4_2017 Leseprobe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Biogas Journal | 4_<strong>2017</strong><br />
praxis<br />
Beispiel: Auf was wird geboten?<br />
Der Betreiber gibt ein Gebot in Höhe von 16,5 ct/kWh für 500 kW<br />
ab und ist in der Ausschreibung erfolgreich. Dies bedeutet, dass<br />
er künftig einen Förderanspruch bis zu einer Bemessungsleistung<br />
von 250 kW hat. Für die innerhalb der Höchstbemessungsleistung<br />
erzeugte Strommenge (250 kW mal 8.760 Jahresstunden<br />
= 2.190.000 kWh) erhält der Betreiber den Gebotswert als<br />
anzulegenden Wert.<br />
Liegt beispielsweise der Monatsmarktwert an der Börse bei<br />
3,5 ct/kWh, erhält er zuzüglich zum vermarkteten Strompreis<br />
eine Marktprämie in Höhe von 13 ct/kWh. Für den darüber hinaus<br />
erzeugten Strom erhält er lediglich den Börsenpreis.<br />
Mit dieser Regelung setzt der Gesetzgeber die gewollte Doppelüberbauung<br />
durch. Da bei einer erfolgreichen Ausschreibung<br />
keine nachträglichen Änderungen mehr möglich sind, muss<br />
sich der Betreiber intensiv überlegen, welches Betriebskonzept<br />
er zukünftig fahren möchte. Insbesondere bei Änderungen des<br />
Betriebskonzepts sind unter Umständen langwierige Genehmigungsprozesse<br />
einzukalkulieren. Die Genehmigung ist wiederum<br />
eine Voraussetzung für die Gebotsabgabe.<br />
Substraten, auch die Fixkosten im Blick behalten. Die<br />
Abschätzung der Kapitalkosten in der Anschlussperiode<br />
ist dabei nicht einfach. Die Anlage ist zwar eigentlich<br />
abgeschrieben, für den Weiterbetrieb sind aber<br />
zwingend Neuinvestitionen erforderlich. Hier gilt es<br />
– in Zusammenarbeit mit der finanzierenden Bank sowie<br />
dem Planer / Hersteller – genau abzuwägen, welche<br />
Investitionen im Rahmen einer „Generalüberholung“<br />
nötig und finanzierbar sind.<br />
Muss ein Betreiber einer Anlage mit 500 kW Bemessungsleistung<br />
100.000 Euro mehr oder weniger investieren,<br />
wirkt sich dies mit knapp 0,4 ct/kWh auf sein<br />
Gebot aus. Bei einem Betreiber einer Anlage mit lediglich<br />
250 kW Bemessungsleistung ist der Hebel einer<br />
Investition in dieser Größenordnung entsprechend doppelt<br />
so groß.<br />
In jedem Fall sollte<br />
der Betreiber rechtzeitig<br />
rechnen, mit<br />
Bank und Planer/<br />
Hersteller sprechen<br />
und eine Strategie<br />
für seinen Betrieb<br />
entwickeln. Hierbei<br />
sollte er ehrlich zu<br />
sich selbst sein und<br />
beispielsweise seine<br />
eigene Arbeit beziehungsweise das eingesetzte Kapital<br />
angemessen entlohnen, damit nicht im Nachgang ein<br />
hohes Frustrationspotenzial gegeben ist. Einkalkulieren<br />
sollte der Betreiber zudem einen Puffer für nicht<br />
geplante Entwicklungen. Ein Aspekt ist hierbei sicher<br />
eine ausreichende Finanzierungsgrundlage für Investitionen<br />
in eine Generalüberholung. Wird hier zu knapp<br />
kalkuliert, kann eine unvorhergesehene Investition das<br />
Aus bedeuten.<br />
Fazit der gesamten Intensivschulung ist damit: Die<br />
Ausschreibung ist eine Chance für viele, aber nicht<br />
alle! Intensive Gedanken zum rechtlichen Rahmen<br />
und zur Wirtschaftlichkeit müssen sich hingegen alle<br />
machen.<br />
Autor<br />
Dr. Stefan Rauh<br />
Geschäftsführer<br />
Fachverband Biogas e.V.<br />
Angerbrunnenstr. 12 ∙ 85356 Freising<br />
Tel. 0 81 61/98 46 60<br />
E-Mail: info@biogas.org<br />
Dr. Stefan Rauh,<br />
Geschäftsführer<br />
des Fachverbandes<br />
Biogas e.V., erläuterte<br />
in seinem Vortrag<br />
die wirtschaftlichen<br />
Zusammenhänge.<br />
61