Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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Selbst wenn es angesichts der beschriebenen Schwierigkeiten gelänge,<br />
belastbare Zahlen zu ermitteln, wären noch weitere Probleme zu lösen,<br />
<strong>von</strong> denen hier einige beispielhaft dargestellt werden:<br />
• Wird der Elternbeitrag, der im Rahmen der Beitragsfreiheit erstattet<br />
wird, nicht begrenzt, ergibt sich ein unkalkulierbares finanzielles Risiko<br />
für das Land. So wäre z. B. nicht auszuschließen, dass sich bisherige<br />
Zuschussgeber aus der <strong>Finanzierung</strong> zurückziehen und die fehlenden<br />
Einnahmen über eine entsprechende Anpassung der Elternbeiträge und<br />
damit über die Erstattung der Einnahmeausfälle ausgeglichen werden.<br />
Die <strong>Finanzierung</strong> <strong>von</strong> Standards, die über das vorgegebene Maß<br />
hinausgehen, wäre ebenfalls nicht ausgeschlossen.<br />
• Bei Erstattung des jeder Einrichtung individuell entstehenden Einnahmeausfalls<br />
ergäbe sich ein immenser Verwaltungs- und ggf. Prüfaufwand<br />
für die Träger bzw. für die erstattende Stelle.<br />
• Soweit sich der erstattungsfähige Elternbeitrag jeweils an der Höhe der<br />
bisherigen Elternbeiträge orientiert, würden die Kommunen, die es sich<br />
in der Vergangenheit „leisten“ konnten, geringe Beiträge zu erheben,<br />
dauerhaft benachteiligt. Eine Möglichkeit, die Elternbeiträge nach oben<br />
zu korrigieren, bestünde dann vermutlich nicht mehr.<br />
• Die Zuständigkeit für die Festsetzung der Höhe seiner Elternbeiträge<br />
liegt nach der derzeitigen Rechtslage allein bei dem jeweiligen Einrichtungsträger.<br />
Diese Zuständigkeit würde durch einen einheitlichen Erstattungsbetrag<br />
für die betreffenden Kinder außer Kraft gesetzt werden<br />
müssen, um auszuschließen, dass <strong>von</strong> Eltern noch zusätzlich Zahlungen<br />
verlangt werden, sofern der Erstattungsbetrag nicht auskömmlich<br />
ist.<br />
• Bei Begrenzung des erstattungsfähigen Elternbeitrags und gleichzeitiger<br />
Beitragsfreiheit der Eltern sind Defizite gegenüber der bisherigen<br />
<strong>Finanzierung</strong> möglich. Wenn die übrigen Zuschussgeber ihre <strong>Finanzierung</strong>santeile<br />
nicht aufstocken und die verbleibenden Elternbeiträge<br />
nicht erhöht werden, müsste der Einrichtungsträger seine Eigenleistung<br />
erhöhen, um einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Dies wird<br />
jedoch nicht jedem Träger möglich sein. Bei vereinsgeführten KiTa wäre<br />
z. B. denkbar, dass die Beitragsfreiheit durch Erhebung oder Erhö-