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Ausgabe 1, August 2020

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104 tirol.spart<br />

DIE ERÖFFNUNGS-<br />

BILANZ AUS SICHT<br />

DER GEMEINDE<br />

ZUM AUTOR<br />

MAG. GEORG HOCHFILZER<br />

Georg Hochfilzer ist Politikwissenschaftler<br />

mit Schwerpunkt Kommunale Politik. Er bildet<br />

gemeinsam mit Christoph Carotta und<br />

Christian Lechner das Team der GemNova<br />

Kommunalfinanz. Er verfügt über langjährige<br />

Erfahrung in der Arbeit mit den Tiroler<br />

Gemeinden und kennt auch den Blickwinkel<br />

von der Gemeindeseite.<br />

Kontakt: g.hochfilzer@gemnova.at<br />

Mit der Einführung der VRV 2015<br />

geht es für die Gemeinde einher,<br />

eine Bilanz des aktuellen Vermögens<br />

zu erstellen.<br />

Daraus ergibt sich die Chance, den IST-<br />

Bestand zu analysieren. Häufig hört man<br />

auch die Frage, was dieser ganze Aufwand<br />

eigentlich bringen soll. Eine Standortanalyse.<br />

Die Einführung der VRV 2015 und<br />

die damit verbundenen Aufgaben führten<br />

unter den beteiligten Finanzverwaltern<br />

und den verantwortlichen Politikerinnen<br />

und Politikern häufig zu Diskussionen.<br />

Brachten diese verbundenen Aufgaben<br />

doch einen sehr beachtlichen Mehraufwand.<br />

Doch was ist nun der Output?<br />

Die wesentlichen Änderungen durch die<br />

VRV 2015 bestehen darin, dass die bisherige<br />

Aufzeichnung des Zahlungsflusses<br />

(Finanzierungshaushalt) um die Bereiche<br />

Ergebnishaushalt und Vermögenshaushalt<br />

erweitert wird. Das bedeutet im Detail: Die<br />

bisherige Form der finanziellen Aufzeichnung<br />

wird als Finanzierungshaushalt weitergeführt.<br />

Neu und somit zusätzlich sind:<br />

DER ERGEBNISHAUSHALT UND DER<br />

VERMÖGENSHAUSHALT.<br />

Wichtiger Teil des Vermögenshaushaltes<br />

ist die Eröffnungsbilanz. Diese erstmalig<br />

zu erstellen und vom Gemeinderat<br />

beschließen zu lassen, gehört zu den<br />

nächsten Schritten bei der Umstellung<br />

auf die VRV 2015. Zeitlich empfohlen<br />

wird die Erstellung samt Beschluss bis<br />

Herbst 2020, spätestens notwendig ist<br />

dies vor dem Erstellen des Rechnungsabschlusses<br />

(Schlussbilanz) für 2020.<br />

Transparenz als Möglichkeit<br />

Das Erfassen des Vermögens und dessen<br />

Bewertung ist nicht nur mit Arbeit verbunden,<br />

es bietet auch Chancen und Möglichkeiten,<br />

Transparenz zu schaffen. Was<br />

alles ist im Besitz der Gemeinde? Welche<br />

Straßen, welche Grundstücke, welche<br />

Fahrzeuge? Wasserleitungen, Abwasseranlagen,<br />

Fahrzeuge, Werkzeuge, Einrichtungen<br />

– alles, was einmal gekauft wurde,<br />

noch im Besitz der Gemeinde ist und beim<br />

Ankauf mehr als 400 Euro gekostet hat,<br />

wurde im Sachanlagevermögen erfasst.<br />

Diesen Wert erkennt man erstmals in der<br />

Eröffnungsbilanz. Im Detail werden diese<br />

„Sachen“ im Anlageverzeichnis angeführt.<br />

Auch Beteiligungen an Unternehmen sind<br />

auf der „Aktivseite“ der Eröffnungsbilanz<br />

angeführt. Damit erkennen interessierte<br />

Bürgerinnen und Bürger auch wesent-

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