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DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen

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<strong>DEVK</strong> Konzern<br />

Konzernanhang<br />

Sonstige Angaben<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige fi nanzielle Verpfl ichtungen<br />

Zur Stützung der Hypo Real Estate (HRE) hat die Bundesregierung im Oktober <strong>2008</strong> ein<br />

Rettungspaket beschlossen, an dem sich neben der Bundesbank auch die deutsche<br />

Finanzwirtschaft beteiligt hat. Auch unser Verein hat sich bereit erklärt, dem Rettungspaket<br />

beizutreten. Bei diesem Rettungspaket verpflichteten sich die Finanzinstitute, sich im<br />

Rahmen einer Rückgarantie an einer möglichen Inanspruchnahme des Bundes aus der<br />

Garantie für die Liquiditätshilfe der Bundesbank zu beteiligen. Vom Gesamtbetrag dieser<br />

Rückgarantie von 8,5 Mrd. € entfallen teilschuldnerische 12,8 Mio. € auf unseren Konzern.<br />

Die Resteinzahlungsverpflichtungen aus Immobilienbeteiligungen, Investmentanteilen<br />

und Beteiligungen betrugen bis zum Jahresende 111,2 Mio. €.<br />

Es bestanden am Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 32,8 Mio. €<br />

aus offenen Short-Optionen, 473,0 Mio. € aus Multitranchenschuldscheindarlehen und<br />

169,0 Mio. € aus offenen Vorkäufen.<br />

Zur Absicherung von Kreditrisiken werden Credit-Default-Swaps genutzt. Die zu Grunde<br />

liegenden Nominalwerte betragen 30,0 Mio. €. Der beizulegende Wert der Prämien zum<br />

Stichtag beträgt 536.021 €. Der Bewertung liegt das JP-Morgan-Modell zu Grunde. Die<br />

Bewertung durch dieses Modell basiert auf den impliziten Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

aus den Par-Credit-Spreads. Grundlage für die Bewertung ist der CDS-Level (Spread zur<br />

Swap-Kurve).<br />

Auf Grund der gesetzlichen Regelungen in den §§ 124ff VAG sind die Lebensversicherer<br />

zur Mitgliedschaft an einem Sicherungsfonds verpflichtet. Der Sicherungsfonds erhebt<br />

auf der Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung jährliche Beiträge von<br />

max. 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein<br />

Sicherungs vermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen<br />

aufgebaut ist. Die zukünftigen Verpflichtungen hieraus betragen für die Gesellschaft<br />

max. 365.387 €.<br />

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der<br />

versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung<br />

von max. 2.373.020 €.<br />

Auf Grund der gesetzlichen Regelungen in den §§ 124ff VAG sind die Krankenversicherer<br />

zur Mitgliedschaft in einem Sicherungsfonds verpflichtet. Der Sicherungsfonds erhebt<br />

nach der Übernahme der Versicherungsverträge zur Erfüllung seiner Aufgaben Sonderbeiträge<br />

in Höhe von max. 2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen.<br />

Demnach ergibt sich für 2009 eine Zahlungsverpflichtung von 144.929 €.

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