Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
− Höhe der Elternbeiträge,<br />
− Anzahl der Anmeldungen,<br />
− Zahl der Beschäftigten,<br />
15<br />
− Tatsächliche Belegung der Einrichtung.<br />
2.2 Bedarfspläne der kreisfreien Städte<br />
Die vorliegenden Bedarfspläne wurden in den Jahren 2004 bis 2006 erstellt.<br />
Der Inhalt ist wie schon bei den Kreisen unterschiedlich:<br />
• Alle Pläne enthalten den Gesamtbestand nach Art und Zahl der genehmigten<br />
Plätze.<br />
• Bezüglich der Ausgestaltung der bestehenden Plätze wurden Angaben<br />
zu Trägern und Öffnungszeiten in die Bedarfspläne aufgenommen.<br />
Dabei hat die Hansestadt Lübeck für eine große Anzahl <strong>von</strong> Einrichtungen<br />
„freier Träger“ angegeben. Damit erfolgt zwar eine Festlegung der<br />
Trägerart, diese lässt jedoch keine Rückschlüsse auf den wirklichen<br />
Träger zu.<br />
Die Öffnungszeiten sind in den Städten Flensburg und Neumünster jeweils<br />
für die Einrichtung angegeben. Die Landeshauptstadt (LH) Kiel<br />
und die Hansestadt Lübeck haben sich für die pauschale Zeitangabe<br />
(halbtags, dreivierteltags, ganztags) entschieden, wobei die LH Kiel für<br />
Krippen- und Hortplätze auf diese Angabe verzichtet hat.<br />
Die pädagogische Ausrichtung der KiTa ist in keinem der Pläne angegeben.<br />
Wie bei den Kreisen lassen auch hier die Angaben zu den Trägern<br />
(soweit überhaupt vorhanden) entsprechende Rückschlüsse nur in<br />
einigen Fällen zu.<br />
• Die Bedarfsermittlung erfolgt in der Stadt Neumünster auf Grundlage<br />
der Einwohnerdaten und durch Befragung der Einrichtungen. Die<br />
LH Kiel, die Hansestadt Lübeck und die Stadt Flensburg orientieren<br />
sich an der demografischen Entwicklung. Die LH Kiel hat zusätzlich<br />
noch Trägerkonferenzen durchgeführt.<br />
• Der ermittelte Bedarf ist in der LH Kiel, der Hansestadt Lübeck und<br />
der Stadt Neumünster nicht dokumentiert. Die Stadt Flensburg hat ihn<br />
nach Art und Zahl unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Betreuungszeiten festgelegt.<br />
Lediglich die jeweils betroffenen Träger lassen sich dem Bedarfsplan<br />
nicht entnehmen.