Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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geförderten KiTa auf ihre Notwendigkeit untersuchen und ggf. Einfluss auf<br />
deren zukünftige Gestaltung nehmen zu können, sind umfassende Prüfungsrechte<br />
des Zuschussgebers unabdingbar.<br />
5. Resümee<br />
6. Ausblick<br />
Die Gesamtfinanzierung der Betriebskosten <strong>von</strong> KiTa erfolgt über ein<br />
komplexes System <strong>von</strong> Beteiligungen der Kreise und kreisfreien Städte als<br />
örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Standortgemeinden, der<br />
Wohngemeinden, des Landes, der Einrichtungsträger und der Personensorgeberechtigten.<br />
Insgesamt gibt es 10 verschiedene <strong>Finanzierung</strong>sverflechtungen<br />
zwischen den Beteiligten. Eine Vereinfachung dieser vielschichtigen<br />
Strukturen und damit eine Verringerung des Verwaltungsaufwands<br />
sowie der damit zusammenhängenden Kosten sowohl im<br />
öffentlichen Bereich wie auch aufseiten der Einrichtungsträger könnte<br />
durch folgende Maßnahmen erzielt werden:<br />
• Alle an der <strong>Finanzierung</strong> Beteiligten einigen sich auf einen einheitlichen<br />
Förderungsmaßstab (z. B. prozentuale Beteiligung an den anerkannten<br />
Betriebskosten) und gleichzeitig auf die in diesem Rahmen anzuerkennenden<br />
Kosten. Durch den Einrichtungsträger wäre so nur ein Verwendungsnachweis<br />
zu erstellen. Dieser könnte <strong>von</strong> einem der <strong>Finanzierung</strong>sbeteiligten<br />
geprüft und dann für die Zuschussgewährung an die<br />
übrigen Beteiligten weitergegeben werden.<br />
• Sollte eine Einigung auf einen einheitlichen Förderungsmaßstab nicht<br />
herbeigeführt werden können, bestünde die Möglichkeit, dass sich die<br />
<strong>Finanzierung</strong>sbeteiligten zumindest auf einen einheitlichen Verwendungsnachweis<br />
einigen, dem alle Beteiligten die notwendigen Angaben<br />
entnehmen könnten. Dies würde den Aufwand aufseiten der Einrichtungsträger<br />
verringern und so ggf. die Betriebskosten und damit auch<br />
die Zuschusshöhe mindern.<br />
Derzeit wird über beitragsfreie Kindergartenjahre und deren <strong>Finanzierung</strong><br />
diskutiert. Dabei werden nur Teilbereiche des Kindergartenbetreuungsangebots<br />
in die Diskussion einbezogen; Krippen- und Hortbereich sind bisher<br />
gänzlich ausgeschlossen. Angesichts der heterogenen und komplexen