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4_2017 Leseprobe

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Verband<br />

Biogas Journal | 4_<strong>2017</strong><br />

Regionalgruppe Niederbayern<br />

Düngeverordnung bringt Veränderungen<br />

für Anlagenbetreiber<br />

Am Dienstag, den 2. Mai veranstaltete<br />

die Regionalgruppe<br />

Niederbayern des Fachverbandes<br />

Biogas e.V. den Biogasstammtisch<br />

in Rottersdorf bei<br />

Landau. Die Veranstaltung mit den Themen<br />

Düngeverordnung und Sorghum-Anbau<br />

stieß mit etwa 70 Besuchern auf großes<br />

Interesse.<br />

Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbandes<br />

Biogas e.V., referierte über die<br />

am 31. März vom Bundesrat verabschiedete<br />

Düngeverordnung, die erhebliche<br />

Auswirkungen auf den täglichen Anlagenbetrieb<br />

habe. Denn sie habe, so Rauh, nicht<br />

nur Einfluss auf die Ausbringung, sondern<br />

auch auf die Lagerung der Gärreste. So<br />

würden die Anforderungen an die Düngebedarfsermittlung<br />

erheblich steigen. Düngen<br />

dürfe man nicht mehr, als im Rahmen der<br />

Bedarfsermittlung festgelegt wurde, wobei<br />

die Obergrenze für organischen Stickstoff<br />

je Hektar 170 Kilogramm betrage.<br />

Zudem würden bundeseinheitlich Stickstoffbedarfswerte<br />

für jede Kultur vorgegeben.<br />

Eine Biogasderogationsregel solle beantragt<br />

werden, jedoch sei dies momentan<br />

nur Spekulation, so Rauh. Allgemein dürfe<br />

kein Düngemittel mit einem wesentlichen<br />

Gehalt an Stickstoff nach der Ernte der<br />

Hauptkultur auf Ackerland<br />

ausgebracht werden.<br />

Nur ausnahmsweise<br />

sei eine begrenzte<br />

Ausbringmenge bis<br />

zum 1. Oktober auf<br />

Zwischenfrüchte, Winterraps,<br />

Feldfutter oder<br />

Wintergerste nach einer<br />

Getreidevorfrucht<br />

erlaubt.<br />

Rauh wies weiterhin<br />

darauf hin, dass sich<br />

die Lagerkapazität einerseits nach den vorgegebenen<br />

Sperrfristen zu richten habe,<br />

andererseits für flüssigen Wirtschaftsdünger<br />

und Gärprodukte grundsätzlich sechs<br />

Monate Lagerkapazität vorgehalten werden<br />

müssten. In Gebieten mit aktuell schon<br />

hohen Nitratbelastungen, die auch in Niederbayern<br />

vorhanden seien, seien die Länder<br />

dazu verpflichtet, schärfere Vorgaben<br />

zu machen. Dazu könnten verpflichtende<br />

Stickstoffuntersuchungen, eine maximale<br />

Überschreitung der Düngebedarfsermittlung<br />

für Stickstoff von 10 Prozent sowie eine<br />

generelle Begrenzung der aufzubringenden<br />

Phosphatmenge gehören. Rauh verwies in<br />

diesem Zusammenhang abschließend auf<br />

eine Arbeitshilfe, die der Fachverband zur<br />

Rund 70 Biogasakteure kamen zum traditionellen Biogasstammtisch nach<br />

Rottersdorf bei Landau und informierten sich über aktuelle Themen wie<br />

Düngeverordnung und Sorghumanbau.<br />

neuen Düngeverordnung erstellt habe und<br />

die die neuen Vorschriften und Änderungen<br />

zusammenfassend erkläre.<br />

Im Anschluss präsentierte Ernst Topitschnig<br />

vom Züchterhaus nexsteppe Forschungsergebnisse<br />

und Anwendungshinweise<br />

zum Sorghum-Anbau. Vorteile der<br />

Pflanze im Vergleich zum Mais seien unter<br />

anderem eine höhere Hitzetoleranz und ein<br />

geringerer Dünge- und Wasserbedarf bei<br />

vergleichbarer Methanausbeute. Auch als<br />

Zweitfrucht nach GPS sei Sorghum wegen<br />

des im Vergleich zum Mais späteren Erntezeitpunkts<br />

sehr geeignet, so Topitschnig.<br />

Text: Monika Geier,<br />

Pressesprecherin, C.A.R.M.E.N. e.V.<br />

Foto: Monika Geier/C.A.R.M.E.N. e.V.<br />

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