16.12.2012 Aufrufe

Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

72<br />

te - <strong>Finanzierung</strong>sbeziehung und weiteren Verwaltungsaufwand für den<br />

Jugendhilfeträger und die Wohngemeinde mit sich.<br />

• Bei Betreuung <strong>von</strong> integrativen Kindern erfolgt eine <strong>Finanzierung</strong> dieser<br />

Plätze über Pflegesätze, die aus Jugend- oder Sozialhilfemitteln geleistet<br />

werden. Die Abrechnung erfolgt durch den Einrichtungsträger mit<br />

dem Kreis oder der kreisfreien Stadt.<br />

• Mit Inkrafttreten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende - (SGB II) zum 01.01.2005 ist auch eine Änderung<br />

des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -<br />

(SGB VIII) erfolgt. Danach gehen die Leistungen nach § 16 SGB II den<br />

Leistungen nach dem SGB VIII vor. Nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II ist<br />

die Betreuung minderjähriger Kinder eine Leistung für die Eingliederung<br />

des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben. Diese Leistung<br />

zur Eingliederung in Arbeit kann nach § 3 Abs. 1 SGB II erbracht<br />

werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder<br />

Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Zuständig für diese<br />

Leistungen sind nach § 6 SGB II die Kreise und kreisfreien Städte.<br />

Hieraus ergibt sich eine zehnte <strong>Finanzierung</strong>sbeziehung und somit weiterer<br />

Verwaltungsaufwand für die Träger der Leistungen nach SGB II<br />

und die Einrichtungsträger.<br />

9.3 In der Praxis bestehen damit folgende <strong>Finanzierung</strong>sverflechtungen:<br />

• Kreis/Kreisfreie Stadt und Einrichtungsträger:<br />

− Weiterleitung des <strong>Finanzierung</strong>santeils des Landes an den Betriebskosten,<br />

− <strong>Finanzierung</strong>santeil des Jugendhilfeträgers an den Betriebskosten,<br />

− Sozialstaffelausgleich der Elternbeiträge,<br />

− Gewährung/Abrechnung der Pflegesätze für integrative Kinder,<br />

− <strong>Finanzierung</strong> als Grundsicherungsträger nach SGB II,<br />

• Kreis und Wohngemeinde:<br />

− Erstattung des Elternbeitrags, wenn die Personensorgeberechtigten<br />

aus besonderen Gründen einen Platz außerhalb der Wohngemeinde<br />

in Anspruch nehmen und daher die Regelgruppengröße nicht erreicht<br />

wird (§ 25 a KiTaG),<br />

• Standortgemeinde und Einrichtungsträger<br />

− Förderung aufgrund <strong>Finanzierung</strong>svereinbarung,<br />

• Wohngemeinde und Standortgemeinde

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!