28.02.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Treptow-Köpenick

Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

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RAT UND HILFE<br />

Kindschaftsrechtliche<br />

Beratung und Vertretung<br />

• Jugendamt <strong>Treptow</strong>-<strong>Köpenick</strong><br />

Groß-Berliner-Damm 154<br />

12489 Berlin<br />

90297-5252, 90297-5398<br />

www.berlin.de/ba-treptowkoepenick/politik-und-verwaltung/<br />

aemter/jugendamt/beurkundungunterhalt-und-vormundschaft/<br />

Das Jugendamt bietet Ihnen im Fachbereich<br />

Kindschaftsrechtliche Beratung<br />

und Vertretung folgenden Angebote<br />

und Dienstleistungen:<br />

Beurkundung<br />

Die Urkundspersonen im Jugendamt<br />

beurkunden Vaterschaftsanerkennungserklärungen,<br />

Sorgeerklärungen, Unterhaltsverpflichtungserklärungen<br />

und<br />

auch die ggf. notwendigen Zustimmungserklärungen.<br />

Diese Erklärungen<br />

müssen für ihre Wirksamkeit vor einer<br />

Urkundsperson oder einem Notar abgegeben<br />

werden, weil durch die Erklärungen<br />

besonders weitreichende<br />

Rechtswirkungen ausgelöst werden. Die<br />

Beurkundung im Jugendamt erfolgt nur<br />

nach vorheriger Terminvereinbarung.<br />

Termine erfragen Sie bitte telefonisch<br />

unter 030 / 90297 – 5313 oder unter<br />

030 / 90297 – 5252 oder per E-Mail an<br />

jugkrbeurkundung@ba-tk.berlin.de.<br />

Beratung und Unterstützung<br />

in Unterhaltssachen<br />

Die unterhaltsrechtliche Beratung und<br />

Unterstützung erfolgt zu den Themen<br />

Kindesunterhalt, Unterhalt für junge<br />

Volljährige, Betreuungsunterhalt nach §<br />

1615l BGB. Gegenstand der Beratungsund<br />

Unterstützungsleistung kann auch<br />

die Berechnung von Unterhaltsansprüchen<br />

sein. Der Beratungs- und Unterstützungsanspruch<br />

besteht für den sorgeberechtigten<br />

Elternteil, der das Kind<br />

überwiegend betreut und für junge Volljährige<br />

bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.<br />

Die Beratungs- und Unterstützungsleistung<br />

ist kostenfrei.<br />

Beistandschaft<br />

Die Beistandschaft ist eine spezielle<br />

Form der gesetzlichen Vertretung von<br />

Kindern und Jugendlichen. Sie kann für<br />

die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen<br />

und für die Feststellung<br />

der Vaterschaft beantragt werden.<br />

Ziel ist es, alleinerziehende Elternteile<br />

bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen<br />

und bei der Klärung<br />

der Abstammung des Kindes zu unterstützen.<br />

Zu den Aufgaben des Beistands<br />

gehört es, den Unterhaltsanspruch des<br />

Kindes zu berechnen, die Zahlungen<br />

einzufordern und gegebenenfalls den<br />

Unterhaltsanspruch des Kindes gerichtlich<br />

geltend zu machen. Die Beistandschaft<br />

kann der sorgeberechtigte<br />

Elternteil beantragen, der das Kind<br />

überwiegend betreut. Eine Beistandschaft<br />

kann unabhängig vom Unterhaltsvorschuss<br />

beantragt werden. Die<br />

Beistandschaft ist freiwillig und kostenlos.<br />

Ein ausführliches Antragsformular<br />

steht auf der Website des Jugendamts<br />

zum Download bereit. Der Antrag kann<br />

auch formlos gestellt werden.<br />

Unterhaltsvorschuss<br />

Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle<br />

Unterstützungsleistung für alleinerziehende<br />

Elternteile, die keinen oder keinen<br />

ausreichenden Unterhalt für das<br />

Kind von dem anderen Elternteil erhalten.<br />

Unterhaltsvorschussleistungen können<br />

für Kinder und Jugendliche bis zum<br />

18. Lebensjahr gewährt werden, sofern<br />

die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.<br />

Die Anspruchsvoraussetzungen<br />

sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt.<br />

Ein ausführliches Antragsformular<br />

steht auf der Website des Jugendamts<br />

zum Download bereit. Der Antrag<br />

kann auch formlos gestellt werden.<br />

Amtsvormundschaft /<br />

Amtspflegschaft<br />

Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft<br />

ist die gesetzliche Vertretung von<br />

Kindern und Jugendlichen durch eine<br />

Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter<br />

des Jugendamts. Das Jugendamt wird<br />

Amtsvormund oder Amtspfleger, wenn<br />

die Eltern eines Kindes oder Jugendlichen<br />

an der Ausübung der elterlichen<br />

Sorge gehindert sind oder die elterliche<br />

Sorge nicht mehr ausüben dürfen. Die<br />

Führung der Amtsvormundschaft oder<br />

Amtspflegschaft wird einzelnen Mitarbeiterinnen<br />

des Jugendamts übertragen.<br />

Diese Mitarbeiterinnen sind dann<br />

zuständig für die gesetzliche Vertretung<br />

und die Interessenvertretung des Kindes<br />

oder Jugendlichen. Zuständig für die<br />

Bestellung und Aufsicht über die Amtsvormünder<br />

und Amtspfleger ist das Familiengericht.<br />

Auskunft aus dem Sorgeregister<br />

(Negativbescheinigung)<br />

Auf Antrag der Kindesmutter stellt das<br />

Jugendamt eine Bescheinigung darüber<br />

aus, dass keine Sorgeerklärungen<br />

abgegeben wurden (sogenannte Negativbescheinigung).<br />

© ParentiPacek / Pixabay

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