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4_2017 Leseprobe

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Praxis<br />

Biogas Journal | 4 _<strong>2017</strong><br />

Treibhausgas-Berechnungsmethodik<br />

Neuerungen ab 2021 geplant<br />

Die Europäische Kommission hat ihre Pläne für die künftige Energiepolitik am<br />

30. November 2016 veröffentlicht: In diesem Rahmen wird auch endlich die<br />

Methodik für die THG-Berechnung für Biogas so angepasst, wie schon jahrelang<br />

vom Fachverband Biogas gefordert, sodass vor allem Biogas aus Gülle künftig<br />

eine sehr gute Treibhausgas bilanz vorweisen kann.<br />

Von Julia Münch<br />

Durch die Vergärung<br />

von Gülle in Biogasanlagen<br />

können enorme<br />

Treibhausgas-Emissionen<br />

vermieden werden,<br />

was der Reduktion<br />

klimarelevanter Gase<br />

innerhalb der Landwirtschaft<br />

zugutekommt.<br />

Drei wichtige Neuerungen gibt es, sollten die<br />

bisher in der Neufassung der Erneuerbaren-<br />

Energien-Richtlinie für 2021 enthaltenen<br />

Neuerungen tatsächlich so verabschiedet<br />

werden: Zum einen wird es eine Gutschrift<br />

für die vermiedenen Gülleemissionen geben, die ohne<br />

eine Nutzung der Gülle als Biogassubstrat bei der offenen<br />

Lagerung auftreten. Da Methan 25-fach klimarelevanter<br />

ist als CO 2<br />

, fällt diese Gutschrift sehr hoch aus.<br />

Im günstigsten Fall (100 Prozent Güllevergärung, Nachverbrennung,<br />

abgedecktes Gärrestlager) sind so Treibhausgaseinsparungen<br />

von bis zu 200 Prozent möglich.<br />

Foto: Andreas Dittmer<br />

Zum anderen wird künftig der ausgebrachte Gärrest so<br />

angerechnet, dass dadurch die Menge an einzusetzendem<br />

Mineraldünger, zum Beispiel beim Maisanbau,<br />

reduziert wird. Auch dadurch kommt es zu leicht positiven<br />

Effekten in der Bilanz. Zum dritten ist es künftig<br />

erlaubt, verschiedene Substrate zu mischen. Es muss<br />

also nicht mehr für jedes Substrat eine eigene THG-<br />

Bilanz erstellt werden. Dadurch kommt der Güllegutschrift<br />

auch eine besondere Bedeutung zu, denn durch<br />

den Einsatz von Gülle in Kombination mit Anbaubiomasse<br />

können so künftig sehr hohe Einsparungen erzielt<br />

werden.<br />

Der Fachverband Biogas ist erfreut, dass es in Zusammenarbeit<br />

mit dem europäischen Biogasverband EBA<br />

gelungen ist, diese wichtigen Verbesserungen in der<br />

neuen Richtlinie ab 2021 zu verankern. Insbesondere,<br />

da der neue Richtlinienentwurf auch vorsieht, die<br />

Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgas-Berechnungen<br />

ab 2021 auf die gesamte Biomasse auszuweiten,<br />

unabhängig von der Verwendung der Produkte zur<br />

Strom-, Wärme-, Kälte- oder Treibstofferzeugung.<br />

Darüber hinaus werden auch die Anforderungen höher:<br />

So muss Biomethan als Kraftstoff künftig 70 Prozent<br />

an Treibhausgasen gegenüber fossilen Kraftstoffen,<br />

Biogas zur Erzeugung von Strom und Wärme dagegen<br />

80 Prozent, ab 2026 sogar 85 Prozent gegenüber fossilem<br />

Strom und Wärme einsparen, um als nachhaltig<br />

zu gelten und anrechenbar zu sein auf das gesamte<br />

Erneuerbare-Energien-Ziel. Der Fachverband Biogas<br />

setzt sich für eine Reduktion und Vereinheitlichung<br />

dieses Wertes ein.<br />

Nicht enthalten ist bislang die Aufnahme von mehreren<br />

Standardwerten, die eine Berechnung erleichtern<br />

sollen. Mit Standardwerten für Maissilage, Gülle und<br />

Bioabfall gibt es nun zwar immerhin drei Werte, die<br />

jeder nutzen kann, der nicht den gesamten Lebensweg<br />

selber berechnen will oder kann, es fehlen aber weiterhin<br />

Werte für Festmist, Grassilage, Ganzpflanzensilage,<br />

Zuckerrübensilage und andere Substrate.<br />

Der Fachverband Biogas will erreichen, dass es zumindest<br />

Teilstandardwerte für den Anbau der verschiedenen<br />

Anbaubiomassen geben wird. Ebenfalls ungelöst<br />

ist die Anrechenbarkeit von Zwischenfrüchten und von<br />

Pflanzen, die zwar geringere Hektarerträge aufweisen,<br />

dafür aber die Biodiversität erhöhen, aber dennoch geringe<br />

THG-Einsparungen zeigen. Auch hier arbeitet der<br />

Fachverband Biogas in enger Zusammenarbeit mit der<br />

EBA an einer Verbesserung.<br />

Positiv ist aber, dass eine zentrale Verbesserung, die Erteilung<br />

der Gutschrift für Gülle, nun endlich umgesetzt<br />

ist, sodass der Beitrag der Güllevergärung zu einer positiven<br />

Klimabilanz endlich europaweit anerkannt ist.<br />

Autorin<br />

Julia Münch<br />

Fachreferentin<br />

Referat International<br />

Fachverband Biogas e.V.<br />

Angerbrunnenstr. 12 · 85356 Freising<br />

Tel. 0 81 61/98 46 60<br />

E-Mail: info@biogas.org<br />

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