4_2017 Leseprobe
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Aus der<br />
Verbandsarbeit<br />
Bericht aus der Geschäftsstelle<br />
Dokumentationsanforderungen<br />
werden immer<br />
komplexer<br />
Die vergangenen Wochen haben wieder bestätigt,<br />
dass die Komplexität des Themas Biogas immer noch<br />
weiter wachsen kann. Neben neuen Anforderungen<br />
aus der Störfallverordnung haben die strom- und<br />
energiesteuerrechtlichen Dokumentationsanforderungen<br />
den Mitgliederservice und die Biogasbranche<br />
intensiv beschäftigt.<br />
Von Dr. Stefan Rauh und<br />
Dipl.-Ing. agr. (FH) Manuel Maciejczyk<br />
In den vergangenen Wochen hat die Geschäftsstelle eine neue<br />
Webseite entwickelt, mit der die seit Anfang des Jahres neu<br />
eingeführten Betreiberpflichten der Störfallverordnung (12.<br />
BImSchV) zur Information der Öffentlichkeit (§ 8a) erfüllt werden<br />
können. Unter der Webadresse www.biogas-störfallverordnung.de<br />
können über ein Suchfeld relevante Daten von Biogasanlagen<br />
(Betriebsbereiche) der unteren Klasse abgerufen werden.<br />
Ordentlich eingestufte Mitglieder (Betreiber- und Firmenmitglieder)<br />
gelangen über die Login-Funktion zu einer Eingabemaske, um ihre<br />
Anlagendaten selbst hochzuladen, zu veröffentlichen und auf dem<br />
aktuellen Stand zu halten. Nichtmitglieder müssen für die Nutzung<br />
dieses Anlagenverzeichnisses eine einmalige Aufnahmegebühr von<br />
350 Euro und für jede weitere Anlage 175 Euro entrichten sowie für<br />
die jährliche Pflege der Daten und gegebenenfalls notwendige Anpassungen<br />
der Webseite 70 Euro pro Anlage und Jahr zahlen. Weitere<br />
Informationen zu dieser Dienstleistung des Fachverbandes sind im<br />
Betreiberfax B_<strong>2017</strong>-17 sowie auf der Webseite zu finden.<br />
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