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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Landesrechnungshof ...

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37<br />

Die tatsächlich geleistete Förderung wurde am Beispiel <strong>von</strong> 121 Einrichtungen<br />

ermittelt, die die Zuschüsse des Kreises zweifelsfrei in ihrer Jahresabrechnung<br />

2005 ausgewiesen haben. Hiernach variierte der Kreisanteil<br />

an den Gesamtbetriebskosten <strong>von</strong> KiTa zwischen 0,6 % und 11,9 %.<br />

Neben den Betriebskostenzuschüssen leisten die Kreise Ausgleichszahlungen<br />

für die nach sozialen Kriterien gestaffelten Elternbeiträge (Sozialstaffelausgleich).<br />

Diese Leistungen sind jedoch den Elternbeiträgen zuzuordnen<br />

(vgl. II/Tz. 5.1) und bleiben deshalb bei den Betriebskostenzuschüssen<br />

unberücksichtigt.<br />

Betriebskostenförderung der Kreise 2005 am Beispiel <strong>von</strong> 121 KiTa<br />

Förderung gemäß Richtlinie<br />

bzw. Bewilligungsbescheid<br />

Kreis Zahl der Anteil an den Pauschale je<br />

beteilig- angemessenen Betreuungsten<br />

KiTa Personalkosten gruppe<br />

%<br />

€<br />

Tatsächlicher Kostenbeitrag der Kreise<br />

gemäß Abrechnungen 2005<br />

Anteil an den Kosten Anteil an den<br />

des pädagogischen Betriebskosten<br />

Personals<br />

insgesamt<br />

<strong>von</strong> ... bis Durchschnitt <strong>von</strong> ... bis Durchschnitt<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

Dithmarschen* 8 7,5 5,8 - 8,8 6,8 3,9 - 6,7 4,9<br />

Hzgt. Lauenburg 8 15 14,0 - 16,9 15,9 10,4 - 13,7 11,9<br />

Nordfriesland 10 6 4,0 - 6,2 5,5 3,0 - 4,8 3,9<br />

Ostholstein 9 6,4 5,2 - 6,6 6,1 3,7 - 4,9 4,1<br />

Pinneberg 9 461 - 767 0,2 - 1,9 0,8 0,2 - 1,4 0,6<br />

Plön 12 8 - 15 6,3 - 12,4 8,6 2,9 - 8,7 6,7<br />

Rendsburg-<br />

Eckernförde**<br />

Schleswig-<br />

Flensburg<br />

20 Keine Quote<br />

festgelegt<br />

Keine Quote<br />

festgelegt<br />

3,0 - 7,3 4,7 2,0 - 6,4 3,4<br />

12 5 4,4 - 5,0 4,7 3,3 - 4,2 3,6<br />

Segeberg 17 3 2,0 - 3,8 2,8 1,4 - 3,4 2,0<br />

Steinburg 9 15 9,0 - 15,2 13,6 7,1 - 11,3 9,9<br />

Stormarn 7 4 3,2 - 4,1 3,6 2,4 - 3,6 2,6<br />

Insgesamt 121 5,8 4,2<br />

* Höhe der Kostenbeteiligung ist nicht in der Richtlinie festgelegt worden; sie beträgt seit 1992 gleichbleibend<br />

7,5 %.<br />

** Höhe der Kostenbeteiligung ändert sich jährlich und ergibt sich nur aus Bewilligungsbescheid.<br />

Die vorstehende Übersicht verdeutlicht die Unterschiede zwischen den <strong>Finanzierung</strong>santeilen<br />

der Kreise. Diese Abweichungen sind u. a. Ausdruck<br />

eines unterschiedlichen Aufgabenbewusstseins. Nach dem Gesetz haben<br />

die Kreise als örtliche Jugendhilfeträger ein bedarfsgerechtes Angebot an<br />

Kinderbetreuung und die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz<br />

sicherzustellen. Dieses wäre auch in angemessener Höhe<br />

zu finanzieren. Allerdings definieren die Kreise <strong>Kindertageseinrichtungen</strong><br />

(ähnlich wie Schule) häufig als Bestandteil des örtlichen Gemeinwesens<br />

und sehen deshalb vorrangig die kreisangehörigen Kommunen in der

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