Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...
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Die tatsächlich geleistete Förderung wurde am Beispiel <strong>von</strong> 121 Einrichtungen<br />
ermittelt, die die Zuschüsse des Kreises zweifelsfrei in ihrer Jahresabrechnung<br />
2005 ausgewiesen haben. Hiernach variierte der Kreisanteil<br />
an den Gesamtbetriebskosten <strong>von</strong> KiTa zwischen 0,6 % und 11,9 %.<br />
Neben den Betriebskostenzuschüssen leisten die Kreise Ausgleichszahlungen<br />
für die nach sozialen Kriterien gestaffelten Elternbeiträge (Sozialstaffelausgleich).<br />
Diese Leistungen sind jedoch den Elternbeiträgen zuzuordnen<br />
(vgl. II/Tz. 5.1) und bleiben deshalb bei den Betriebskostenzuschüssen<br />
unberücksichtigt.<br />
Betriebskostenförderung der Kreise 2005 am Beispiel <strong>von</strong> 121 KiTa<br />
Förderung gemäß Richtlinie<br />
bzw. Bewilligungsbescheid<br />
Kreis Zahl der Anteil an den Pauschale je<br />
beteilig- angemessenen Betreuungsten<br />
KiTa Personalkosten gruppe<br />
%<br />
€<br />
Tatsächlicher Kostenbeitrag der Kreise<br />
gemäß Abrechnungen 2005<br />
Anteil an den Kosten Anteil an den<br />
des pädagogischen Betriebskosten<br />
Personals<br />
insgesamt<br />
<strong>von</strong> ... bis Durchschnitt <strong>von</strong> ... bis Durchschnitt<br />
%<br />
%<br />
% %<br />
Dithmarschen* 8 7,5 5,8 - 8,8 6,8 3,9 - 6,7 4,9<br />
Hzgt. Lauenburg 8 15 14,0 - 16,9 15,9 10,4 - 13,7 11,9<br />
Nordfriesland 10 6 4,0 - 6,2 5,5 3,0 - 4,8 3,9<br />
Ostholstein 9 6,4 5,2 - 6,6 6,1 3,7 - 4,9 4,1<br />
Pinneberg 9 461 - 767 0,2 - 1,9 0,8 0,2 - 1,4 0,6<br />
Plön 12 8 - 15 6,3 - 12,4 8,6 2,9 - 8,7 6,7<br />
Rendsburg-<br />
Eckernförde**<br />
Schleswig-<br />
Flensburg<br />
20 Keine Quote<br />
festgelegt<br />
Keine Quote<br />
festgelegt<br />
3,0 - 7,3 4,7 2,0 - 6,4 3,4<br />
12 5 4,4 - 5,0 4,7 3,3 - 4,2 3,6<br />
Segeberg 17 3 2,0 - 3,8 2,8 1,4 - 3,4 2,0<br />
Steinburg 9 15 9,0 - 15,2 13,6 7,1 - 11,3 9,9<br />
Stormarn 7 4 3,2 - 4,1 3,6 2,4 - 3,6 2,6<br />
Insgesamt 121 5,8 4,2<br />
* Höhe der Kostenbeteiligung ist nicht in der Richtlinie festgelegt worden; sie beträgt seit 1992 gleichbleibend<br />
7,5 %.<br />
** Höhe der Kostenbeteiligung ändert sich jährlich und ergibt sich nur aus Bewilligungsbescheid.<br />
Die vorstehende Übersicht verdeutlicht die Unterschiede zwischen den <strong>Finanzierung</strong>santeilen<br />
der Kreise. Diese Abweichungen sind u. a. Ausdruck<br />
eines unterschiedlichen Aufgabenbewusstseins. Nach dem Gesetz haben<br />
die Kreise als örtliche Jugendhilfeträger ein bedarfsgerechtes Angebot an<br />
Kinderbetreuung und die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz<br />
sicherzustellen. Dieses wäre auch in angemessener Höhe<br />
zu finanzieren. Allerdings definieren die Kreise <strong>Kindertageseinrichtungen</strong><br />
(ähnlich wie Schule) häufig als Bestandteil des örtlichen Gemeinwesens<br />
und sehen deshalb vorrangig die kreisangehörigen Kommunen in der