheren durchschnittlichen Betriebkosten bei den<br />
kommunalen Einrichtungen hauptsächlich aus den Beträgen für Zinsen,<br />
Tilgung und Abschreibungen, bei den kirchlichen Einrichtungen vorwiegend<br />
aus den Verwaltungskosten und den Zuführungen zu den Rücklagen.<br />
5.2.1 Bewertung<br />
Für gleiche Leistungen liegen die Unterschiede in den durchschnittlichen<br />
Betriebskosten je Betreuungsstunde bei bis zu rd. 68 % (Kreise Plön und<br />
Dithmarschen). An diesen - bereits sehr unterschiedlichen - Betriebskosten<br />
werden die Eltern nach jeweils verschiedenen Maßstäben in unterschiedlichem<br />
Umfang beteiligt. Diese Regelelternbeiträge werden dann<br />
durch die Eltern selbst und durch die örtlichen Jugendhilfeträger im Rahmen<br />
des Sozialstaffelausgleichs geleistet. Der in den einzelnen Kreisen<br />
und kreisfreien Städten gewährte Sozialstaffelausgleich ist dabei ebenfalls<br />
uneinheitlich6 , wodurch sich die Unterschiede in den <strong>von</strong> den Eltern selbst<br />
zu entrichtenden Beiträgen noch vergrößern.<br />
6 Vgl. Querschnittsprüfung des LRH Pr 1509/2006 „Sozialstaffelregelungen in <strong>Kindertageseinrichtungen</strong>“<br />
v. 22.01.2008.