Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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4. Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein<br />
Das Land Schleswig-Holstein hat den Betrieb <strong>von</strong> KiTa bis einschließlich<br />
2003 mit einem Zuschuss zu den angemessenen Kosten des pädagogischen<br />
Personals gefördert. Für Einrichtungen, deren Träger über keine<br />
eigenen Steuereinnahmen verfügen, betrug der Zuschuss 22 % der förderungsfähigen<br />
Personalkosten. Im Übrigen lag der <strong>Finanzierung</strong>santeil bei<br />
20 %. Einzelheiten der Landesförderung sind mit Erstattungserlass des<br />
Sozialministeriums vom 17.02.19933 und Ergänzungsbestimmungen vom<br />
17.12.20024 geregelt worden. Diese Regelungen enthielten zugleich ausführliche<br />
Hinweise zur Prüfung der Angemessenheit <strong>von</strong> geltend gemachten<br />
Personalkosten. Die Angemessenheit der Personalkosten wurde durch<br />
die kreisfreien Städte und Kreise als örtliche Träger der Jugendhilfe festgestellt,<br />
die auch die Zuschüsse des Landes an die Einrichtungsträger<br />
auszahlten. Auf der Grundlage einer jährlichen Abrechnung erfolgte eine<br />
Erstattung durch das zuständige Fachministerium.<br />
Seit 2004 hat das Land Schleswig-Holstein seine Förderung umgestellt.<br />
Anstelle eines prozentualen Personalkostenzuschusses wird den örtlichen<br />
Jugendhilfeträgern über den kommunalen Finanzausgleich ein jährlicher<br />
Festbetrag als Vorwegabzug zur Verfügung gestellt (§ 7 Finanzausgleichsgesetz).<br />
Diese bleiben weiterhin zuständig für die Bewilligung und<br />
Auszahlung der Landesförderung. Allerdings ist die Bindung des Zuschusses<br />
an die Kosten des pädagogischen Personals entfallen, sodass die<br />
kreisfreien Städte und Kreise die Landesmittel nach eigenen Maßstäben<br />
verteilen können. Einzelheiten hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,<br />
Forschung und Kultur in einem Erlass vom 03.03.20045 geregelt.<br />
Die Landesförderung für den laufenden Betrieb <strong>von</strong> KiTa betrug 2003 insgesamt<br />
59 Mio. €. In den Jahren 2004 und 2005 waren es jeweils<br />
60 Mio. €. Die Bewilligungs- und Erstattungsverfahren für die Landeszuschüsse<br />
wurden vom LRH gesondert geprüft. Die Prüfungserkenntnisse<br />
sind dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />
mitgeteilt worden.<br />
3 Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Jugend, Gesundheit und Energie des Landes Schleswig-Holstein<br />
vom 17.02.1993 - IX 7009 - 2647-20.11-25.4.<br />
4 Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-<br />
Holstein vom 17.12.2002 - IX 551.<br />
5 Erlass vom 03.03.2004 „Förderung <strong>von</strong> <strong>Kindertageseinrichtungen</strong> und Tagespflegestellen in den Jahren<br />
2004 und 2005“, Amtsbl. Schl.-H. 2004, S. 240.