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SCHRIFTENREIHE SCHIFFBAU Festschrift anlässlich des 100 ...

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Möglichkeit hat, Beschädigungen weiter zu unterteilen und man die dann daraus<br />

resultierende geringere Eindringtiefe nicht zur Anwendung bringen kann.<br />

3.3. Fehlerhafte Betrachtung von so genannten „Lesser-Extent“-Fällen<br />

Grundsätzlich erstreckt sich die Beschädigung in allen Lecksicherheitsvorschriften von der<br />

Basis bis zu einer maximalen Höhe. Dabei wird korrekt beachtet, dass man Teilbeiträge<br />

erwirtschaften kann, wenn eine Beschädigung bis zur vollen Höhe nicht überlebt wird, wohl<br />

aber eine bis zu einer geringeren Beschädigungshöhe. Hierfür werden in den Vorschriften<br />

statistische Verteilungen für die obere Begrenzung der Beschädigung angeben. Das ist an<br />

sich richtig und auch plausibel. Weiterhin heißt es in den Vorschriften aber, dass bezüglich<br />

der unteren Begrenzung der Beschädigung ein geringeres Beschädigungsausmaß<br />

berücksichtigt werden soll, wenn dies zu einem schlechterem Überstehensindex führt.<br />

Dieses an sich richtige Konzept führt aber zu falschen Ergebnissen, weil für die geringere<br />

Beschädigung logischerweise dann nur ein Teilwahrscheinlichkeitsbeitrag bei der<br />

Trefferwahrscheinlichkeit berücksichtigt werden dürfte. Laut Vorschrift wird aber der „Lesser-<br />

Extent“-Fall mit der vollen Trefferwahrscheinlichkeit berücksichtigt, was zwar formal<br />

konservativ ist, aber praktisch falsch. Diesen Fehler in der Vorschrift kann man<br />

berücksichtigen, wenn man für jeden in der Simulation gefundenen Fall parallel alle „Lesser-<br />

Extent“– Fälle mit berechnet und den schlechtesten auswählt. Allerdings erhöht sich dadurch<br />

die Rechenzeit erheblich, ohne dass dadurch das Ergebnis besser wird. Richtiger wäre es,<br />

eine statistische Verteilung für die untere Leckgrenze anzusetzen (das kann ja durchaus eine<br />

einfache Gleichverteilung sein) und entsprechend in die Berechnung der<br />

Trefferwahrscheinlichkeiten mit einzubeziehen. Dadurch würde sich der Rechenaufwand<br />

nicht erhöhen (im Gegenteil), aber die Ergebnisqualität würde besser.<br />

3.4. Gegenereignismodellierung bei MARPOL ANNEX 2<br />

Abb.7: Gegenereignismodellierung bei der Berechnung von Ölaustrittswahr-scheinlichkeiten<br />

nach MARPOL ANNEX 1.<br />

Das in diesem Abschnitt beschriebene Problem tritt bei Leckrechungen nicht auf, sondern<br />

nur bei der Berechnung der Ölausflusswahrscheinlichkeiten nach MARPOL ANNEX 1. Das<br />

liegt an der spezifischen Vorgehensweise dieser Vorschrift, die grundsätzlich anders ist als<br />

bei Leckrechungen: Bei der Berechnung der Beschädigungswahrscheinlichkeit einer<br />

Raumgruppe in der Leckrechnung wird stets die Wahrscheinlichkeit betrachtet, dass nur<br />

diese Raumgruppe getroffen wird (und nichts anderes). Bei der Berechnung nach MARPOL<br />

ANNEX 2 wird aber das Ereignis betrachtet, dass auch der Raum (oder die Raumgruppe)<br />

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