Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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Teil III Stellungnahmen<br />
85<br />
Der Entwurf der Prüfungsmitteilung ist dem Innenministerium, dem<br />
Ministerium für Bildung und Frauen sowie den Kommunalen Landesverbänden<br />
gemäß § 7 Abs. 4 KPG zur Stellungnahme zugeleitet worden.<br />
Die Stellungnahmen wurden ausgewertet.<br />
Das Innenministerium begrüßt die wertvollen Hinweise an die Kreise und<br />
Gemeinden.<br />
Das Ministerium für Bildung und Frauen begrüßt den Versuch, Transparenz<br />
bei den kommunalen <strong>Finanzierung</strong>sstrukturen und Verwaltungsabläufen<br />
zu schaffen, und hat die Vorschläge zur Kindertagesstättenfinanzierung<br />
mit großem Interesse aufgenommen. Es schließt sich<br />
insbesondere den Empfehlungen an, die Bedarfsplanung zu verbessern<br />
und die <strong>Finanzierung</strong>sgrundsätze zu vereinheitlichen. Unterstützt wird<br />
auch die Anregung an die Standortgemeinden, die <strong>Finanzierung</strong>svereinbarungen<br />
gemäß § 25 Abs. 4 KiTaG mit den Trägern vertragsrechtlich<br />
besser auszugestalten.<br />
Das Ministerium für Bildung und Frauen hält allerdings die <strong>von</strong> den<br />
Trägern zur Verfügung gestellten Unterlagen für nur eingeschränkt<br />
vergleichbar, da sie nicht nach einem annähernd gleichen Muster erstellt<br />
und zudem nicht alle Kosten erfasst wurden. Die errechnete Gesamtzahl<br />
der im Lande geleisteten Betreuungsstunden, die als Grundlage für die<br />
Berechnung der Kosten einer Betreuungsstunde diene, stelle daher nur<br />
eine ungefähre Größenordnung dar. Auch die übrigen Daten seien<br />
rechnerisch vereinfachte Durchschnittswerte.<br />
Bei dem Anteil der Landesförderung an der Gesamtfinanzierung sei zu<br />
berücksichtigen, dass sich die jährliche Zuweisung des Landes trotz des<br />
erheblichen Rückgangs der Kinderzahl nicht verändert habe. Zudem<br />
beteilige sich das Land in erheblichem Umfang am Ausbau der Tagesbetreuung<br />
für Kinder unter 3 Jahren.<br />
Des Weiteren sei eine ausschließlich betriebswirtschaftliche und fiskalische<br />
Betrachtungsweise unvollständig. Man müsse auch den eigenen<br />
Bildungs- und Erziehungsauftrag der <strong>Kindertageseinrichtungen</strong> berücksichtigen,<br />
dessen politischer und volkswirtschaftlicher Nutzen sich erst in<br />
einer längerfristigen Perspektive zeige.<br />
Das beitragsfreie Kindergartenjahr sei so konzipiert, dass die vom<br />
<strong>Landesrechnungshof</strong> dargestellten Problemlagen nicht eintreten würden