Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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Die Kosten je Betreuungsstunde betrugen 3,14 €. Sie wurden wie folgt<br />
finanziert:<br />
Durchschnittliche <strong>Finanzierung</strong> einer Betreuungsstunde 2005<br />
am Beispiel <strong>von</strong> 123 Einrichtungen<br />
Elternbeiträge<br />
einschl.<br />
Sozialstaffel; 1,02 €<br />
Sonstige<br />
Einnahmen;<br />
0,19 €<br />
Eigenanteil der<br />
Träger; 0,09 €<br />
Zuschüsse der<br />
Gemeinden; 1,30 €<br />
Zuschüsse der<br />
Kreise; 0,13 €<br />
Zuschüsse des<br />
Landes; 0,41 €<br />
Bei der <strong>Finanzierung</strong>sstruktur ist eine getrennte Betrachtung der in kreisfreien<br />
Städten und der in Kreisen gelegenen Einrichtungen ebenfalls <strong>von</strong><br />
Interesse. Im Gegensatz zu den Kreisen handeln die kreisfreien Städte<br />
nicht nur als örtlicher Jugendhilfeträger, sondern vorrangig auch als<br />
Standortgemeinde gemäß § 8 KiTaG. Deshalb werden die Leistungen des<br />
örtlichen Jugendhilfeträgers bei Einrichtungen, die in kreisfreien Städten<br />
liegen, nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind im Gemeindeanteil<br />
enthalten.<br />
Insofern sind die prozentualen <strong>Finanzierung</strong>santeile der kreisfreien Städte<br />
deutlich höher als die der Kreise (vgl. auch II/Tz. 6). Auf eine entsprechende<br />
Auswertung und Darstellung der <strong>Finanzierung</strong>sstruktur für die<br />
kreisfreien Städte wurde allerdings verzichtet, weil die geringe Zahl der berücksichtigungsfähigen<br />
Einrichtungen (10 KiTa, da<strong>von</strong> 7 in der Hansestadt<br />
Lübeck gelegen) keinen aussagefähigen Querschnitt durch die Angebots-,<br />
Träger- und <strong>Finanzierung</strong>svielfalt aller 4 Kommunen bietet.<br />
Für die Kreise wurde anhand der Jahresabrechnungen <strong>von</strong> insgesamt 112<br />
Einrichtungen folgende durchschnittliche <strong>Finanzierung</strong>sstruktur ermittelt: