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4_2017 Leseprobe

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Biogas Journal | 4_<strong>2017</strong><br />

praxis<br />

Beispiel: Auf was wird geboten?<br />

Der Betreiber gibt ein Gebot in Höhe von 16,5 ct/kWh für 500 kW<br />

ab und ist in der Ausschreibung erfolgreich. Dies bedeutet, dass<br />

er künftig einen Förderanspruch bis zu einer Bemessungsleistung<br />

von 250 kW hat. Für die innerhalb der Höchstbemessungsleistung<br />

erzeugte Strommenge (250 kW mal 8.760 Jahresstunden<br />

= 2.190.000 kWh) erhält der Betreiber den Gebotswert als<br />

anzulegenden Wert.<br />

Liegt beispielsweise der Monatsmarktwert an der Börse bei<br />

3,5 ct/kWh, erhält er zuzüglich zum vermarkteten Strompreis<br />

eine Marktprämie in Höhe von 13 ct/kWh. Für den darüber hinaus<br />

erzeugten Strom erhält er lediglich den Börsenpreis.<br />

Mit dieser Regelung setzt der Gesetzgeber die gewollte Doppelüberbauung<br />

durch. Da bei einer erfolgreichen Ausschreibung<br />

keine nachträglichen Änderungen mehr möglich sind, muss<br />

sich der Betreiber intensiv überlegen, welches Betriebskonzept<br />

er zukünftig fahren möchte. Insbesondere bei Änderungen des<br />

Betriebskonzepts sind unter Umständen langwierige Genehmigungsprozesse<br />

einzukalkulieren. Die Genehmigung ist wiederum<br />

eine Voraussetzung für die Gebotsabgabe.<br />

Substraten, auch die Fixkosten im Blick behalten. Die<br />

Abschätzung der Kapitalkosten in der Anschlussperiode<br />

ist dabei nicht einfach. Die Anlage ist zwar eigentlich<br />

abgeschrieben, für den Weiterbetrieb sind aber<br />

zwingend Neuinvestitionen erforderlich. Hier gilt es<br />

– in Zusammenarbeit mit der finanzierenden Bank sowie<br />

dem Planer / Hersteller – genau abzuwägen, welche<br />

Investitionen im Rahmen einer „Generalüberholung“<br />

nötig und finanzierbar sind.<br />

Muss ein Betreiber einer Anlage mit 500 kW Bemessungsleistung<br />

100.000 Euro mehr oder weniger investieren,<br />

wirkt sich dies mit knapp 0,4 ct/kWh auf sein<br />

Gebot aus. Bei einem Betreiber einer Anlage mit lediglich<br />

250 kW Bemessungsleistung ist der Hebel einer<br />

Investition in dieser Größenordnung entsprechend doppelt<br />

so groß.<br />

In jedem Fall sollte<br />

der Betreiber rechtzeitig<br />

rechnen, mit<br />

Bank und Planer/<br />

Hersteller sprechen<br />

und eine Strategie<br />

für seinen Betrieb<br />

entwickeln. Hierbei<br />

sollte er ehrlich zu<br />

sich selbst sein und<br />

beispielsweise seine<br />

eigene Arbeit beziehungsweise das eingesetzte Kapital<br />

angemessen entlohnen, damit nicht im Nachgang ein<br />

hohes Frustrationspotenzial gegeben ist. Einkalkulieren<br />

sollte der Betreiber zudem einen Puffer für nicht<br />

geplante Entwicklungen. Ein Aspekt ist hierbei sicher<br />

eine ausreichende Finanzierungsgrundlage für Investitionen<br />

in eine Generalüberholung. Wird hier zu knapp<br />

kalkuliert, kann eine unvorhergesehene Investition das<br />

Aus bedeuten.<br />

Fazit der gesamten Intensivschulung ist damit: Die<br />

Ausschreibung ist eine Chance für viele, aber nicht<br />

alle! Intensive Gedanken zum rechtlichen Rahmen<br />

und zur Wirtschaftlichkeit müssen sich hingegen alle<br />

machen.<br />

Autor<br />

Dr. Stefan Rauh<br />

Geschäftsführer<br />

Fachverband Biogas e.V.<br />

Angerbrunnenstr. 12 ∙ 85356 Freising<br />

Tel. 0 81 61/98 46 60<br />

E-Mail: info@biogas.org<br />

Dr. Stefan Rauh,<br />

Geschäftsführer<br />

des Fachverbandes<br />

Biogas e.V., erläuterte<br />

in seinem Vortrag<br />

die wirtschaftlichen<br />

Zusammenhänge.<br />

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