Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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lichkeiten in der Erfassung. Es handelt sich zudem um eine Querschnittsbetrachtung<br />
und keine Hochrechnung, die <strong>von</strong> vornherein nur Größenordnungen<br />
und Relationen aufzeigen sollte, um Transparenz zu schaffen.<br />
Der LRH hat nur dann Aussagen getroffen, wenn die Auswertung auf einer<br />
verläßlichen, typischen und ausreichend umfangreichen Datengrundlage<br />
beruhte. Ansonsten erfolgte eine reine Beschreibung ohne Auswertung.<br />
Dies ist in der Prüfungsmitteilung entsprechend dargestellt.<br />
Der Hinweis darauf, dass der Landeszuschuss trotz Rückgang der<br />
Kinderzahl gleich geblieben ist, ändert nichts an der Bewertung. Trotz<br />
Rückgang der Kinderzahl ist der <strong>Finanzierung</strong>santeil der Standortkommunen<br />
konstant gestiegen. Ebenso sind die Elternbeiträge gestiegen.<br />
Dies bedeutet in Relation, dass der Anteil des Landes konstant gesunken<br />
ist. Bekanntermaßen ist zudem im Vergleich der Bundesländer der<br />
<strong>Finanzierung</strong>santeil des Landes Schleswig-Holstein einer der niedrigsten.<br />
Auch der Hinweis darauf, dass sich das Land in erheblichem Umfang am<br />
Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren beteilige, ist für die<br />
Aussagen in der Prüfungsmitteilung nicht zu berücksichtigen. Geprüft<br />
wurde die <strong>Finanzierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kindertageseinrichtungen</strong>, nicht die <strong>Finanzierung</strong><br />
jeder Form <strong>von</strong> Kinderbetreuung. Würde man die finanzielle<br />
Beteiligung an der Tagesbetreuung berücksichtigen, wäre sie zudem nicht<br />
nur beim Land, sondern als gemeinsame Aufgabe auch bei den Kreisen<br />
und den Gemeinden zu berücksichtigen. Dann würde sich das Argument<br />
des Landes wieder relativieren. Auch in diesem Bereich besteht zudem im<br />
Ländervergleich erheblicher Nachholbedarf des Landes Schleswig-<br />
Holstein.<br />
Der LRH teilt die Auffassung des Ministeriums zu den bildungs- und<br />
sozialpolitischen Aufgaben der <strong>Kindertageseinrichtungen</strong>. Er ist ebenfalls<br />
der Meinung, dass sich der politische und volkswirtschaftliche Nutzen<br />
dieser Einrichtungen erst in einer längerfristigen Perspektive zeigen wird.<br />
Eine diesbezügliche Evaluation dürfte jedoch eher in den Aufgabenbereich<br />
des Ministeriums fallen. Insoweit hat sich der LRH bei dieser Prüfung<br />
ausschließlich der <strong>Finanzierung</strong> gewidmet. Da alle <strong>Kindertageseinrichtungen</strong><br />
den gleichen bildungs- und sozialpolitischen Auftrag haben, hat<br />
dies auch nicht zu einer unvollständigen oder verzerrenden Betrachtung<br />
geführt. Außerdem ist das Ministerium mit dem LRH der Auffassung, dass<br />
sich auch die Träger <strong>von</strong> <strong>Kindertageseinrichtungen</strong> der Forderung nach<br />
wirtschaftlicher und effizienter Betriebsführung stellen müssen.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob das beitragsfreie Kindergartenjahr in der<br />
Umsetzung zu keinen Deckungslücken bei den Trägern und den