DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen
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<strong>DEVK</strong> Allgemeine<br />
Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Anhang<br />
Die Renten-Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB<br />
berechnet. Der Berechnung liegt die Sterbetafel DAV 2007 HUR zu Grunde. Als Rechnungszins<br />
für den Zeitraum vor dem 31. Dezember 2000 wurde 4,0 % zu Grunde gelegt;<br />
bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2000 bis 31. Dezember<br />
2003 eine Rückstellung zu bilden war, jedoch 3,25 %.<br />
Bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2004 bis 31. Dezember<br />
2006 eine Rückstellung zu bilden war, wurde ein Rechnungszins in Höhe von 2,75 %, in<br />
allen anderen späteren Fällen ein Rechnungszins in Höhe von 2,25 % zu Grunde gelegt.<br />
Der Anteil des Rückversicherers wurde entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen<br />
ermittelt.<br />
Die Dotierung der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurde<br />
auf Grund der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat unter Berücksichtigung steuerlicher<br />
Vorschriften vorgenommen.<br />
Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung erfolgte auf Grund<br />
vertraglicher Vereinbarungen mit den Versicherungsnehmern.<br />
Die Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen wurden nach der Anlage<br />
zu § 29 RechVersV berechnet.<br />
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten unverbrauchte<br />
Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen, die von der Verkehrsopferhilfe e.V. aufgegebene<br />
Rückstellung für Verkehrsopferhilfe, eine Stornorückstellung für Beitragsforderungen<br />
und eine Rückstellung für bereits vereinnahmte Beiträge sowie für Beitragsverpfl<br />
ichtungen und Stornorückstellungen aus Rückversicherungsverträgen. Diese Rückstellungen<br />
wurden geschätzt oder soweit möglich auf der Grundlage entsprechender<br />
mathematischer Modelle ggf. auf der Basis von Vergangenheitswerten berechnet.<br />
Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />
Der Teilwert der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 6a EStG nach versicherungsmathematischen<br />
Methoden auf Basis der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck<br />
berechnet.<br />
Für die Versorgungsanwärter wurde ein Rechnungszins in Höhe von 4,5 %, für die Versorgungsempfänger<br />
ein Rechnungszins in Höhe von 4,0 % verwendet.<br />
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen bemessen sich nach dem<br />
voraussichtlichen Bedarf und wurden in der Höhe angesetzt, die nach kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendig war.