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Auschwitz – Lügen - The Barnes Review

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Germar Rudolf · <strong>Auschwitz</strong>-<strong>Lügen</strong><br />

etwa 20 Jahren hinausposaunte. Der vernehmende Beamte Aedtner berichtet<br />

in einem Aktenvermerk:<br />

“Ihn haben stets die Zeitungsmeldungen interessiert, so erklärte er, die<br />

sich mit dem Geschehen innerhalb des Lagers <strong>Auschwitz</strong> oder mit diesem<br />

in Zusammenhang standen. [sic]” (S. 962)<br />

Es muß daher angenommen werden, daß Stark seine Desinformationen<br />

aus diversen seit Kriegsende verbreiteten Pressemeldungen erhielt, und womöglich<br />

hat er sogar Literatur zum <strong>The</strong>ma konsumiert.<br />

Mit seinem falschen Geständnis 38 fällt Stark sein eigenes Urteil. Da er zur<br />

Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war, wurde er unter Jugendstrafrecht wegen<br />

Mordes zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt, 39 von denen er nach Urteilsverkündung<br />

noch vier Jahre abzusitzen hatte.<br />

Fotos<br />

Nachdem von Bastians Zeugen auch nicht einer übrig geblieben ist, dessen<br />

Aussage einen Pfifferling wert wäre, wollen wir uns nun den anderen<br />

von ihm dargebotenen Beweisen widmen.<br />

Es stimmt, daß von einer Aussortierung der in <strong>Auschwitz</strong> ankommenden<br />

Menschen eine Serie von Fotos existiert. Allerdings scheint Bastian nicht<br />

beurteilen zu können, was diese Fotos beweisen und was nicht. Er meint, sie<br />

bewiesen die Massenvernichtung, während sie tatsächlich lediglich beweisen,<br />

daß Häftlinge bei<br />

ihrer Ankunft in<br />

<strong>Auschwitz</strong> in verschiedene<br />

Gruppen aufgeteilt<br />

wurden. Nach<br />

welchen Kriterien diese<br />

Aufteilung erfolgte und<br />

was anschließend mit<br />

diesen Menschen geschah,<br />

läßt sich den<br />

Bildern auch nicht an-<br />

Abb. 6 und 7: Links das Original aus dem Buch, das<br />

Bastian erwähnt, rechts eine Fälschung des Simon<br />

Wiesenthal Center: Rauch kommt aus einem Zaunpfahl.<br />

38 Bei allem, was Stark freiwillig “zugab”, bestritt er interessanterweise die von Rögner gemachten<br />

Vorwürfe willkürlicher Erschießungen als “vollkommen erfunden” (Staatsanwaltschaft…,<br />

aaO. (Anm. 32), S. 957, 966R). Rögners Angaben waren nicht mehr und nicht weniger “vollkommen<br />

erfunden” als Starks Angaben, vgl. G. Rudolf, “Aus den Akten des Frankfurter<br />

<strong>Auschwitz</strong>-Prozesses, Teil 3”, VffG, 7(1) (2003), S. 95-101.<br />

39 Ingrid Sagel-Grande u.a., aaO. (Anm. 32), S. 512.<br />

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