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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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Kreisfreie Städte<br />

33<br />

Durchschnittlicher<br />

Elternbeitrag je<br />

Betreuungsstunde<br />

im Jahr 2005<br />

€<br />

Durchschnittliche<br />

Betriebskosten je<br />

Betreuungsstunde<br />

im Jahr 2005<br />

€<br />

nicht ermittelt<br />

Durchschnittliche<br />

Kosten des päd.<br />

Personals je<br />

Betreuungsstunde<br />

im Jahr 2005 - €<br />

Kreise (128 KiTa)<br />

Kommunale Einrichtungen 1,06 3,37 2,38<br />

Kirchliche Einrichtungen 1,04 3,27 2,34<br />

Einrichtungen freier Träger 1,01 2,80 2,10<br />

Die Einrichtungen der freien Träger haben sowohl die geringsten durchschnittlichen<br />

Betriebskosten wie auch den niedrigsten Elternbeitrag je<br />

Betreuungsstunde. Gleichzeitig wird durch die Elternbeiträge mit rd. 36 %<br />

der durchschnittlichen Betriebskosten der höchste Kostendeckungsgrad<br />

erzielt. Die durchschnittlichen Betriebskosten der Einrichtungen der freien<br />

Träger liegen je Stunde um 0,57 € bzw. 0,47 € unter denen der kommunalen<br />

bzw. kirchlichen Einrichtungen. Die durchschnittlichen Kosten für das<br />

pädagogische Personal haben daran einen Anteil <strong>von</strong> rd. 50 % mit 0,28 €<br />

in den kommunalen und 0,24 € in den kirchlichen Einrichtungen. Darüber<br />

hinaus resultieren die höheren durchschnittlichen Betriebkosten bei den<br />

kommunalen Einrichtungen hauptsächlich aus den Beträgen für Zinsen,<br />

Tilgung und Abschreibungen, bei den kirchlichen Einrichtungen vorwiegend<br />

aus den Verwaltungskosten und den Zuführungen zu den Rücklagen.<br />

5.2.1 Bewertung<br />

Für gleiche Leistungen liegen die Unterschiede in den durchschnittlichen<br />

Betriebskosten je Betreuungsstunde bei bis zu rd. 68 % (Kreise Plön und<br />

Dithmarschen). An diesen - bereits sehr unterschiedlichen - Betriebskosten<br />

werden die Eltern nach jeweils verschiedenen Maßstäben in unterschiedlichem<br />

Umfang beteiligt. Diese Regelelternbeiträge werden dann<br />

durch die Eltern selbst und durch die örtlichen Jugendhilfeträger im Rahmen<br />

des Sozialstaffelausgleichs geleistet. Der in den einzelnen Kreisen<br />

und kreisfreien Städten gewährte Sozialstaffelausgleich ist dabei ebenfalls<br />

uneinheitlich6 , wodurch sich die Unterschiede in den <strong>von</strong> den Eltern selbst<br />

zu entrichtenden Beiträgen noch vergrößern.<br />

6 Vgl. Querschnittsprüfung des LRH Pr 1509/2006 „Sozialstaffelregelungen in <strong>Kindertageseinrichtungen</strong>“<br />

v. 22.01.2008.

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