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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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barungen mit den Standortgemeinden einen Defizitausgleich ausgemacht<br />

haben, wird das an die Entwicklung der Sozialstaffelausgaben gebundene<br />

finanzielle Risiko an die Standortgemeinde weitergereicht. Dies ist aus<br />

Sicht des LRH zumindest fragwürdig; denn die dem örtlichen Jugendhilfeträger<br />

aus dem SGB VIII erwachsende Verantwortung für die Bereitstellung<br />

eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots sollte sich in einem<br />

partnerschaftlichen Umgang mit allen an dieser Aufgabenerfüllung Beteiligten<br />

ausdrücken. Hierzu gehören auch Verlässlichkeit und Planungssicherheit<br />

für Einrichtungsträger und Standortgemeinde in finanzieller Hinsicht.<br />

Die allgemeinverbindlichen Richtlinien oder Grundsätze, auf denen die<br />

Förderung durch den örtlichen Jugendhilfeträger basiert, erfüllen überwiegend<br />

nicht die an sie zu richtenden qualitativen Mindestanforderungen.<br />

Aufgrund ihrer inhaltlichen Mängel sind sie häufig durch Merkblätter, Einzelerläuterungen<br />

usw. ergänzt worden, wodurch die Übersichtlichkeit der<br />

Regelungen erschwert wird. Dies steht der gebotenen Transparenz des öffentlichen<br />

Verwaltungshandelns entgegen.<br />

Förderrichtlinien verfolgen den Zweck, die hauptamtliche Verwaltung in die<br />

Lage zu versetzen, wiederkehrende Fördervorgänge auf der Grundlage<br />

eines einheitlichen und für alle Zuwendungsempfänger nachvollziehbaren<br />

Verteilungsmaßstabs selbstständig zu bearbeiten, sodass zeit- und arbeitsintensive<br />

Individualentscheidungen weitgehend vermieden werden.<br />

Deshalb sind in der Förderrichtlinie u. a. verbindlich zu regeln:<br />

• Grundsätzliche Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung,<br />

• Festlegung der förderungsfähigen Maßnahmen,<br />

• Verteilungsmaßstab und Höhe der Zuwendung,<br />

• ggf. konkrete Definition der förderungsfähigen Kosten,<br />

• Förderungs- und <strong>Finanzierung</strong>sart,<br />

• Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren,<br />

• Auszahlungskriterien,<br />

• Inhalte des Verwendungsnachweises,<br />

• Prüfungsrechte und<br />

• Rückforderungsvorbehalte.<br />

Eine transparente und inhaltlich verbindliche Festlegung der Förderung<br />

stellt die gebotene Gleichbehandlung aller Zuwendungsempfänger sicher<br />

und trägt zu einem verwaltungsökonomischen Zuwendungsverfahren bei.<br />

Dabei ist darauf zu achten, dass die Regelungsinhalte prüffähig sind und

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