Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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und der Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen möglichst gering ausfalle.<br />
Der pauschale Ausgleich für den wegfallenden Elternbeitrag sei so<br />
kalkuliert, dass nach den jetzt möglichen Prognosen Deckungslücken bei<br />
den Trägern und den Standortgemeinden nicht aufträten. Es sei Aufgabe<br />
der Kreise und kreisfreien Städte, die ihnen zugewiesenen Mittel<br />
innerkommunal so zu verteilen, dass Einnahmeausfälle weder bei den<br />
Trägern noch bei den Standortkommunen eintreten.<br />
Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag führt in seiner Stellungnahme<br />
aus, dass die Prüfungsmitteilung einen wesentlichen Beitrag dazu<br />
leiste, die Förderung der Kindertagesbetreuung durch die öffentliche Hand<br />
transparent zu machen und grundlegend zu analysieren.<br />
Die stark „zersplitterte“ <strong>Finanzierung</strong> durch Elternbeiträge, Land, Jugendhilfeträger,<br />
Standortgemeinden, Träger und Dritte sei Ausfluss der<br />
kommunalen Selbstverwaltung und der historisch gewachsenen, bewährten<br />
Trägerpluralität. Gleichwohl bestehe aus der Sicht der Kreise ein<br />
Interesse an transparenten und einheitlichen <strong>Finanzierung</strong>sstrukturen.<br />
Wichtig sei jedoch eine gleichberechtigte Förderung in allen Teilen des<br />
Landes und keine Konzentration der Mittel in den Verdichtungsräumen.<br />
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreise müsse bei deren Inanspruchnahme<br />
hinreichend berücksichtigt werden. Weiterhin dürfe die Vereinheitlichung<br />
nicht dazu führen, dass die Kommunen nicht mehr über die<br />
wesentlichen Grundlagen der Kinderbetreuung selbst bestimmen.<br />
Die ungleiche (Eigen-)Leistungsfähigkeit der Träger lasse zudem eine<br />
unterschiedliche Eigenbeteiligung an den Kosten der Einrichtungen als<br />
geboten erscheinen.<br />
Die Zurechnung des Sozialstaffelausgleichs zum Elternbeitrag entspreche<br />
zwar der Logik des Gesetzes. Der <strong>Finanzierung</strong>santeil der Kreise lasse<br />
sich jedoch nur durch eine Gesamtbetrachtung der Förderung im Rahmen<br />
der Jugendhilfe einerseits und des Sozialstaffelausgleichs andererseits<br />
bewerten. Dabei legten die Kreise ein unterschiedliches Gewicht auf diese<br />
beiden Arten der Förderung. Insbesondere hänge die Höhe des<br />
Sozialstaffelausgleichs maßgeblich <strong>von</strong> der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
des Kreises ab.<br />
Zu den Ausführungen des Ministeriums für Bildung und Frauen weist der<br />
LRH auf Folgendes hin:<br />
Die gebildeten Durchschnittswerte beruhen auf einer hinreichend gesicherten<br />
und repräsentativen Datengrundlage, trotz gewisser Uneinheit-