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DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen

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<strong>DEVK</strong> Allgemeine<br />

Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Anhang<br />

Die Renten-Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB<br />

berechnet. Der Berechnung liegt die Sterbetafel DAV 2007 HUR zu Grunde. Als Rechnungszins<br />

für den Zeitraum vor dem 31. Dezember 2000 wurde 4,0 % zu Grunde gelegt;<br />

bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2000 bis 31. Dezember<br />

2003 eine Rückstellung zu bilden war, jedoch 3,25 %.<br />

Bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2004 bis 31. Dezember<br />

2006 eine Rückstellung zu bilden war, wurde ein Rechnungszins in Höhe von 2,75 %, in<br />

allen anderen späteren Fällen ein Rechnungszins in Höhe von 2,25 % zu Grunde gelegt.<br />

Der Anteil des Rückversicherers wurde entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen<br />

ermittelt.<br />

Die Dotierung der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurde<br />

auf Grund der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat unter Berücksichtigung steuerlicher<br />

Vorschriften vorgenommen.<br />

Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung erfolgte auf Grund<br />

vertraglicher Vereinbarungen mit den Versicherungsnehmern.<br />

Die Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen wurden nach der Anlage<br />

zu § 29 RechVersV berechnet.<br />

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten unverbrauchte<br />

Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen, die von der Verkehrsopferhilfe e.V. aufgegebene<br />

Rückstellung für Verkehrsopferhilfe, eine Stornorückstellung für Beitragsforderungen<br />

und eine Rückstellung für bereits vereinnahmte Beiträge sowie für Beitragsverpfl<br />

ichtungen und Stornorückstellungen aus Rückversicherungsverträgen. Diese Rückstellungen<br />

wurden geschätzt oder soweit möglich auf der Grundlage entsprechender<br />

mathematischer Modelle ggf. auf der Basis von Vergangenheitswerten berechnet.<br />

Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />

Der Teilwert der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 6a EStG nach versicherungsmathematischen<br />

Methoden auf Basis der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck<br />

berechnet.<br />

Für die Versorgungsanwärter wurde ein Rechnungszins in Höhe von 4,5 %, für die Versorgungsempfänger<br />

ein Rechnungszins in Höhe von 4,0 % verwendet.<br />

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen bemessen sich nach dem<br />

voraussichtlichen Bedarf und wurden in der Höhe angesetzt, die nach kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendig war.

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