DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen
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Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den<br />
folgenden Grundsätzen:<br />
Für Schadenfälle der letzten drei Meldejahre wurde die Rückstellung für noch nicht<br />
abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft mittels<br />
eines Gruppenbewertungsverfahrens bewertet. Alle noch nicht erledigten Schadenfälle<br />
älteren Meldedatums wurden nach Aktenlage einzeln bewertet.<br />
Für den Spätschadenbedarf sowie für wiederaufl ebende Schadenfälle wurden auf der<br />
Grundlage von Erfahrungswerten Pauschalrückstellungen gebildet.<br />
In der Rückstellung wurden Beträge für die Schadenregulierungen berücksichtigt.<br />
Die auf die Rückversicherung entfallenden Beträge wurden bei den einzeln reservierten<br />
Schäden auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.<br />
Die Schwankungsrückstellung wurde nach der Anlage zu § 29 RechVersV berechnet.<br />
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten eine Stornorückstellung<br />
für Beitragsforderungen. Die Rückstellung wurde, soweit möglich, auf der Grundlage<br />
entsprechender Dokumentationen berechnet.<br />
Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />
Der Teilwert der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 6a EStG nach versicherungsmathematischen<br />
Methoden auf Basis der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck<br />
berechnet.<br />
Für die Versorgungsanwärter wurde ein Rechnungszins in Höhe von 4,5 %, für die Versorgungsempfänger<br />
ein Rechnungszins in Höhe von 4,0 % verwendet.<br />
Die sonstigen Rückstellungen bemessen sich nach dem voraussichtlichen Bedarf und<br />
wurden in der Höhe angesetzt, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig war.<br />
Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und<br />
die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet.<br />
Die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich<br />
auf Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nennwert angesetzt.<br />
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde das Disagio aus Namensschuldverschreibungen,<br />
Schuldscheinforderungen und Darlehen und übrigen Ausleihun gen<br />
angesetzt.<br />
Die Währungsumrechnung von Posten in fremder Währung erfolgte zum Stichtagskurs<br />
oder Durchschnittskurs der Anschaffungen.<br />
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