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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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und der Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen möglichst gering ausfalle.<br />

Der pauschale Ausgleich für den wegfallenden Elternbeitrag sei so<br />

kalkuliert, dass nach den jetzt möglichen Prognosen Deckungslücken bei<br />

den Trägern und den Standortgemeinden nicht aufträten. Es sei Aufgabe<br />

der Kreise und kreisfreien Städte, die ihnen zugewiesenen Mittel<br />

innerkommunal so zu verteilen, dass Einnahmeausfälle weder bei den<br />

Trägern noch bei den Standortkommunen eintreten.<br />

Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag führt in seiner Stellungnahme<br />

aus, dass die Prüfungsmitteilung einen wesentlichen Beitrag dazu<br />

leiste, die Förderung der Kindertagesbetreuung durch die öffentliche Hand<br />

transparent zu machen und grundlegend zu analysieren.<br />

Die stark „zersplitterte“ <strong>Finanzierung</strong> durch Elternbeiträge, Land, Jugendhilfeträger,<br />

Standortgemeinden, Träger und Dritte sei Ausfluss der<br />

kommunalen Selbstverwaltung und der historisch gewachsenen, bewährten<br />

Trägerpluralität. Gleichwohl bestehe aus der Sicht der Kreise ein<br />

Interesse an transparenten und einheitlichen <strong>Finanzierung</strong>sstrukturen.<br />

Wichtig sei jedoch eine gleichberechtigte Förderung in allen Teilen des<br />

Landes und keine Konzentration der Mittel in den Verdichtungsräumen.<br />

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreise müsse bei deren Inanspruchnahme<br />

hinreichend berücksichtigt werden. Weiterhin dürfe die Vereinheitlichung<br />

nicht dazu führen, dass die Kommunen nicht mehr über die<br />

wesentlichen Grundlagen der Kinderbetreuung selbst bestimmen.<br />

Die ungleiche (Eigen-)Leistungsfähigkeit der Träger lasse zudem eine<br />

unterschiedliche Eigenbeteiligung an den Kosten der Einrichtungen als<br />

geboten erscheinen.<br />

Die Zurechnung des Sozialstaffelausgleichs zum Elternbeitrag entspreche<br />

zwar der Logik des Gesetzes. Der <strong>Finanzierung</strong>santeil der Kreise lasse<br />

sich jedoch nur durch eine Gesamtbetrachtung der Förderung im Rahmen<br />

der Jugendhilfe einerseits und des Sozialstaffelausgleichs andererseits<br />

bewerten. Dabei legten die Kreise ein unterschiedliches Gewicht auf diese<br />

beiden Arten der Förderung. Insbesondere hänge die Höhe des<br />

Sozialstaffelausgleichs maßgeblich <strong>von</strong> der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />

des Kreises ab.<br />

Zu den Ausführungen des Ministeriums für Bildung und Frauen weist der<br />

LRH auf Folgendes hin:<br />

Die gebildeten Durchschnittswerte beruhen auf einer hinreichend gesicherten<br />

und repräsentativen Datengrundlage, trotz gewisser Uneinheit-

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