4_2017 Leseprobe
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Praxis<br />
Biogas Journal | 4 _<strong>2017</strong><br />
Treibhausgas-Berechnungsmethodik<br />
Neuerungen ab 2021 geplant<br />
Die Europäische Kommission hat ihre Pläne für die künftige Energiepolitik am<br />
30. November 2016 veröffentlicht: In diesem Rahmen wird auch endlich die<br />
Methodik für die THG-Berechnung für Biogas so angepasst, wie schon jahrelang<br />
vom Fachverband Biogas gefordert, sodass vor allem Biogas aus Gülle künftig<br />
eine sehr gute Treibhausgas bilanz vorweisen kann.<br />
Von Julia Münch<br />
Durch die Vergärung<br />
von Gülle in Biogasanlagen<br />
können enorme<br />
Treibhausgas-Emissionen<br />
vermieden werden,<br />
was der Reduktion<br />
klimarelevanter Gase<br />
innerhalb der Landwirtschaft<br />
zugutekommt.<br />
Drei wichtige Neuerungen gibt es, sollten die<br />
bisher in der Neufassung der Erneuerbaren-<br />
Energien-Richtlinie für 2021 enthaltenen<br />
Neuerungen tatsächlich so verabschiedet<br />
werden: Zum einen wird es eine Gutschrift<br />
für die vermiedenen Gülleemissionen geben, die ohne<br />
eine Nutzung der Gülle als Biogassubstrat bei der offenen<br />
Lagerung auftreten. Da Methan 25-fach klimarelevanter<br />
ist als CO 2<br />
, fällt diese Gutschrift sehr hoch aus.<br />
Im günstigsten Fall (100 Prozent Güllevergärung, Nachverbrennung,<br />
abgedecktes Gärrestlager) sind so Treibhausgaseinsparungen<br />
von bis zu 200 Prozent möglich.<br />
Foto: Andreas Dittmer<br />
Zum anderen wird künftig der ausgebrachte Gärrest so<br />
angerechnet, dass dadurch die Menge an einzusetzendem<br />
Mineraldünger, zum Beispiel beim Maisanbau,<br />
reduziert wird. Auch dadurch kommt es zu leicht positiven<br />
Effekten in der Bilanz. Zum dritten ist es künftig<br />
erlaubt, verschiedene Substrate zu mischen. Es muss<br />
also nicht mehr für jedes Substrat eine eigene THG-<br />
Bilanz erstellt werden. Dadurch kommt der Güllegutschrift<br />
auch eine besondere Bedeutung zu, denn durch<br />
den Einsatz von Gülle in Kombination mit Anbaubiomasse<br />
können so künftig sehr hohe Einsparungen erzielt<br />
werden.<br />
Der Fachverband Biogas ist erfreut, dass es in Zusammenarbeit<br />
mit dem europäischen Biogasverband EBA<br />
gelungen ist, diese wichtigen Verbesserungen in der<br />
neuen Richtlinie ab 2021 zu verankern. Insbesondere,<br />
da der neue Richtlinienentwurf auch vorsieht, die<br />
Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgas-Berechnungen<br />
ab 2021 auf die gesamte Biomasse auszuweiten,<br />
unabhängig von der Verwendung der Produkte zur<br />
Strom-, Wärme-, Kälte- oder Treibstofferzeugung.<br />
Darüber hinaus werden auch die Anforderungen höher:<br />
So muss Biomethan als Kraftstoff künftig 70 Prozent<br />
an Treibhausgasen gegenüber fossilen Kraftstoffen,<br />
Biogas zur Erzeugung von Strom und Wärme dagegen<br />
80 Prozent, ab 2026 sogar 85 Prozent gegenüber fossilem<br />
Strom und Wärme einsparen, um als nachhaltig<br />
zu gelten und anrechenbar zu sein auf das gesamte<br />
Erneuerbare-Energien-Ziel. Der Fachverband Biogas<br />
setzt sich für eine Reduktion und Vereinheitlichung<br />
dieses Wertes ein.<br />
Nicht enthalten ist bislang die Aufnahme von mehreren<br />
Standardwerten, die eine Berechnung erleichtern<br />
sollen. Mit Standardwerten für Maissilage, Gülle und<br />
Bioabfall gibt es nun zwar immerhin drei Werte, die<br />
jeder nutzen kann, der nicht den gesamten Lebensweg<br />
selber berechnen will oder kann, es fehlen aber weiterhin<br />
Werte für Festmist, Grassilage, Ganzpflanzensilage,<br />
Zuckerrübensilage und andere Substrate.<br />
Der Fachverband Biogas will erreichen, dass es zumindest<br />
Teilstandardwerte für den Anbau der verschiedenen<br />
Anbaubiomassen geben wird. Ebenfalls ungelöst<br />
ist die Anrechenbarkeit von Zwischenfrüchten und von<br />
Pflanzen, die zwar geringere Hektarerträge aufweisen,<br />
dafür aber die Biodiversität erhöhen, aber dennoch geringe<br />
THG-Einsparungen zeigen. Auch hier arbeitet der<br />
Fachverband Biogas in enger Zusammenarbeit mit der<br />
EBA an einer Verbesserung.<br />
Positiv ist aber, dass eine zentrale Verbesserung, die Erteilung<br />
der Gutschrift für Gülle, nun endlich umgesetzt<br />
ist, sodass der Beitrag der Güllevergärung zu einer positiven<br />
Klimabilanz endlich europaweit anerkannt ist.<br />
Autorin<br />
Julia Münch<br />
Fachreferentin<br />
Referat International<br />
Fachverband Biogas e.V.<br />
Angerbrunnenstr. 12 · 85356 Freising<br />
Tel. 0 81 61/98 46 60<br />
E-Mail: info@biogas.org<br />
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