Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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7. Zuschüsse der Gemeinden/<strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen<br />
7.1 Zuschüsse der Gemeinden<br />
48<br />
Mit einem durchschnittlichen Anteil <strong>von</strong> 40,3 % tragen die sog. Standortkommunen<br />
die Hauptfinanzierungslast für die Kinderbetreuung in 123 geprüften<br />
Einrichtungen. Als Standortkommune ist dabei die Stadt oder Gemeinde<br />
zu verstehen, in deren Gebiet die Einrichtung ansässig ist. Die<br />
Standortkommunen haben nach § 8 Abs. 1 KiTaG in eigener Verantwortung<br />
dafür Sorge zu tragen, dass die im Bedarfsplan (des örtlichen Jugendhilfeträgers)<br />
vorgesehenen KiTa und Tagespflegestellen geschaffen<br />
und betrieben werden. Hierzu können sie eigene KiTa einrichten, soweit<br />
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe keine geeigneten Einrichtungen<br />
rechtzeitig schaffen und betreiben können.<br />
Aufgrund der Doppelfunktion der kreisfreien Städte (vgl. II/Tz. 3.2) sind sie<br />
örtlicher Jugendhilfeträger und Standortgemeinde. Insofern liegt ihr<br />
finanzielles Engagement i. d. R. über dem der Standortgemeinde im kreisangehörigen<br />
Raum. Dies wird in der nachstehenden Übersicht deutlich. Allerdings<br />
konnten nur wenige Einrichtungen in die Auswertung einbezogen<br />
werden, weil der Sozialstaffelausgleich, den die kreisfreien Städte als örtlicher<br />
Jugendhilfeträger leisten, häufig zusammen mit dem Gemeindezuschuss<br />
ausgewiesen wird. In diesen Fällen war der Zuschuss der kreisfreien<br />
Städte als Standortgemeinde nicht feststellbar. Dies gilt u. a. für alle<br />
in städtischer Trägerschaft geführten kommunalen Einrichtungen, die deshalb<br />
in der nachstehenden Übersicht fehlen.<br />
<strong>Finanzierung</strong>santeile der Standortgemeinden<br />
Zahl der<br />
geprüften<br />
KiTa<br />
2003<br />
%<br />
2004<br />
%<br />
2005<br />
%<br />
2005<br />
Zuschuss je<br />
Betreuungsstunde<br />
- € -<br />
Kreisfreie Städte 15<br />
- Dänische Träger 2 18,2 28,0 20,0 0,62<br />
- Kirchliche Träger 11 36,0 38,8 37,6 1,20<br />
- Freie Träger 4 36,1 39,0 34,9 1,31<br />
Kreise 141<br />
- Kommunale Träger 41 43,6 45,4 47,2 1,57<br />
- Dänische Träger 6 14,3 14,6 14,4 0,57<br />
- Kirchliche Träger 46 36,8 37,3 37,9 1,23<br />
- Freie Träger 48 38,1 38,1 38,9 1,13