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Auschwitz – Lügen - The Barnes Review

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Germar Rudolf · <strong>Auschwitz</strong>-<strong>Lügen</strong><br />

arbeit zu sprechen, wurde ich erneut von besagtem Kommilitonen denunziert.<br />

5<br />

Kurz darauf wurde ich von der Institutsleitung aufgefordert, einer sofortigen<br />

Aufhebung des befristeten Arbeitsvertrages (der vier Monate später ohnehin<br />

ablief) im gegenseitigen Einvernehmen zuzustimmen. Da ich mich<br />

weigerte, erhielt ich kurz darauf die fristlose Kündigung. Gegen diese Kündigung<br />

klagte ich vor dem Arbeitsgericht, denn die beiden in der Kündigung<br />

aufgeführten Gründe waren rechtlich nicht stichhaltig: Die unautorisierte<br />

Verwendung von Briefköpfen war dem Institut seit Wochen bekannt und<br />

konnte als kleines Dienstvergehen kein Kündigungsgrund sein, und keinem<br />

Arbeitnehmer mit gültigem, uneingeschränkten Arbeitsvertrag darf verwehrt<br />

werden, zu normalen Arbeitszeiten an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen,<br />

auch wenn mir mündlich andersartige, jedoch rechtlich nicht bindende Anweisungen<br />

gegeben worden waren.<br />

Obwohl das Max-Planck-Institut unter normalen Umständen nicht den<br />

Hauch einer Chance bei einem Arbeitsgerichtsprozeß gehabt hätte, meinte<br />

die zuständige Arbeitsrichterin während der Anhörung dieses Falles im März<br />

1994 beiläufig, einem Angestellten, der Ansichten habe, wie ich sie hege,<br />

könne man immer kündigen. Daraus wurde klar, daß die Richterin ein politisches<br />

Exempel an mir zu statuieren gedachte. Ich bat daher um Unterbrechung<br />

der Sitzung für ein außergerichtliches Gespräche mit den Vertretern<br />

des Max-Planck-Instituts, in dem ich frug, ob sie ihr Angebot der Aufhebung<br />

des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen nach wie vor aufrecht erhielten.<br />

Als dies bejaht wurde, zog ich die Klage zurück und unterschrieb dieses<br />

Dokument noch im Gerichtssaal. 6<br />

Am 28.3.1994, kurz nach dieser außergerichtlichen Einigung, veröffentlichte<br />

die Max-Planck-Gesellschaft folgende Presseerklärung zu meinem<br />

Gutachten:<br />

5<br />

Als Bestrafung dafür wurde besagter Kommilitone später von meinem damaligen Doktorvater<br />

“hängengelassen”.<br />

6<br />

Arbeitsgericht Stuttgart, Az. 14 Ca 6663/93.<br />

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