Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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Die Förderrichtlinien sollten folgende Mindestanforderungen regeln:<br />
• Grundsätzliche Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung,<br />
• Festlegung der förderungsfähigen Maßnahmen,<br />
• Verteilungsmaßstab und Höhe der Zuwendung,<br />
• ggf. konkrete Definition der förderungsfähigen Kosten,<br />
• Förderungs- und <strong>Finanzierung</strong>sart,<br />
• Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren,<br />
• Auszahlungskriterien,<br />
• Inhalte des Verwendungsnachweises,<br />
• Prüfungsrechte und<br />
• Rückforderungsvorbehalte.<br />
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Dadurch wird die hauptamtliche Verwaltung in die Lage versetzt, wiederkehrende<br />
Fördervorgänge auf der Grundlage eines einheitlichen und für<br />
alle Zuwendungsempfänger nachvollziehbaren Verteilungsmaßstabs<br />
selbstständig zu bearbeiten, sodass zeit- und arbeitsintensive Individualentscheidungen<br />
weitgehend vermieden werden.<br />
4. Zuschüsse der Gemeinden (<strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen)<br />
Prüffähig waren 89 <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen. Sie vermitteln den Eindruck,<br />
dass nicht die eingekaufte Leistung „Kinderbetreuung“ im Vordergrund<br />
steht, sondern die finanzielle Absicherung des jeweiligen Einrichtungsträgers.<br />
89 % der geprüften Vereinbarungen sehen eine rein institutionelle<br />
Förderung vor. In mehr als der Hälfte (55 %) der vorliegenden<br />
Vereinbarungen hat sich die Standortgemeinde keine Prüfungsrechte<br />
einräumen lassen.<br />
Die <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen sind zu verbessern. Ein Wettbewerb<br />
zwischen den Trägern und damit ggf. auch günstigere Preise bei gleichbleibender<br />
Qualität können mit der derzeitigen Vertragsgestaltung nicht erreicht<br />
werden. Sachgerechter ist es, einen Maßstab zur Ermittlung der<br />
Höhe des Zuschussbetrags zu entwickeln, der die Auslastung der Einrichtung<br />
einbezieht. An die Stelle eines unbegrenzten Defizitausgleichs sollte<br />
eine Förderung treten, die eine Beschränkung auf das notwendige Maß<br />
- z. B. durch Festlegung <strong>von</strong> Art und Umfang der zuschussfähigen Betriebskosten<br />
- vorsieht. Lange oder unbefristete Laufzeiten <strong>von</strong> <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen<br />
schränken zudem den Wettbewerb zwischen bestehenden<br />
und ggf. neuen Anbietern ein. Um Einnahmen und Ausgaben der