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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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7. Zuschüsse der Gemeinden/<strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen<br />

7.1 Zuschüsse der Gemeinden<br />

48<br />

Mit einem durchschnittlichen Anteil <strong>von</strong> 40,3 % tragen die sog. Standortkommunen<br />

die Hauptfinanzierungslast für die Kinderbetreuung in 123 geprüften<br />

Einrichtungen. Als Standortkommune ist dabei die Stadt oder Gemeinde<br />

zu verstehen, in deren Gebiet die Einrichtung ansässig ist. Die<br />

Standortkommunen haben nach § 8 Abs. 1 KiTaG in eigener Verantwortung<br />

dafür Sorge zu tragen, dass die im Bedarfsplan (des örtlichen Jugendhilfeträgers)<br />

vorgesehenen KiTa und Tagespflegestellen geschaffen<br />

und betrieben werden. Hierzu können sie eigene KiTa einrichten, soweit<br />

anerkannte Träger der freien Jugendhilfe keine geeigneten Einrichtungen<br />

rechtzeitig schaffen und betreiben können.<br />

Aufgrund der Doppelfunktion der kreisfreien Städte (vgl. II/Tz. 3.2) sind sie<br />

örtlicher Jugendhilfeträger und Standortgemeinde. Insofern liegt ihr<br />

finanzielles Engagement i. d. R. über dem der Standortgemeinde im kreisangehörigen<br />

Raum. Dies wird in der nachstehenden Übersicht deutlich. Allerdings<br />

konnten nur wenige Einrichtungen in die Auswertung einbezogen<br />

werden, weil der Sozialstaffelausgleich, den die kreisfreien Städte als örtlicher<br />

Jugendhilfeträger leisten, häufig zusammen mit dem Gemeindezuschuss<br />

ausgewiesen wird. In diesen Fällen war der Zuschuss der kreisfreien<br />

Städte als Standortgemeinde nicht feststellbar. Dies gilt u. a. für alle<br />

in städtischer Trägerschaft geführten kommunalen Einrichtungen, die deshalb<br />

in der nachstehenden Übersicht fehlen.<br />

<strong>Finanzierung</strong>santeile der Standortgemeinden<br />

Zahl der<br />

geprüften<br />

KiTa<br />

2003<br />

%<br />

2004<br />

%<br />

2005<br />

%<br />

2005<br />

Zuschuss je<br />

Betreuungsstunde<br />

- € -<br />

Kreisfreie Städte 15<br />

- Dänische Träger 2 18,2 28,0 20,0 0,62<br />

- Kirchliche Träger 11 36,0 38,8 37,6 1,20<br />

- Freie Träger 4 36,1 39,0 34,9 1,31<br />

Kreise 141<br />

- Kommunale Träger 41 43,6 45,4 47,2 1,57<br />

- Dänische Träger 6 14,3 14,6 14,4 0,57<br />

- Kirchliche Träger 46 36,8 37,3 37,9 1,23<br />

- Freie Träger 48 38,1 38,1 38,9 1,13

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