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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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geförderten KiTa auf ihre Notwendigkeit untersuchen und ggf. Einfluss auf<br />

deren zukünftige Gestaltung nehmen zu können, sind umfassende Prüfungsrechte<br />

des Zuschussgebers unabdingbar.<br />

5. Resümee<br />

6. Ausblick<br />

Die Gesamtfinanzierung der Betriebskosten <strong>von</strong> KiTa erfolgt über ein<br />

komplexes System <strong>von</strong> Beteiligungen der Kreise und kreisfreien Städte als<br />

örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Standortgemeinden, der<br />

Wohngemeinden, des Landes, der Einrichtungsträger und der Personensorgeberechtigten.<br />

Insgesamt gibt es 10 verschiedene <strong>Finanzierung</strong>sverflechtungen<br />

zwischen den Beteiligten. Eine Vereinfachung dieser vielschichtigen<br />

Strukturen und damit eine Verringerung des Verwaltungsaufwands<br />

sowie der damit zusammenhängenden Kosten sowohl im<br />

öffentlichen Bereich wie auch aufseiten der Einrichtungsträger könnte<br />

durch folgende Maßnahmen erzielt werden:<br />

• Alle an der <strong>Finanzierung</strong> Beteiligten einigen sich auf einen einheitlichen<br />

Förderungsmaßstab (z. B. prozentuale Beteiligung an den anerkannten<br />

Betriebskosten) und gleichzeitig auf die in diesem Rahmen anzuerkennenden<br />

Kosten. Durch den Einrichtungsträger wäre so nur ein Verwendungsnachweis<br />

zu erstellen. Dieser könnte <strong>von</strong> einem der <strong>Finanzierung</strong>sbeteiligten<br />

geprüft und dann für die Zuschussgewährung an die<br />

übrigen Beteiligten weitergegeben werden.<br />

• Sollte eine Einigung auf einen einheitlichen Förderungsmaßstab nicht<br />

herbeigeführt werden können, bestünde die Möglichkeit, dass sich die<br />

<strong>Finanzierung</strong>sbeteiligten zumindest auf einen einheitlichen Verwendungsnachweis<br />

einigen, dem alle Beteiligten die notwendigen Angaben<br />

entnehmen könnten. Dies würde den Aufwand aufseiten der Einrichtungsträger<br />

verringern und so ggf. die Betriebskosten und damit auch<br />

die Zuschusshöhe mindern.<br />

Derzeit wird über beitragsfreie Kindergartenjahre und deren <strong>Finanzierung</strong><br />

diskutiert. Dabei werden nur Teilbereiche des Kindergartenbetreuungsangebots<br />

in die Diskussion einbezogen; Krippen- und Hortbereich sind bisher<br />

gänzlich ausgeschlossen. Angesichts der heterogenen und komplexen

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