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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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Die Förderrichtlinien sollten folgende Mindestanforderungen regeln:<br />

• Grundsätzliche Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung,<br />

• Festlegung der förderungsfähigen Maßnahmen,<br />

• Verteilungsmaßstab und Höhe der Zuwendung,<br />

• ggf. konkrete Definition der förderungsfähigen Kosten,<br />

• Förderungs- und <strong>Finanzierung</strong>sart,<br />

• Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren,<br />

• Auszahlungskriterien,<br />

• Inhalte des Verwendungsnachweises,<br />

• Prüfungsrechte und<br />

• Rückforderungsvorbehalte.<br />

7<br />

Dadurch wird die hauptamtliche Verwaltung in die Lage versetzt, wiederkehrende<br />

Fördervorgänge auf der Grundlage eines einheitlichen und für<br />

alle Zuwendungsempfänger nachvollziehbaren Verteilungsmaßstabs<br />

selbstständig zu bearbeiten, sodass zeit- und arbeitsintensive Individualentscheidungen<br />

weitgehend vermieden werden.<br />

4. Zuschüsse der Gemeinden (<strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen)<br />

Prüffähig waren 89 <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen. Sie vermitteln den Eindruck,<br />

dass nicht die eingekaufte Leistung „Kinderbetreuung“ im Vordergrund<br />

steht, sondern die finanzielle Absicherung des jeweiligen Einrichtungsträgers.<br />

89 % der geprüften Vereinbarungen sehen eine rein institutionelle<br />

Förderung vor. In mehr als der Hälfte (55 %) der vorliegenden<br />

Vereinbarungen hat sich die Standortgemeinde keine Prüfungsrechte<br />

einräumen lassen.<br />

Die <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen sind zu verbessern. Ein Wettbewerb<br />

zwischen den Trägern und damit ggf. auch günstigere Preise bei gleichbleibender<br />

Qualität können mit der derzeitigen Vertragsgestaltung nicht erreicht<br />

werden. Sachgerechter ist es, einen Maßstab zur Ermittlung der<br />

Höhe des Zuschussbetrags zu entwickeln, der die Auslastung der Einrichtung<br />

einbezieht. An die Stelle eines unbegrenzten Defizitausgleichs sollte<br />

eine Förderung treten, die eine Beschränkung auf das notwendige Maß<br />

- z. B. durch Festlegung <strong>von</strong> Art und Umfang der zuschussfähigen Betriebskosten<br />

- vorsieht. Lange oder unbefristete Laufzeiten <strong>von</strong> <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen<br />

schränken zudem den Wettbewerb zwischen bestehenden<br />

und ggf. neuen Anbietern ein. Um Einnahmen und Ausgaben der

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