16.12.2012 Aufrufe

Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6.1.4 Nachweis des Mitteleinsatzes<br />

41<br />

Als Nachweis für die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung<br />

der Fördermittel haben die Einrichtungsträger dieselben detaillierten<br />

Angaben zum Betreuungsumfang und zur Personalausstattung der Einrichtung<br />

einschließlich der damit verbundenen Personalkosten vorzulegen,<br />

wie sie als Verwendungsnachweis für die Landesförderung erforderlich<br />

waren. Darüber hinaus fordern die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg,<br />

Plön, Rendsburg-Eckernförde und Stormarn weitergehende Angaben<br />

zu den restlichen Betriebskosten und deren <strong>Finanzierung</strong> durch<br />

Elternbeiträge, Standortgemeinden und Eigenleistungen. Diese sind notwendig,<br />

um individuelle Förderungsvoraussetzungen des jeweiligen Kreises,<br />

wie z. B. einen Mindestelternbeitrag oder Eigenleistungen des Einrichtungsträgers,<br />

überhaupt prüfen zu können. Damit erlangen sie im<br />

Gegensatz zu den anderen Kreisen einen Gesamtüberblick über die Kostenstruktur<br />

der Kinderbetreuung und deren <strong>Finanzierung</strong> im Kreisgebiet.<br />

Allerdings werden die vorgelegten Daten nicht <strong>von</strong> jedem Kreis sachgerecht<br />

ausgewertet und zur Kostensteuerung genutzt.<br />

6.2 Kreisfreie Städte<br />

Im Gegensatz zu den Kreisen sind die kreisfreien Städte sowohl örtlicher<br />

Träger der Jugendhilfe als auch zugleich (Standort-)Gemeinde. Sie verfügen<br />

über keinen kreisangehörigen Bereich, der sie bei der Aufgabenerfüllung<br />

nach dem KiTaG unterstützen könnte. In dieser Doppelfunktion<br />

haben die kreisfreien Städte die Schaffung und den Betrieb eines bedarfsgerechten<br />

Angebots an Kinderbetreuung allein zu gewährleisten und sind<br />

insofern maßgeblich an der Betriebskostenfinanzierung der KiTa beteiligt.<br />

6.2.1 <strong>Finanzierung</strong>santeil der kreisfreien Städte<br />

Die Zuschüsse der kreisfreien Städte werden in den Jahresabrechnungen<br />

überwiegend mit anderen Leistungen (Landesförderung, Sozialstaffel) zusammengefasst.<br />

Nur 12 Einrichtungen in 3 kreisfreien Städten (da<strong>von</strong> 9 in<br />

der Hansestadt Lübeck) haben die städtische Förderung zweifelsfrei dargestellt.<br />

Dies ist für eine aussagefähige Ermittlung der jeweiligen <strong>Finanzierung</strong>santeile<br />

zu wenig.<br />

Um dennoch den Umfang der städtischen Förderung verlässlich darstellen<br />

zu können, wurde auf Daten zurückgegriffen, die der LRH im Rahmen sei-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!