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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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− Höhe der Elternbeiträge,<br />

− Anzahl der Anmeldungen,<br />

− Zahl der Beschäftigten,<br />

15<br />

− Tatsächliche Belegung der Einrichtung.<br />

2.2 Bedarfspläne der kreisfreien Städte<br />

Die vorliegenden Bedarfspläne wurden in den Jahren 2004 bis 2006 erstellt.<br />

Der Inhalt ist wie schon bei den Kreisen unterschiedlich:<br />

• Alle Pläne enthalten den Gesamtbestand nach Art und Zahl der genehmigten<br />

Plätze.<br />

• Bezüglich der Ausgestaltung der bestehenden Plätze wurden Angaben<br />

zu Trägern und Öffnungszeiten in die Bedarfspläne aufgenommen.<br />

Dabei hat die Hansestadt Lübeck für eine große Anzahl <strong>von</strong> Einrichtungen<br />

„freier Träger“ angegeben. Damit erfolgt zwar eine Festlegung der<br />

Trägerart, diese lässt jedoch keine Rückschlüsse auf den wirklichen<br />

Träger zu.<br />

Die Öffnungszeiten sind in den Städten Flensburg und Neumünster jeweils<br />

für die Einrichtung angegeben. Die Landeshauptstadt (LH) Kiel<br />

und die Hansestadt Lübeck haben sich für die pauschale Zeitangabe<br />

(halbtags, dreivierteltags, ganztags) entschieden, wobei die LH Kiel für<br />

Krippen- und Hortplätze auf diese Angabe verzichtet hat.<br />

Die pädagogische Ausrichtung der KiTa ist in keinem der Pläne angegeben.<br />

Wie bei den Kreisen lassen auch hier die Angaben zu den Trägern<br />

(soweit überhaupt vorhanden) entsprechende Rückschlüsse nur in<br />

einigen Fällen zu.<br />

• Die Bedarfsermittlung erfolgt in der Stadt Neumünster auf Grundlage<br />

der Einwohnerdaten und durch Befragung der Einrichtungen. Die<br />

LH Kiel, die Hansestadt Lübeck und die Stadt Flensburg orientieren<br />

sich an der demografischen Entwicklung. Die LH Kiel hat zusätzlich<br />

noch Trägerkonferenzen durchgeführt.<br />

• Der ermittelte Bedarf ist in der LH Kiel, der Hansestadt Lübeck und<br />

der Stadt Neumünster nicht dokumentiert. Die Stadt Flensburg hat ihn<br />

nach Art und Zahl unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Betreuungszeiten festgelegt.<br />

Lediglich die jeweils betroffenen Träger lassen sich dem Bedarfsplan<br />

nicht entnehmen.

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