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Auschwitz – Lügen - The Barnes Review

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Germar Rudolf · <strong>Auschwitz</strong>-<strong>Lügen</strong><br />

chen Aussagen von Zeitgenossen kein direkter Beweiswert zukomme (S.<br />

290ff.). Dies ist insofern richtig, als es sich möglicherweise auch nur um<br />

propagandistisch überzeichnete Drohungen handeln kann. Solche Aussagen<br />

können höchstens als Beweis für eine Intention angesehen werden. Bezüglich<br />

einer möglichen Tat stellen sie jedoch nur ein Indiz dar. So gilt ja z.B. in<br />

jedem normalen Mordprozeß die vor einem vermeintlichen Mord unter Zeugen<br />

gemachte Aussage eines Verdächtigen, er werde das spätere Opfer umbringen,<br />

mitnichten als Beweis für seine Täterschaft.<br />

Außerdem gilt hier ebenso, daß Hitlers Äußerungen im Zusammenhang<br />

den Eindruck vermitteln, er habe nicht der physischen Vernichtung der Juden<br />

das Wort geredet, sondern deren politischer und wirtschaftlicher Ausschaltung<br />

und erzwungenen Verdrängung aus Europa. 39<br />

Wesentlich wichtiger sind dagegen die recht häufigen Tätergeständnisse,<br />

von denen Nolte Höß, Wilhelm Höttl (als “Hoetl” zitiert), Wisliceny und<br />

Gerstein exemplarisch anführt. Bevor wir uns diesen Geständnissen im einzelnen<br />

zuwenden, sollen zuerst die Umstände betrachtet werden, unter denen<br />

diese nach Kriegsende abgelegt wurden.<br />

Methoden des Zeugniserwerbs<br />

Zuerst stellt sich die Frage nach den Umständen der alliierten Nachkriegsprozesse.<br />

Nolte übergeht dieses <strong>The</strong>ma völlig, obwohl es zum Verständnis<br />

unumgänglich ist. Ich habe zu diesem Komplex einen umfangreichen Beitrag<br />

verfaßt, auf den ich hier verweisen darf und dessen Lektüre ich empfehle. 65<br />

Demnach waren diese Prozesse nichts anderes als eine Neuauflage der mittelalterlichen<br />

Hexenprozesse. Daß während der späteren Strafverfahren nicht<br />

mehr gefoltert wurde und der Rechtsbruch nicht mehr so offenkundig war,<br />

ändert nichts daran, daß die Atmosphäre in diesen Verfahren jenen der unmittelbaren<br />

Nachkriegszeit erschreckend ähnelte. 66<br />

Zusammenfassend kann man feststellen, daß die Geständnisse und Zeugnisse<br />

von vermeintlichen Tätern und Beteiligten durch Folter, Androhung<br />

von Anklageerhebung, Haft- und Strafverschärfung, Nachteile für das persönliche<br />

Wohlergehen und berufliche Fortkommen erzwungen wurden und<br />

daß entlastende Aussagen durch die Prozeßführung, durch Repressalien und<br />

sonstige Einflußnahmen von Vereinigungen und staatlichen Organen gezielt<br />

65 Manfred Köhler, “Der Wert von Aussagen und Geständnissen zum Holocaust”, in: Ernst Gauss<br />

(Hg.), aaO. (Anm. 35), S. 61-98 (www.vho.org/D/gzz/4.html).<br />

66 Vgl. dazu neben meiner erwähnten Untersuchung, ebenda, auch meine Serie zur Analyse der<br />

Ermittlungsakten des Frankfurter <strong>Auschwitz</strong>-Prozesses, G. Rudolf, “Aus den Akten des Frankfurter<br />

<strong>Auschwitz</strong>-Prozesses”, VffG 6(3) (2002) und fortfolgende.<br />

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