28.02.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Treptow-Köpenick

Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

62<br />

KINDERBETREUUNG<br />

Kindertagesbetreuung<br />

© Pressmaster / Fotolia<br />

„ Kinder und<br />

Uhren dürfen<br />

nicht beständig<br />

aufgezogen<br />

werden.<br />

Man muss sie<br />

auch gehen<br />

lassen.“<br />

Jean Paul<br />

Das Land Berlin hat den Anspruch, jedes<br />

Kind seiner ganz persönlichen Situation<br />

entsprechend zu betreuen und<br />

zu fördern. Deshalb erhalten alle Kinder<br />

mit einem Rechtsanspruch und einem<br />

Bedarf einen passenden Platz in<br />

einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.<br />

Das Land Berlin übernimmt<br />

auch weitestgehend die Finanzierung.<br />

Wenn die Betreuung Ihres Kindes in<br />

einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege<br />

vom Land Berlin finanziert<br />

werden soll, benötigen Sie<br />

einen Kita-Gutschein. Den Kita-Gutschein<br />

für Ihr Kind müssen Sie schriftlich<br />

mit einem Antragsformular beim<br />

Jugendamt des Bezirkes beantragen,<br />

in dem Sie Ihren Wohnsitz haben<br />

– auch wenn das Kind in einem<br />

anderen Bezirk die Kita oder Kindertagespflege<br />

besuchen soll. Dem Antrag<br />

müssen Sie Unterlagen beifügen,<br />

aus denen der Betreuungsbedarf<br />

und die Höhe Ihres Familieneinkommens<br />

hervorgehen. Die Anmeldung<br />

soll frühestens 9 Monate und spätestens<br />

2 Monate vor dem gewünschten<br />

Beginn der Betreuung in einer Kita<br />

oder Kindertagespflege erfolgen. Das<br />

Antragsformular zur Förderung von<br />

Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe,<br />

Kindergarten) und Kindertagespflege<br />

und weitere Hinweise mit entsprechenden<br />

Formularen erhalten<br />

Sie im Internet (www.berlin.de/sen/<br />

familie/kindertagesbetreuung/anmeldung/),<br />

im Bürgeramt, im Jugendamt<br />

– Bereich Kitagutscheinverfahren<br />

oder in der Kita. Für die Gewährung<br />

des Kita-Gutscheins gibt es festgelegte<br />

Kriterien (Berufstätigkeit; Ausbildung<br />

oder nachgewiesene Arbeitssuche<br />

der Eltern oder familiäre oder<br />

soziale oder pädagogische Gründe).<br />

Seit August 2013 hat jedes Kind ab<br />

dem vollendeten 1. Lebensjahr einen<br />

Rechtsanspruch zum Besuch der Kita.<br />

Neben dem Rechtsanspruch besteht<br />

die Möglichkeit, den Bedarf der Familie<br />

entsprechend der gesetzlichen<br />

Grundlagen zu prüfen und den Kita-<br />

Gutschein, der zum Besuch der Kita<br />

berechtigt, entsprechend der Begründungen<br />

(Bedarfe) zu erstellen. Mit dem<br />

Kita-Gutschein wird dann festgesetzt,<br />

welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen<br />

können (Halbtags-, Teilzeit-,<br />

Ganztags- und erweiterte Ganztagsförderung<br />

täglich). Seit 2018 sind lediglich<br />

23 € Essensbeitrag zu leisten,<br />

der Elternanteil zu den Betreuungskosten<br />

entfällt. Sie können mit dem Gutschein,<br />

der berlinweit gilt, selbst eine<br />

Kita auswählen, und – wenn dort ein<br />

Platz frei ist – einen Betreuungsvertrag<br />

schließen. Ebenso besteht die<br />

Möglichkeit einen Platz in der Kindertagespflege<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Die Kindertagespflege ist auch unter<br />

dem Begriff „Betreuung bei einer Tagesmutter“<br />

bekannt.<br />

Mit dem Kita-Gutschein können Sie einen<br />

Betreuungsvertrag für einen Platz<br />

in der Kindertagespflege bei der zuständigen<br />

Sozialarbeiterin des Bereiches<br />

Kitagutscheinverfahren des Jugendamtes<br />

abschließen. Zuständig<br />

für den Kita-Gutschein ist der Bereich<br />

Kitagutscheinverfahren des Fachservice<br />

Trägerfinanzierung – Jugendamt<br />

<strong>Treptow</strong>-<strong>Köpenick</strong> im Dienstgebäude<br />

Groß-Berliner-Damm 154, Haus 9,<br />

12489 Berlin.<br />

DIE POSTANSCHRIFT LAUTET:<br />

• Bezirksamt <strong>Treptow</strong>-<strong>Köpenick</strong> von<br />

Berlin, Abteilung Jugend, Jugendamt,<br />

Fachservice Trägerfinanzierung,<br />

Kitagutscheinverfahren<br />

PF 910240, 12414 Berlin<br />

Sprechzeiten: Di 9-12, Do 15-18 Uhr<br />

Nur mit Termin: Mo/Fr 9-12 Uhr<br />

Telefonsprechzeiten:<br />

Mo/Mi 10 – 12 Uhr, Tel. 90297-5329<br />

www.berlin.de/ba-treptowkoepenick/politik-und-verwaltung/<br />

aemter/jugendamt/ueber-uns/<br />

artikel.109066.php

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!