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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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Selbst wenn es angesichts der beschriebenen Schwierigkeiten gelänge,<br />

belastbare Zahlen zu ermitteln, wären noch weitere Probleme zu lösen,<br />

<strong>von</strong> denen hier einige beispielhaft dargestellt werden:<br />

• Wird der Elternbeitrag, der im Rahmen der Beitragsfreiheit erstattet<br />

wird, nicht begrenzt, ergibt sich ein unkalkulierbares finanzielles Risiko<br />

für das Land. So wäre z. B. nicht auszuschließen, dass sich bisherige<br />

Zuschussgeber aus der <strong>Finanzierung</strong> zurückziehen und die fehlenden<br />

Einnahmen über eine entsprechende Anpassung der Elternbeiträge und<br />

damit über die Erstattung der Einnahmeausfälle ausgeglichen werden.<br />

Die <strong>Finanzierung</strong> <strong>von</strong> Standards, die über das vorgegebene Maß<br />

hinausgehen, wäre ebenfalls nicht ausgeschlossen.<br />

• Bei Erstattung des jeder Einrichtung individuell entstehenden Einnahmeausfalls<br />

ergäbe sich ein immenser Verwaltungs- und ggf. Prüfaufwand<br />

für die Träger bzw. für die erstattende Stelle.<br />

• Soweit sich der erstattungsfähige Elternbeitrag jeweils an der Höhe der<br />

bisherigen Elternbeiträge orientiert, würden die Kommunen, die es sich<br />

in der Vergangenheit „leisten“ konnten, geringe Beiträge zu erheben,<br />

dauerhaft benachteiligt. Eine Möglichkeit, die Elternbeiträge nach oben<br />

zu korrigieren, bestünde dann vermutlich nicht mehr.<br />

• Die Zuständigkeit für die Festsetzung der Höhe seiner Elternbeiträge<br />

liegt nach der derzeitigen Rechtslage allein bei dem jeweiligen Einrichtungsträger.<br />

Diese Zuständigkeit würde durch einen einheitlichen Erstattungsbetrag<br />

für die betreffenden Kinder außer Kraft gesetzt werden<br />

müssen, um auszuschließen, dass <strong>von</strong> Eltern noch zusätzlich Zahlungen<br />

verlangt werden, sofern der Erstattungsbetrag nicht auskömmlich<br />

ist.<br />

• Bei Begrenzung des erstattungsfähigen Elternbeitrags und gleichzeitiger<br />

Beitragsfreiheit der Eltern sind Defizite gegenüber der bisherigen<br />

<strong>Finanzierung</strong> möglich. Wenn die übrigen Zuschussgeber ihre <strong>Finanzierung</strong>santeile<br />

nicht aufstocken und die verbleibenden Elternbeiträge<br />

nicht erhöht werden, müsste der Einrichtungsträger seine Eigenleistung<br />

erhöhen, um einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Dies wird<br />

jedoch nicht jedem Träger möglich sein. Bei vereinsgeführten KiTa wäre<br />

z. B. denkbar, dass die Beitragsfreiheit durch Erhebung oder Erhö-

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