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DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen

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Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den<br />

folgenden Grundsätzen:<br />

Für Schadenfälle der letzten drei Meldejahre wurde die Rückstellung für noch nicht<br />

abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft mittels<br />

eines Gruppenbewertungsverfahrens bewertet. Alle noch nicht erledigten Schadenfälle<br />

älteren Meldedatums wurden nach Aktenlage einzeln bewertet.<br />

Für den Spätschadenbedarf sowie für wiederaufl ebende Schadenfälle wurden auf der<br />

Grundlage von Erfahrungswerten Pauschalrückstellungen gebildet.<br />

In der Rückstellung wurden Beträge für die Schadenregulierungen berücksichtigt.<br />

Die auf die Rückversicherung entfallenden Beträge wurden bei den einzeln reservierten<br />

Schäden auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.<br />

Die Schwankungsrückstellung wurde nach der Anlage zu § 29 RechVersV berechnet.<br />

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten eine Stornorückstellung<br />

für Beitragsforderungen. Die Rückstellung wurde, soweit möglich, auf der Grundlage<br />

entsprechender Dokumentationen berechnet.<br />

Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />

Der Teilwert der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 6a EStG nach versicherungsmathematischen<br />

Methoden auf Basis der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck<br />

berechnet.<br />

Für die Versorgungsanwärter wurde ein Rechnungszins in Höhe von 4,5 %, für die Versorgungsempfänger<br />

ein Rechnungszins in Höhe von 4,0 % verwendet.<br />

Die sonstigen Rückstellungen bemessen sich nach dem voraussichtlichen Bedarf und<br />

wurden in der Höhe angesetzt, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig war.<br />

Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und<br />

die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet.<br />

Die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich<br />

auf Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nennwert angesetzt.<br />

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde das Disagio aus Namensschuldverschreibungen,<br />

Schuldscheinforderungen und Darlehen und übrigen Ausleihun gen<br />

angesetzt.<br />

Die Währungsumrechnung von Posten in fremder Währung erfolgte zum Stichtagskurs<br />

oder Durchschnittskurs der Anschaffungen.<br />

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