Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
54<br />
Betreuungs-/Öffnungszeiten eindeutig geregelt, obgleich jede Umgestaltung<br />
zu einer Veränderung der Betriebskosten und damit für die<br />
überwiegende Zahl der Standortkommunen des Zuschussbetrags führt.<br />
• Nur eine der 89 geprüften Vereinbarungen enthält eine Regelung über<br />
die durchschnittlich im Jahr angebotenen Öffnungstage der Einrichtung.<br />
In einer weiteren Vereinbarung wurde geregelt, dass eine durchgängige<br />
Ferienbetreuung sichergestellt werden soll. Ähnliche Regelungen<br />
- die auch als Festlegung der jährlichen Schließungszeit getroffen<br />
werden könnten - finden sich in keiner der übrigen Vereinbarungen.<br />
Die Zahl der Öffnungs- bzw. Schließungstage bestimmt nicht nur die<br />
Verlässlichkeit der Betreuung und damit ggf. die Frequentierung der<br />
Einrichtung, sondern kann auch Einfluss auf den Personalbedarf einer<br />
Einrichtung haben. Je nach Anzahl der Schließungstage könnten z. B.<br />
Urlaubs- oder Fortbildungsansprüche während der Schließungszeit abgegolten<br />
werden, sodass keine Notwendigkeit für Mehrarbeit oder ggf.<br />
eine Vertretungskraft bestünde. Eine entsprechende Regelung sollte<br />
daher in der <strong>Finanzierung</strong>svereinbarung getroffen werden.<br />
7.2.4 Berechnungsverfahren<br />
Die Festlegung eines Berechnungsverfahrens ist in keiner der eingesehenen<br />
<strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen vollständig erfolgt. Zum Berechnungsverfahren<br />
gehört die Festlegung der förderungsfähigen Betriebskosten<br />
(getrennt nach Sach- und Personalkosten), eine Definition und ggf.<br />
Bestimmung der Höhe der zu berücksichtigenden Einnahmen sowie ein<br />
Maßstab für die Ermittlung der Höhe des Zuschussbetrags.<br />
28 % der geprüften Vereinbarungen enthalten weder ein Mitspracherecht<br />
der Standortkommune bei der Finanzplanung des Trägers für die geförderte<br />
Einrichtung noch eine Festlegung der förderungsfähigen Sach- oder<br />
Personalkosten, obgleich sich die Standortkommunen an dem entstehenden<br />
Defizit beteiligen bzw. dieses vollständig übernehmen. Zwar wird<br />
in einigen dieser Vereinbarungen auf die Richtlinien des jeweiligen Kreises<br />
zur Förderung <strong>von</strong> KiTa verwiesen, diese enthalten jedoch nicht alle notwendigen<br />
Festlegungen.<br />
Aus Gründen der Transparenz und zur Begrenzung der Ausgaben für<br />
KiTa auf das notwendige Maß hält der LRH es für unabdingbar, in den <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen<br />
detailliert zu regeln, welche Aufwendungen in