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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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Die Kosten je Betreuungsstunde betrugen 3,14 €. Sie wurden wie folgt<br />

finanziert:<br />

Durchschnittliche <strong>Finanzierung</strong> einer Betreuungsstunde 2005<br />

am Beispiel <strong>von</strong> 123 Einrichtungen<br />

Elternbeiträge<br />

einschl.<br />

Sozialstaffel; 1,02 €<br />

Sonstige<br />

Einnahmen;<br />

0,19 €<br />

Eigenanteil der<br />

Träger; 0,09 €<br />

Zuschüsse der<br />

Gemeinden; 1,30 €<br />

Zuschüsse der<br />

Kreise; 0,13 €<br />

Zuschüsse des<br />

Landes; 0,41 €<br />

Bei der <strong>Finanzierung</strong>sstruktur ist eine getrennte Betrachtung der in kreisfreien<br />

Städten und der in Kreisen gelegenen Einrichtungen ebenfalls <strong>von</strong><br />

Interesse. Im Gegensatz zu den Kreisen handeln die kreisfreien Städte<br />

nicht nur als örtlicher Jugendhilfeträger, sondern vorrangig auch als<br />

Standortgemeinde gemäß § 8 KiTaG. Deshalb werden die Leistungen des<br />

örtlichen Jugendhilfeträgers bei Einrichtungen, die in kreisfreien Städten<br />

liegen, nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind im Gemeindeanteil<br />

enthalten.<br />

Insofern sind die prozentualen <strong>Finanzierung</strong>santeile der kreisfreien Städte<br />

deutlich höher als die der Kreise (vgl. auch II/Tz. 6). Auf eine entsprechende<br />

Auswertung und Darstellung der <strong>Finanzierung</strong>sstruktur für die<br />

kreisfreien Städte wurde allerdings verzichtet, weil die geringe Zahl der berücksichtigungsfähigen<br />

Einrichtungen (10 KiTa, da<strong>von</strong> 7 in der Hansestadt<br />

Lübeck gelegen) keinen aussagefähigen Querschnitt durch die Angebots-,<br />

Träger- und <strong>Finanzierung</strong>svielfalt aller 4 Kommunen bietet.<br />

Für die Kreise wurde anhand der Jahresabrechnungen <strong>von</strong> insgesamt 112<br />

Einrichtungen folgende durchschnittliche <strong>Finanzierung</strong>sstruktur ermittelt:

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