Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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barungen mit den Standortgemeinden einen Defizitausgleich ausgemacht<br />
haben, wird das an die Entwicklung der Sozialstaffelausgaben gebundene<br />
finanzielle Risiko an die Standortgemeinde weitergereicht. Dies ist aus<br />
Sicht des LRH zumindest fragwürdig; denn die dem örtlichen Jugendhilfeträger<br />
aus dem SGB VIII erwachsende Verantwortung für die Bereitstellung<br />
eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots sollte sich in einem<br />
partnerschaftlichen Umgang mit allen an dieser Aufgabenerfüllung Beteiligten<br />
ausdrücken. Hierzu gehören auch Verlässlichkeit und Planungssicherheit<br />
für Einrichtungsträger und Standortgemeinde in finanzieller Hinsicht.<br />
Die allgemeinverbindlichen Richtlinien oder Grundsätze, auf denen die<br />
Förderung durch den örtlichen Jugendhilfeträger basiert, erfüllen überwiegend<br />
nicht die an sie zu richtenden qualitativen Mindestanforderungen.<br />
Aufgrund ihrer inhaltlichen Mängel sind sie häufig durch Merkblätter, Einzelerläuterungen<br />
usw. ergänzt worden, wodurch die Übersichtlichkeit der<br />
Regelungen erschwert wird. Dies steht der gebotenen Transparenz des öffentlichen<br />
Verwaltungshandelns entgegen.<br />
Förderrichtlinien verfolgen den Zweck, die hauptamtliche Verwaltung in die<br />
Lage zu versetzen, wiederkehrende Fördervorgänge auf der Grundlage<br />
eines einheitlichen und für alle Zuwendungsempfänger nachvollziehbaren<br />
Verteilungsmaßstabs selbstständig zu bearbeiten, sodass zeit- und arbeitsintensive<br />
Individualentscheidungen weitgehend vermieden werden.<br />
Deshalb sind in der Förderrichtlinie u. a. verbindlich zu regeln:<br />
• Grundsätzliche Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung,<br />
• Festlegung der förderungsfähigen Maßnahmen,<br />
• Verteilungsmaßstab und Höhe der Zuwendung,<br />
• ggf. konkrete Definition der förderungsfähigen Kosten,<br />
• Förderungs- und <strong>Finanzierung</strong>sart,<br />
• Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren,<br />
• Auszahlungskriterien,<br />
• Inhalte des Verwendungsnachweises,<br />
• Prüfungsrechte und<br />
• Rückforderungsvorbehalte.<br />
Eine transparente und inhaltlich verbindliche Festlegung der Förderung<br />
stellt die gebotene Gleichbehandlung aller Zuwendungsempfänger sicher<br />
und trägt zu einem verwaltungsökonomischen Zuwendungsverfahren bei.<br />
Dabei ist darauf zu achten, dass die Regelungsinhalte prüffähig sind und