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Ausgabe 05/2023

| Gipfelstürmer: Coverinterview mit Wolfdieter Jarisch | Zu Tisch mit … Johannes Endl | SIGNA - Ein Imperium wird brüchig| Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview mit Francesco Fedele von BF Direkt | Wein & Immobilien | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Stadtentwicklung.

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Zum Autor<br />

Martin Prunbauer ist seit 2012 Präsident des Österreichischen<br />

Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) und im<br />

Zivilberuf als Rechtsanwalt in Wien tätig.<br />

Umwidmungsabgabe ist Humbug!<br />

Kommentar: Martin Prunbauer<br />

Neben Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuern haben<br />

die Sozialdemokraten jüngst ein neues Thema aus ihrer Steuertrickkiste<br />

hervorgezaubert. Im Falle von Grundstücksumwidmungen, die<br />

erhöhte Nutzungsmöglichkeiten zur Folge haben, soll der Staat am<br />

Gewinn partizipieren und eine Mehrwertabgabe einheben können.<br />

Die Befürworter einer solchen Abgabe argumentieren, dass die Wertsteigerung<br />

ohne Zutun des Eigentümers erfolge und es sich daher um<br />

einen „unverdienten Vorteil“ handle. Dieses sozialistische Umverteilen<br />

entbehrt jeglicher Grundlage.<br />

Es ist ein Trugschluss, in diesem Zusammenhang von einem „Umwidmungsgewinn“<br />

zu sprechen, weil mit der Umwidmung allein kein<br />

Gewinn realisiert wird. Ein Gewinn entstünde erst durch eine nachfolgende<br />

Veräußerung, die dann ohnehin mit einer saftigen Immobilienertragssteuer<br />

vom Umwidmungsgewinn behaftet ist. In Wahrheit<br />

liegt eine Doppelbesteuerung desselben Vorganges vor.<br />

Es ist äußerst bemerkenswert, dass die SPÖ, wann immer sie ein Problem<br />

zu erkennen glaubt, sofort nach einer neuen Steuer oder Abgabe<br />

ruft, selbst wenn es bereits eine Abgabe gibt, wie im konkreten Fall die<br />

Immobilienertragssteuer.<br />

Das ständige Fordern von neuen Steuern und Abgaben in einem Hochsteuerland<br />

wie Österreich macht den Aufbau von Eigentum unnötig<br />

schwer und gefährdet die Rechtssicherheit im Land. Hinzukommt,<br />

dass eine solche Steuer in einem hohen Ausmaß die Falschen trifft.<br />

Dazu zählen vor allem junge Menschen, die sich etwas anschaffen wollen<br />

und mit einer solchen Abgabe vor weiteren finanziellen Hürden<br />

stehen, oder ältere Menschen, die in der Pension nicht mit weiteren<br />

Belastungen gerechnet haben. Wer sich als „Partei der Häuslbauer“<br />

positionieren möchte, sollte sich auch der damit verbundenen Auswirkungen<br />

bewusst sein.<br />

Fotos: Schedl/ÖHGB, Adobe Stock<br />

Ein Eigentümer, der sein umgewidmetes Grundstück nicht verwerten<br />

will, hat auch nichts von der erfolgten Umwidmung. Obwohl diese nur<br />

auf dem Papier stattfindet, soll er bereits zum Zeitpunkt der Rechtskraft<br />

der Planungsänderung zur Kasse gebeten werden. So er die dafür<br />

nötigen finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, ist der Eigentümer<br />

möglicherweise sogar zu einem Verkauf dieses Grundstücks gezwungen,<br />

um dann für die Entrichtung der Immobilienertragssteuer noch<br />

einmal kräftig in die Tasche zu greifen. Der Eigentümer kann aber<br />

eine Umwidmung, die er nicht wünscht, nicht verhindern, weil sie im<br />

öffentlichen Interesse erfolgt.<br />

Es gibt viele Gründe, warum ein Eigentümer auf sein Grundstück<br />

angewiesen ist. Gerade im ländlichen Bereich ist es üblich, dass sich<br />

junge Menschen in der Nähe ihrer Eltern ansiedeln wollen. Eine Umwidmungsabgabe<br />

beschneidet den Eigentümer in der Freiheit, über<br />

sein Grundstück zu verfügen.<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>05</strong>|<strong>2023</strong><br />

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