Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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6.1.4 Nachweis des Mitteleinsatzes<br />
41<br />
Als Nachweis für die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung<br />
der Fördermittel haben die Einrichtungsträger dieselben detaillierten<br />
Angaben zum Betreuungsumfang und zur Personalausstattung der Einrichtung<br />
einschließlich der damit verbundenen Personalkosten vorzulegen,<br />
wie sie als Verwendungsnachweis für die Landesförderung erforderlich<br />
waren. Darüber hinaus fordern die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg,<br />
Plön, Rendsburg-Eckernförde und Stormarn weitergehende Angaben<br />
zu den restlichen Betriebskosten und deren <strong>Finanzierung</strong> durch<br />
Elternbeiträge, Standortgemeinden und Eigenleistungen. Diese sind notwendig,<br />
um individuelle Förderungsvoraussetzungen des jeweiligen Kreises,<br />
wie z. B. einen Mindestelternbeitrag oder Eigenleistungen des Einrichtungsträgers,<br />
überhaupt prüfen zu können. Damit erlangen sie im<br />
Gegensatz zu den anderen Kreisen einen Gesamtüberblick über die Kostenstruktur<br />
der Kinderbetreuung und deren <strong>Finanzierung</strong> im Kreisgebiet.<br />
Allerdings werden die vorgelegten Daten nicht <strong>von</strong> jedem Kreis sachgerecht<br />
ausgewertet und zur Kostensteuerung genutzt.<br />
6.2 Kreisfreie Städte<br />
Im Gegensatz zu den Kreisen sind die kreisfreien Städte sowohl örtlicher<br />
Träger der Jugendhilfe als auch zugleich (Standort-)Gemeinde. Sie verfügen<br />
über keinen kreisangehörigen Bereich, der sie bei der Aufgabenerfüllung<br />
nach dem KiTaG unterstützen könnte. In dieser Doppelfunktion<br />
haben die kreisfreien Städte die Schaffung und den Betrieb eines bedarfsgerechten<br />
Angebots an Kinderbetreuung allein zu gewährleisten und sind<br />
insofern maßgeblich an der Betriebskostenfinanzierung der KiTa beteiligt.<br />
6.2.1 <strong>Finanzierung</strong>santeil der kreisfreien Städte<br />
Die Zuschüsse der kreisfreien Städte werden in den Jahresabrechnungen<br />
überwiegend mit anderen Leistungen (Landesförderung, Sozialstaffel) zusammengefasst.<br />
Nur 12 Einrichtungen in 3 kreisfreien Städten (da<strong>von</strong> 9 in<br />
der Hansestadt Lübeck) haben die städtische Förderung zweifelsfrei dargestellt.<br />
Dies ist für eine aussagefähige Ermittlung der jeweiligen <strong>Finanzierung</strong>santeile<br />
zu wenig.<br />
Um dennoch den Umfang der städtischen Förderung verlässlich darstellen<br />
zu können, wurde auf Daten zurückgegriffen, die der LRH im Rahmen sei-