Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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<strong>von</strong> 7,5 % der förderungsfähigen Personalkosten seit 1992 nicht verändert<br />
hat, variiert die des Kreises Rendsburg-Eckernförde <strong>von</strong> Jahr zu<br />
Jahr und ergibt sich ausschließlich aus dem Bewilligungsbescheid.<br />
Denn die im Kreishaushalt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zur<br />
Förderung <strong>von</strong> KiTa werden zunächst vorrangig zur <strong>Finanzierung</strong> der<br />
Sozialstaffel eingesetzt. Nur der verbleibende Restbetrag dient als Betriebskostenzuschuss<br />
und wird jeweils in Relation zu den Personalkosten<br />
an die Einrichtungsträger ausgezahlt.<br />
6.1.3 Mittelgewährung<br />
Mit Ausnahme des Kreises Pinneberg praktizieren die Kreise ein Antrags-,<br />
Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nach Maßgabe der Verfahrensregelungen<br />
des Landes. Das Land hat bis einschließlich 2003 ebenfalls<br />
eine Förderung auf der Grundlage <strong>von</strong> Personalkosten durchgeführt. Auch<br />
nachdem die Landesförderung auf eine Pauschalzuwendung umgestellt<br />
wurde, werden die <strong>Finanzierung</strong>santeile des Landes und des Kreises nach<br />
wie vor in einem Verfahren bearbeitet. Nur der Kreis Dithmarschen hat<br />
eigene Regelungen formuliert, die sich inhaltlich aber ebenfalls an dem<br />
vom Land vorgegebenen Verfahren orientieren.<br />
Die Gewährung der Kreisförderung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises<br />
für die Förderung des Vorjahres mittels Bewilligungsbescheid.<br />
Dabei wird i. d. R. - mit Ausnahme der Erstantragsstellung - auf ein<br />
gesondertes Antragsverfahren verzichtet. Die Förderung wird zusammen<br />
mit der Landesförderung in 2 Abschlägen jeweils im Mai/Juni und im November<br />
zu den vom Land festgelegten Auszahlungsterminen an die Einrichtungsträger<br />
überwiesen. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises<br />
erfolgt eine Endabrechnung im 1. Halbjahr des Folgejahres; das Ergebnis<br />
dieser Endabrechnung wird bei der 2. Abschlagszahlung im November berücksichtigt.<br />
Da der Kreis Pinneberg als einziger Kreis in Schleswig-Holstein keine Personalkostenförderung<br />
praktiziert, sondern sich durch gruppenbezogene<br />
Festbeträge an den Betriebskosten der KiTa beteiligt, hat er in seinen Förderrichtlinien<br />
ein eigenes Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren festgelegt.<br />
Auch dieses sieht eine Auszahlung der Förderung in 2 Raten im Mai<br />
und November auf der Grundlage des abgerechneten Verwendungsnachweises<br />
vor. Als Verwendungsnachweis sind dem Kreis bis zum 15.03. die<br />
jeweils im Vorjahr vorgehaltenen Betreuungsgruppen nachzuweisen.