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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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4. Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein<br />

Das Land Schleswig-Holstein hat den Betrieb <strong>von</strong> KiTa bis einschließlich<br />

2003 mit einem Zuschuss zu den angemessenen Kosten des pädagogischen<br />

Personals gefördert. Für Einrichtungen, deren Träger über keine<br />

eigenen Steuereinnahmen verfügen, betrug der Zuschuss 22 % der förderungsfähigen<br />

Personalkosten. Im Übrigen lag der <strong>Finanzierung</strong>santeil bei<br />

20 %. Einzelheiten der Landesförderung sind mit Erstattungserlass des<br />

Sozialministeriums vom 17.02.19933 und Ergänzungsbestimmungen vom<br />

17.12.20024 geregelt worden. Diese Regelungen enthielten zugleich ausführliche<br />

Hinweise zur Prüfung der Angemessenheit <strong>von</strong> geltend gemachten<br />

Personalkosten. Die Angemessenheit der Personalkosten wurde durch<br />

die kreisfreien Städte und Kreise als örtliche Träger der Jugendhilfe festgestellt,<br />

die auch die Zuschüsse des Landes an die Einrichtungsträger<br />

auszahlten. Auf der Grundlage einer jährlichen Abrechnung erfolgte eine<br />

Erstattung durch das zuständige Fachministerium.<br />

Seit 2004 hat das Land Schleswig-Holstein seine Förderung umgestellt.<br />

Anstelle eines prozentualen Personalkostenzuschusses wird den örtlichen<br />

Jugendhilfeträgern über den kommunalen Finanzausgleich ein jährlicher<br />

Festbetrag als Vorwegabzug zur Verfügung gestellt (§ 7 Finanzausgleichsgesetz).<br />

Diese bleiben weiterhin zuständig für die Bewilligung und<br />

Auszahlung der Landesförderung. Allerdings ist die Bindung des Zuschusses<br />

an die Kosten des pädagogischen Personals entfallen, sodass die<br />

kreisfreien Städte und Kreise die Landesmittel nach eigenen Maßstäben<br />

verteilen können. Einzelheiten hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,<br />

Forschung und Kultur in einem Erlass vom 03.03.20045 geregelt.<br />

Die Landesförderung für den laufenden Betrieb <strong>von</strong> KiTa betrug 2003 insgesamt<br />

59 Mio. €. In den Jahren 2004 und 2005 waren es jeweils<br />

60 Mio. €. Die Bewilligungs- und Erstattungsverfahren für die Landeszuschüsse<br />

wurden vom LRH gesondert geprüft. Die Prüfungserkenntnisse<br />

sind dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />

mitgeteilt worden.<br />

3 Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Jugend, Gesundheit und Energie des Landes Schleswig-Holstein<br />

vom 17.02.1993 - IX 7009 - 2647-20.11-25.4.<br />

4 Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-<br />

Holstein vom 17.12.2002 - IX 551.<br />

5 Erlass vom 03.03.2004 „Förderung <strong>von</strong> <strong>Kindertageseinrichtungen</strong> und Tagespflegestellen in den Jahren<br />

2004 und 2005“, Amtsbl. Schl.-H. 2004, S. 240.

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