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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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<strong>von</strong> 7,5 % der förderungsfähigen Personalkosten seit 1992 nicht verändert<br />

hat, variiert die des Kreises Rendsburg-Eckernförde <strong>von</strong> Jahr zu<br />

Jahr und ergibt sich ausschließlich aus dem Bewilligungsbescheid.<br />

Denn die im Kreishaushalt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zur<br />

Förderung <strong>von</strong> KiTa werden zunächst vorrangig zur <strong>Finanzierung</strong> der<br />

Sozialstaffel eingesetzt. Nur der verbleibende Restbetrag dient als Betriebskostenzuschuss<br />

und wird jeweils in Relation zu den Personalkosten<br />

an die Einrichtungsträger ausgezahlt.<br />

6.1.3 Mittelgewährung<br />

Mit Ausnahme des Kreises Pinneberg praktizieren die Kreise ein Antrags-,<br />

Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nach Maßgabe der Verfahrensregelungen<br />

des Landes. Das Land hat bis einschließlich 2003 ebenfalls<br />

eine Förderung auf der Grundlage <strong>von</strong> Personalkosten durchgeführt. Auch<br />

nachdem die Landesförderung auf eine Pauschalzuwendung umgestellt<br />

wurde, werden die <strong>Finanzierung</strong>santeile des Landes und des Kreises nach<br />

wie vor in einem Verfahren bearbeitet. Nur der Kreis Dithmarschen hat<br />

eigene Regelungen formuliert, die sich inhaltlich aber ebenfalls an dem<br />

vom Land vorgegebenen Verfahren orientieren.<br />

Die Gewährung der Kreisförderung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises<br />

für die Förderung des Vorjahres mittels Bewilligungsbescheid.<br />

Dabei wird i. d. R. - mit Ausnahme der Erstantragsstellung - auf ein<br />

gesondertes Antragsverfahren verzichtet. Die Förderung wird zusammen<br />

mit der Landesförderung in 2 Abschlägen jeweils im Mai/Juni und im November<br />

zu den vom Land festgelegten Auszahlungsterminen an die Einrichtungsträger<br />

überwiesen. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises<br />

erfolgt eine Endabrechnung im 1. Halbjahr des Folgejahres; das Ergebnis<br />

dieser Endabrechnung wird bei der 2. Abschlagszahlung im November berücksichtigt.<br />

Da der Kreis Pinneberg als einziger Kreis in Schleswig-Holstein keine Personalkostenförderung<br />

praktiziert, sondern sich durch gruppenbezogene<br />

Festbeträge an den Betriebskosten der KiTa beteiligt, hat er in seinen Förderrichtlinien<br />

ein eigenes Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren festgelegt.<br />

Auch dieses sieht eine Auszahlung der Förderung in 2 Raten im Mai<br />

und November auf der Grundlage des abgerechneten Verwendungsnachweises<br />

vor. Als Verwendungsnachweis sind dem Kreis bis zum 15.03. die<br />

jeweils im Vorjahr vorgehaltenen Betreuungsgruppen nachzuweisen.

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